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Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine
Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschine
Hallo in die Runde,
hat jemand bei seinem Landy eine Eintragung im Fahrzeugschein als landwirtschaftliche Zugmaschine oder gar selbstfahrende Arbeitsmaschine-Seilwinde? Ich bin ja gerade auf der Suche und da ist mir schon ein Landy als selbstfahrende Arbeitsmaschine untergekommen. Ich fände das interessant für mich da der Landy auch Heuwender und zweiachsige landwirtschaftliche Anhänger ziehen soll. Gibt es Erfahrungen?
Der dekra Mann sagte er hätte gern so etwas um eine Orientierung zu haben.
LG vom Mittellandkanal riri
AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin
Das dürfte schwer werden, wenn dann nur mit erheblichen Umbauten ( Heckkraftheber mit Zapfwelle Kranaufbau auf der Ladefläche) so das das Fahrzeug nicht anders genutz werden kann. Ob sich das lohnt wegen der gesparten KFZ Steuer 🤔.
AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin
....von erheblichen Umbauten weiß ich nix, lediglich die Ladefläche muß eine bestimmte Nutzbarkeit haben, dann kann eine ZGM geschlüsselt werden. Ohne Landwirtschaft wird das mit der LoF-ZGM wohl nix......
th
........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......
AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin
Moin,
mein Projekt- Land Rover (88er, Serie 3) hat eine Eintragung als Zugmaschine. Bei Bedarf kann ich gerne eine Kopie des Fahrzeugbriefes zur Verfügung stellen.
AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin
Mittlerweile können sogar Sattelzugmaschinen als Landwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen werden.
Bei einem normalen Land Rover müsste mal nen aaS in die Voraussetzumgen schauen.
Hat dein Landy denn irgendein "landwirtschaftliches" Merkmal wie z.B. eine Zapfwelle oder eine besonders hohe Anhängelast?
Als selbstfahrende Arbeitsmaschine "Seilwinde" sehe ich pers. eher schwarz, da SfA steuerbefreit sind und auch nur zu Ihrem eigentlichen Zweck nutzbar sein dürfen. Wenn du die Ladefläche komplett entfernst und ne große Winde draufsetzt...
EDIT:
Zulassungsfreie LoF Anhänger mit 25km/h tatsächlich nur hinter LoF ZM oder ZM. Da nutze eine SfA auch nichts.
Auf jeden Fall interessant.
AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin
In der Schwyz gab es das häufiger. Die waren auf 30 km/h gedrosselt. Mit einer kleinen Sperre am Getriebe.
Aber alleine mit der hinteren PTO bist Du mit über 1000€ dabei. Wenn Du überhaupt eine findest.
Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin
Wie die Vorredner schon schrieben, SfA wirst du wohl nur schwer realisieren können.
Und für die Zugmaschine gibts ein Merkblatt was erfüllt werden muss.
Als technische Eignung wird vorausgesetzt:
Das Fahrzeug muß im Geschwindigkeitsbereich bis 100 km/h bzw. bis zu seiner bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit - wenn diese geringer als 100 km/h ist - für eine Anhängelast von mindestens dem
1,5-fachen seines zulässigen Gesamtgewichtes technisch geeignet sein.
D.h. der 109er braucht über 4t Anhängelast und damit auch eine durchgehende Bremsanlage, oder man Lastet ab, dann braucht man aber immer noch die Freigabe von Land Rover für 3,5t.
Wenn das erfüllt ist dann gehts weiter mit Bremsverhalten, Fahrstabilität, Rahmen, ausreichende Motorleistung, Fahrtschreiber etc.
AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin
Es soll ohne weiteres möglich sein. Auch als SfA. Dazu müsste man die erweiterte Suche bemühen und die Stichworte Zugmaschine bzw. Arbeitsmaschine
und den User SirLandy eingeben.
Der hat so Fahrzeuge zugelassen, hier auch einiges zu den Vorraussetzungen erklärt, wurde aber irgendwann von einem Admin gesperrt.
Daher kann er jetzt nichts mehr dazu schreiben und ist auch nicht über PN erreichbar.
AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin
Also mal so eben zur LoF oder ZM umschreiben ist nicht möglich.
Da das ganze ggf. steuerliche Auswirkungen hat macht das i.d.R. keiner ohne die Voraussetzungen einzuhalten.
Ich selber habe mal einen langen Unimog umgeschrieben, das fing neben der Dreipunktaufnahme (ww.Ackerschine, Zapfwelle o.ä.) an ging weiter über den Nachweis der Zugkraft und endete mit der Verkleinerung der Ladefläche.
