Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
OK, entsteht dann wieder die "Grauzone"
wie in den 90-er, als man einen Geländewagen nach einem Bundesfinanzhof Urteil (für die Klage haben damals sehr viele GeländefahrzeugsEigner unterschrieben, ich selber Ja auch) auch gewichtsbesteuert zulassen könnte?
Das wäre ein Ding...
Was ist denn jetzt an Beitrag 15 wieder nicht zu verstehen?
Es wird besteuert,was im Schein steht.
Dafür hat Proallrad jahrelang vergeblich geklagt.
Jetzt ist es Gesetz.
Also vorläufig.In 5 Jahren will man nocheinmal drüber reflektieren.
M1 = PKW-Steuer
N1 = Gewichtssteuer
Am besten wäre die EG-Typgenehmigung des Hardtops zu haben oder ein COC.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Ja oder Zoll stimmt ich hatte mich letztens schon immer über Zollnachrichten und Rechnungen gewundert und immer gefragt, huch was kommt denn da und dann war das die Steuer !
@Caruso was meinst Du mit Blödsinn? Das Du das 1. nicht glaubst oder das man 2. keinen Bügel benötigt?
Also 1. das sagte mir unser TÜV wir lassen ja auch Stahlstoßstangen am D4 eintragen und da war ich gerade letzte Woche wegen dem Auto... unten. Und da sagte mir der Gutachter ganz einfach, weil ich fraget wegen dem Bügel den kann man abnehmen, der ist aber auch bei dem Kunden eh nicht gewollt. Also wäre es ein N1 hätte er sogar den Bügel eingetragen. Also das ist schon mal kein Blödsinn ;-) ScreenHunter_2815 Feb. 06 18.56.jpg
2. ist natürlich subjektiv. Und da kann man auch sehen, das sowas wie Steuern für mich z.B. kein Faktor ist, wenn ich noch nicht mal weiß wer das Geld bekommt ;-) Mir ist da schon wichtig, vor allem wenn mich jemand fragt der evtl. einen Bügel möchte, das es bei N1 Fahrzeugen geht. Warum baut Gollek oder wie die heißen beim kleinen Suzuki sowas mit TÜV an ;-)
Keine Ahnung ob das hier in den thread passt aber gut...
Ja was ist schon legal oder was zugelassen ? Ich mache das Spiel ja schon seit 30 Jahren. Privat und dann seit 10 Beruflich. Klar wenn Bügel ein Gutachten haben cool. Aber ich meine ja Bügle ARB Stoßstangen z.B. die sowas nicht haben... Oder Räder usw. Wenn Du damit zu einem Sachverständigen fährst und er das für im Rahmen seiner Kenntnis und den gegebenen Gesetzen abnimmt und ein Gutachten erstellt. Warum sollte das dann nicht legal sein? Oder was ist legal? Aber ich weiß, wir hatten z.B. eine Zeit lang Probleme, das ein TÜV was begutachtet und positiv bescheinigt, aber dann in Hessen die Zulassung streikte bzw. die dann nochmal irgendwelche Infos wollten. Aber letztendlich wurde es dann eigetragen.
Was ist denn jetzt an Beitrag 15 wieder nicht zu verstehen?
Es wird besteuert,was im Schein steht.
Dafür hat Proallrad jahrelang vergeblich geklagt.
Jetzt ist es Gesetz.
Also vorläufig.In 5 Jahren will man nocheinmal drüber reflektieren.
M1 = PKW-Steuer
N1 = Gewichtssteuer
Am besten wäre die EG-Typgenehmigung des Hardtops zu haben oder ein COC.
Danke! Sehe ich genauso.
Jetzt fehlt eigentlich nur noch die Info von LR ob es ein N1 wird... wovon ich im Moment mal ausgehe! Sollte ich noch eine Rückmeldung erhalten tue ich das hier kund!
Gruß Oliver
P.s.: Die Diskussion um Eintragung von Bauteilen gehört wirklich nicht in diesen Thread! :-)
Aber ich meine ja Bügle ARB Stoßstangen z.B. die sowas nicht haben... Oder Räder usw. Wenn Du damit zu einem Sachverständigen fährst und er das für im Rahmen seiner Kenntnis und den gegebenen Gesetzen abnimmt
Das Gesetz zu Frontschutzbügeln ist ziemlich eindeutig.
Ob der Kenntnis davon hat oder nicht,ändert nichts an der Illegalität,
der Eintragung,wenn sie den Anforderungen nicht entsprechen.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
"Um auf Ihre Frage zurückzukommen, der Defender 90 mit Hardtop kann sowohl als PKW als auch als Fiskal-LKW zugelassen werden. Diese Entscheidung wird bereits bei der Bestellung und Konfiguration angegeben."
Wie immer, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Mein Händler hätte mir den als PKW hingestellt und ich hätte wahrscheinlich nichts mehr dagegen tun können bzw. die höhere PKW Steuer bezahlt. War jetzt aber auch nicht so, dass mein Verkäufer soetwas wie ein Problembewußtsein gezeigt hätte...
Nach meinem Verständnis geht es hier um den Kundenwunsch. Ich kann die HardTop Version scheinbar auch mit ganz stink normaler PKW Zulassung (M1?) ausliefern lassen.. Ich habe meinen Verkäufer nun gebeten die LKW Typisierung zu konfigurieren, gehe also vom Typ N1 aus.
ich kenne Fiskal-LKW nur aus Österreich. Interessiert die österreichische Zuordnung dann die deutschen Behörden?
Mach kein Scheiß! Ich meine ich habe aus Deutschland einen deutschen Helpdesk angeschrieben... kann doch nicht sein, dass mir halb LR Blödsinn erzählt... Ich frage das noch mal nach!
Das Thema mit der Versicherung ist wohl etwas komplizierter.
Vieles hängt wirklich vom Modell ab und dem Typ.
Habe beispielsweise meinen skoda octavia versichern wollen und bin dann im Internet auf die Suche gegangen.
Es gibt verschiedene Angebote, die man sich finden kann.
Demnach kann ich auch in deinem Fall nur empfehlen, dass man nicht gleich das erst beste Angebot nimmt sondern schaut, dass man wirklich sucht und vergleicht.
Mir hat es sehr geholfen.
Zuletzt geändert von Düssellandy; 14.02.2021, 09:21.
Grund: link zu Versicherung entfernt
Mach kein Scheiß! Ich meine ich habe aus Deutschland einen deutschen Helpdesk angeschrieben... kann doch nicht sein, dass mir halb LR Blödsinn erzählt... Ich frage das noch mal nach!
So, heute endlich verbindliche Antwort erhalten:
Zitat:
"Für den Defender gibt es sowohl eine EG-Typengenehmigung als PKW und als LKW (M1 bzw. N1). Aus diesem Grund ist es wichtig, bereits beim Verkaufsgespräch festzulegen, was von Ihnen als Kunde gewünscht wird. Wird dann vom Händler ein LKW für Sie bestellt, erhalten Sie auch einen. Diese Kategorisierung zu diesem Zeitpunkt ist wichtig, da die Klassifiezierung bereits in die CoC-Papiere des Fahrzeugs eingetragen wird.
Ausschlaggebend für die mögliche Klassifizierung als LKW ist dabei der Aufbau des betreffenden Fahrzeuges, ein Station Wagon wird als PKW kategorisiert, ein Hardtop-, Crew Crap- oder Single Cap- Modell als LKW.
In Ihrem Fall kann der Defender90 Hardtop also als LKW bestellt werden."
Zitat Ende
Damit ist für mich jetzt alles so wie es mir erhoffte! Danke für Eure Gedanken zu dem Thema!
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar