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Hallo,
die außergewöhnlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Bereifung in Italien lassen mir im Moment keinen anderen Schluss zu, als dass es für den Sommer KEINE ZULÄSSIGEN AT/MT-Reifen der Größe 255/55 R19 mit dem Geschwindigkeitsindex "V" im Fahrzeugschein gibt. Seht Ihr das auch so?
Die drakonischen Strafen bei einem Verstoß möchte ich jedenfalls nicht erleben...
Viele Grüße, Hasendisco
Ja, im Sommer muss der Index mindestens dem in den Papieren eingetragenem entsprechen. Im Rahmen der Eintragung der 18 Zöller wurde bei mir u.a. 275/65R18S eingetragen. Das ist erfüllbar. Bei mir hat aber bislang noch nie einer danach gefragt - auch nicht in Italien.
... - ich denke, MT mit Geschwindigkeitsindex 'V' hat es noch nie gegeben - und die Auswahl an AT ist auch sehr gering :o. Vielleicht bekommst Du irgendwo 4 oder 5 ATR
Viele Grüße vom verschneiten Südrand vom Pott - bleibt gesund!
Im Rahmen der Eintragung der 18 Zöller wurde bei mir u.a. 275/65R18S eingetragen.
Danke für Eure Antworten. Das ist sehr interessant - was ist zu tun, um so etwas (beim TÜV?) eingetragen zu bekommen? Sorry - Anfängerfrage - bin völlig unerfahren, was das angeht...
Ansonsten bleibe ich wohl bei den von Norbert genannten Continentalen ATRs hängen.
wenn Du immer mit den Geländereifen fährst, kannst Du auch eine dem Geschwindigkeitsindex entsprechende niedrigere Höchstgeschwindigkeit eintragen lassen (LINK).
Moin,
wie läuft das dann?
Irgendwie muss das Fahrzeug ja auch dann langsamer laufen. Wird das dann gedrosselt? Also ab zum Tuner des geringsten Misstrauens und "einmal Rolle rückwärts"?
Ich hatte meinen Disco bei discovery parts umbauen lassen. Meine Tätigkeit dabei beschränkte sich auf zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren und die Gebühren bezahlen. Am besten einfach mal bei TÜV nachfragen.
So findet man das auch in verschiedenen Zeitungen:
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Dieser Betrag kann durch sofortige Zahlung deutlich reduziert werden. Allerdings können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen.
Späte Ergänzung: Ich bin mit den aufgezogenen Reifen, Fahrzeugschein und Brief beim TÜV vorgefahren, der Techniker hat es sich angeschaut und eine Bestätigung geschrieben. Mit der bin ich dann zum Amt für ordentliche Öffnung, wo mir lapidar die ergänzende Bemerkung "zu 15: WW. 255/55R19 111H ***" in einen neuen Fahrzeugschein gedruckt wurde - somit sind alle passenden Reifen auch mit H-Index zugelassen. War gar nicht so kompliziert, wie ich befürchtet hatte. Gekostet hat es etwa 35,- EUR beim TÜV und nochmal soviel beim Amt, wenn ich mich richtig erinnere. Nach Italien geht es mit den Dingern aber coronabedingt erst diesen Herbst, wenn's klappt.
Moin,
wie läuft das dann?
Irgendwie muss das Fahrzeug ja auch dann langsamer laufen. Wird das dann gedrosselt? Also ab zum Tuner des geringsten Misstrauens und "einmal Rolle rückwärts"?
Ich denke das geht nur, wenn der Geschwindigkeitsindex weit über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt.
Heisst, wenn das Fahrzeug mit 130Km/h angegeben ist und in den Reifenangaben 210 steht, kann man den Geschwindigkeitsindex auf beispielsweise 150Km/h reduzieren lassen. Das wird werkseitig nicht gemacht, da es keine Sommerreifen mit so geringem Geschwindigkeitsindex gibt.
Für die genaue Berechnung gibt es eine Formel:
Mindestanforderung an den Reifen = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit
Bei 130km/h wären das dann 137,8 km/h , da würde sogar ein N mit 140km/h ausreichen.
Die europäische Typzulassung des D4 (TDV6, SDV6), wie sie der TÜV im System einsehen kann, weist für die Reifen 255/55R19 106 (oder 105?) S aus. Auf dieser Grundlage kann der TÜV Eintragungen runter bis auf Geschwindigkeitsklasse S = 180 km/h vornehmen. Die oben erwähnte Faustformel, wonach eine Reserve in der v_max (für bergab oder Rückenwind etc.) einzurechnen wäre, kann damit beim D4 unberücksichtigt bleiben. Er ist schließlich ja auch elektronisch bei 180 km/h abgeregelt. Damit kann zumindest die erste Generation der Goodyear Duratrac, die noch 111S hatten, uneingeschränkt eingetragen werden.
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