Auf die schnelle ist mir das hier über den Weg gelaufen, ab Seite 11 geht es los: https://www.google.com/url?sa=t&sour...ugfuue10ps06GG
Gruss
AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin
....ZGM ist möglich, da müssen nur Maße und Gewichte den gesetzl. Vorgaben entsprechen. Der AaS muß sich da u.U. etwas einlesen: hat bei mir 2 Tage gedauert.Und eventuell verlangt der AaS eine entsprechende Freigabe von LR, die hatte ich nicht, daher sicher die 2 Tage.........
LoF-ZGM, also mit grünem Kennzeichen, ist ja nicht nur eine technische Angelegenheit, sondern auch eine steuerliche. Und wer keine Landwirtschaft hat, hat eher schlechte Karten: die Zeiten, als 3 Schafe im Vorgarten für eine LoF-Zulassung ausreichten, sind in zivilisierten Gegenden in D längst vorbei. Insider können sich vorstellen, daß ich heute bereue, vor über 40 Jahren in Unkenntnis der Möglichkeiten(!!) unser Haus aus der Höferrolle streichen zu lassen.......das wäre ausreichend.........
gruß
thomas
........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......
AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin
Danke, obe man eine kleine oder große Landwirtschaft prüft aber nicht der Ingenieur (Was ist ein Aas? ). Das wird ja neuerdings über den Zoll abgefrüstückt. Die Landwirtschaftlichen Anhänger dürfen unabhängig von der Farbe der Nummernschilder aber wie SirTobi schon schreibt nur von Zugmasch. oder landwirt. Zugmasch. bewegt werden. Dazu wäre die Eintragung schon gut.
Danke, obe man eine kleine oder große Landwirtschaft prüft aber nicht der Ingenieur (Was ist ein Aas? ). Das wird ja neuerdings über den Zoll abgefrüstückt. Die Landwirtschaftlichen Anhänger dürfen unabhängig von der Farbe der Nummernschilder aber wie SirTobi schon schreibt nur von Zugmasch. oder landwirt. Zugmasch. bewegt werden. Dazu wäre die Eintragung schon gut.
....das ist nicht ganz richtig: landwirtschaftliche Anhänger dürfen von allen Fhrz. gezogen werden, die eine entsprechende(natürlich zugelassene) Zugvorrichtung haben. Aaaaber Anh. mit grünem-LoF Kennzeichen dürfen nur von einem Fhrz. mit ebenfalls LoF-Zulassung gezogen werden.
Wenn Du also an Deinem Porsche-Trecker ein schwarzes oder 07 Kennzeichen hast, darfst Du keinen LoF-Anhänger ziehen, sondern nur einen ganz normalen TÜVabgenommenen und richtig versteuerten Anhänger.
Übrigens: wenn an Deinem Trecker an der Ackerschiene eine Kupplungskugel ist, sollte die eingetragen sein, bevor Du da einen Pkw-Anh. dranhängst......
Und es gibt keine kleine oder große Landwirtschaft, nur Landwirtschaft......
Was willst Du mit einer Abnahme als ZGM, wenn sie Dir weder steuerlich noch im Betrieb etwas nützt, lediglich einen Haufen Arbeit/Papierkram macht? Vorher informieren......
Ein aaS ist ein amtlich anerkannter Sachverständiger......
gruß
thomas
........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......
AW: Eintragung als landwirtschaftliche Zugmaschine oder selbstfahrende Arbeitsmaschin
Das habe ich etwas anders hersusgelesen.
Zulassungsfreie Anhänger mit 25km/h dürfen nur von ZM oder LoF ZM gezogen werden, egal. ob schwarzes, grünes oder H-Kennzeichen.
Allerdings nur zu gewerblichen LoF Zwecken. Das schließt somit die 07-er Nummer aus, da diese nur zu Treffen, Probefahrten u.ä. zugelassen sind.
Bevor ich also mit dem MB Trac und dem 25er Kipper mit Widerholungskennzeichen (es wäre auch eines von einem Zugfz. seines Hofes möglich gewesen) losgezogen bin habe ich mit meinem Bauern telefoniert und ihm mitgeteilt das ich ihm seinen Schotter, sein Holz o.ä. bringe.
Falls mich die Rennleitung angehalten hätte wäre sonst möglich gewesen mir einen wegen fahrens mit nicht zugelassenem Anhänger zu pinnen.
Das Hauptproblem ist m.M.n. bei zulassungsfreien Anhängern der gewerbliche LoF Einsatz.
Gruss
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