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Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine

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    #16
    AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

    Wenn ich riri richtig verstehe (Nachbarthread), geht es um Waldarbeit, gelegentlich sogar mit Pferd (sehr sympathisch)
    Traktoren oder Unimogs sind schon etwas gröber zum Waldboden und verdichten den auch mehr als ein 88er oder 109er...

    Ich würde ja in der Situation eher nach einem 109er* suchen, ordentliche elektrischen Winde mit Fernbedienung und ne AHK für nen Pferdeanhänger dran TÜVen und den Gaul zur Arbeit fahren, wenn es schnell gehen soll. *In den 109er passt mehr Kaminholz.


    Mit H-Kennzeichen kostet der LR 192,-€ Steuern im Jahr. ich glaube, ein Anhänger ist ähnlich teuer. Das hat man ja nach ein paar mal Holz machen und 2-3 Monate gratis heizen wieder raus und fährt den Rest des Jahres quasi kostenlos. Man könnte beim 109er Benziner sogar noch einen Holzvergaser auf die Ladefläche pflanzen und führe renewable und für lau den Rest des Jahres. Es sei denn, du willst als Landwirt mit grüner Nummer auch noch steuerfreies Heizöl tanken und suchst deshalb nen Diesel.... Merke: Die Werthaltigkeit eines Land Rovers steigt eher durch fürsorgliches Nieten zählen, als denn durch Erbsen zählen.

    Besten Ruß

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      #17
      AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

      @Tobi: Du hast da nix anderes herausgelesen: zul-freie Anhänger(normalerweise LoF mit grünem Kennz.) dürfen nur von Fhrz.mit LoF(normalerweise mit grünem )Kennz. gezogen werden. Und als LoF-Fahrzeug wird man in den allermeisten Fällen(genau weiß ich es nicht, halte aber z.B. für möglich, daß ein Bulli für den Transport von Spargelstechern zum Spargelfeld auch ein grünes Kennzeichen bekommt)eine ZGM haben.
      Eine "normale" ZGM(auch mit H) darf keinen zulassungsfreien LoF-Anhänger ziehen.
      Wenn Du an Deinem MB-Trac LoF-Kennzeichen hast, wird Dich die Rennleitung nicht anhalten. Wenn nicht, ist es ganz einfach: eine Fahrt mit einem nicht zugelassenen, nicht versteuerten(!) Anhänger, egal, was Dein Bauer sagt: wenn er Pech hat, ist er ebenfalls wg. Steuerhinterziehung dran(einfach nur, weil ihm der Anhänger gehört!). Du darfst raten, woher ich das weiß.......
      gruß
      thomas
      ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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        #18
        AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

        §3FZV
        (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
        ...
        2.folgende Arten von Anhängern:
        1. Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,


        In der FZV steht nicht das eine lof ZM sein muss. Es gibt genug Schlepper die als ZM laufen und nicht als lof ZM, die ganz normal seit 30 Jahren in der Landwirtschaft, mit grünen Kennzeichen unterwegs sind. Der Antrag auf ein Grünes Kennzeichen wird an der Zulassungsstelle gestellt.
        Nicht verwechseln lof ZM heißt nicht gleich Grünes Kennzeichen, auch die meisten Quads laufen als lof ZM.


        §4FZV Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge

        (1) Die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe a bis g und land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 t dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist.

        Wie schon gesagt muss der Anhänger dann aber auch eine ABE oder Einzelgenehmigung haben.

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          #19
          AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

          Die Kennzeichenfarbe oder ob H-Kennzeichen oder nicht spielt hier wirklich in keinem Gesetztstext eine Rolle, es ist lediglich vom LoF Zweck die Rede und das die Anhänger von ZM oder LoF ZM gezogen werden müssen.
          Ein Landwirt muß seine FZ nicht steuerbefreit zulassen. Wenn er z.B. ein Lohnunternehmen hat und etwa Abraum von Baustellen zur Deponie fährt darf er das nur mit schwarzen Kennzeichen, allerdings darf er weiterhin damit für seinen LoF Betrieb fahren.
          Das die gezogenen Anhänger eine ABE oder BE besitzen müssen stimmt natürlich ebenfalls, das gilt allerdings auch erst ab einem bestimmten Bauhahr (ich meine so Mitte bis Ende 50er Jahre).
          Wenn also der o.g. Landy als Zugmaschine umgeschrieben wird darf er für den Land- oder Forstwirt auch zulassungsfreie Anhänger ziehen, unabhängig von der Kennzeichenfarbe.
          Gruss

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            #20
            AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

            ^^ein bisschen OT: Ein zulassungsfreier LoF-Anhänger braucht das Kennzeichen einer Zugmaschine (Folgekennzeichen). Er muss die Kennzeichen für die reduzierte Geschwindigkeit tragen (25 km/h-Tafel am Heck und rechte Fahrzeugseite). Der Zweck der Fahrten muss LoF sein (das setzt meines Wissens einen LoF-Betrieb voraus). Andernfalls braucht ein solcher Anhänger, Steuer, TÜV und Versicherung.

            Eine LoF-Zugmaschine darf auch nur für LoF-Zwecke eingesetzt werden - also keine Ausflug zum Eis holen und keine Nachbarschaftshilfe im Gearten am anderen Ende des Ortes.

            Gruß Highlandy
            Anybody who loves whisky can't be all bad.

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              #21
              AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

              noch ein bisschen mehr OT: ich habe Freunden geholfen ein altes Notstromaggregat des LSHD wieder aufzubauen (Vaupel SEA) §21 war kein problem, doch die gute Frau auf der Zulassungsstelle wollte uns unbedingt ein grünes Kennzeichen aufdrehen, da im Gutachten "Arbeitsmaschine" stand. Sie meinte auch, dass wir damit dann jährlich zur HU müssten (PKWAnhänger, gebremst, zgg 800kg). Hätten wir ihn als normalen PKW-Anhänger zulassen wollen, hätten wir ein neues Gutachten gebraucht ohne die Bezeichnung "Arbeitsmaschine"... drei telefonate mit dem aaS der das §21-Gutachten gemacht hat später blieb das gründe Kennzeichen, und wie jeder normale Mensch alle 2 Jahre zur HU. Ich habe das gefühlt, alles was außerhalb von normalen An/Ab/Ummelden ist, überfordert unsere Zulassungsstelle..

              Viele Grüße
              Stephan
              :p

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                #22
                AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

                LoF ZM dürfen auch zum Spaß gefahren werden, aber eben nicht mit steuerfreiem grünem Kennzeichen.
                Mehr ist das eigentlich nicht.
                SFA sind auch in Privathand steuerbefreit, da ihr einziger Zweck diw "Arbeit" ist.
                Gruss
                Gruss

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                  #23
                  AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

                  Ist abhängig vom Bundesland.
                  Hier in Niedersachsen ist LoF ZM auch privat möglich. Eine Erklärung über den Verwendungszweck wird bei der Zulassung unterschrieben.
                  Mein Trecker auf dem Avatar zB. hat ne grüne Nummer, der Anhänger das passende Folgekennzeichen.
                  Gruß aus Buxtehude
                  Malte

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                    #24
                    AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

                    Eine SFAM bekommt in der regel keine Anhängelast eingetragen.
                    Eine LOF Zugmaschine bekommt ein grünes Kennzeichen nur auf Antrag.
                    Ansonsten fährt man ganz normal mit einem schwarzen Kennzeichen durch die Gegend und zahlt Steuern nach Gewicht.
                    Als Bonbon darf man auch in Umweltzonen rumeiern.
                    Ob ich einen LKW zum Spaß zulasse oder eine LOF interessiert beim Amt schon lange niemanden mehr.
                    Die meisten Quads haben eine LOF-Zulassung.
                    Dass ein LR in der Lage ist seinen Anhänger aus dem Acker zu ziehen,
                    wird wohl niemand ernsthaft in Frage stellen wollen.
                    Ansonsten braucht man eine Anhängevorrichtung.
                    Mit Seilwinde vorne dran könnte man auch LOF-Geräteträger schreiben.
                    Bei 3,5t Anhängelast bleibt ein Leergewicht von 2,5t.
                    Reicht das beim 109er?
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #25
                      AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

                      Also mein rotes Treckerchen ist als selbst fahrende Arbeitsmaschine -Radlader, Mähmaschine -eingetragen. Eingetragen ist auch gelegentlicher Anhängerzug. Das stand in irgendeinem Bundesverkehrsblatt einmal vor langer Zeit. Die Kopie habe ich noch im Schrank stehen.
                      Weiß jemand wie solche eine Anhängerkupplung ähnlich einer Rockingerkupplung für den Landy heisst? Mein aaS hätte gern so eine dann angebaut. Soll drehbar sein, muss aber nicht selbsttätig schließend sein. Wenn der Hänger umstürzt soll er den Landy nicht mit umwerfen.
                      Gruß vom tauenden Mittellandkanal

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                        #26
                        AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

                        Musst du mal kucken,ob das Lochbild past:
                        ↪️ für 40mm DIN 74054 Ringzugösen ✔️ mit E-Prüfzeichen ✔️ Lochbild 85x45mm (für die meisten Hecktraversen / AHK Böcke) ✔️ beste Qualität ✔️ schneller Versand
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                          #27
                          AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

                          Ich glaub das mag er nicht. Sie ist nicht drehbar

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                            #28
                            AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

                            Zitat von riri Beitrag anzeigen
                            Soll drehbar sein, muss aber nicht selbsttätig schließend sein.
                            § 43 StVZO sagt genau das Gegenteil. Selbsttätig, weil du im LR den Kupplungsvorgang nicht vom Sitz aus beobachten kannst.
                            Von Drehbarkeit steht da nichts. Würde ich mir mal erklären lassen.
                            Gruß aus Buxtehude
                            Malte

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                              #29
                              AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

                              Zitat von riri Beitrag anzeigen
                              Ich glaub das mag er nicht. Sie ist nicht drehbar
                              Aber das Auge kann um den Kugelföimig ausgeführten Zapfen schwenken.
                              Ansonsten hier mal links die Nummern durchklicken,
                              es gibt auch kleine ,die drehbar sind:
                              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                                #30
                                AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin

                                Die historische deutsche Lösung wäre m.E. die Rockinger Typ 34/T3 - drehbar, selbstätig, selten. Verträgt sich auf der Westfalia - AHK - Platte sogar mit Kugelkopfnutzung darunter und TÜv - Prüfern. Müsste sich hier im Forum auch was zu finden, ich glaube im Zusammenhang mit BGS. Da war sie wohl direkt auf der (speziellen) Hecktraverse montiert.
                                Als nicht selbstätige, aber drehbare Hakenkupplung gibt es heutzutage von Jost / Rockinger die RO232, auch mit Lochbild 85 x 45. Wobei mir die sehr schwergängige Drehbarkeit missfällt, das ist wohl wirklich nur für den U n/m fall - Fall hilfreich. Mit Starrdeichselanhänger auf buckeligem Untergrund bewegt sich da so schnell nichts. Dafür ist sie aber sowohl für DIN - Zugöse als auch für die Nato - Öse geeignet.
                                Nur für die Fahrzeug - Umtragung wäre ja auch ein originaler britischer Natohaken denkbar - drehbar, passend, verfügbar. Allerdings hilft der nicht beim Hantieren mit üblichem hiesigen Landwirtschaftsgerät...

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