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Nach einigen Jahren LR Abstinenz bietet sich nun, mit dem ND, wieder die Möglichkeit zurück zu kehren. Ich beabsichtige einen 90er HardTop zu bestellen und frage mich ob der als LKW oder PKW typisiert ist. Land Rover antwortet schon eine Woche nicht und der Händler behauptet "PKW"!
Macht das Sinn? Das Fahrzeug erfüllt doch nun echt alle Kriterien, Anzahl Sitzplätze, Verhältnis Fahrgastraum zu Ladefläche... Mein Vito Mixto wurde 2,5 Jahre rückwirkend auch wieder als LKW akzeptiert und versteuert. Also, weiß es einer von Euch besser? Oder verlässlicher?
Um ehrlich zu sein weiß ich es nicht... aber ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen. Die Hard Top Variante wurde ausdrücklich für das Gewerbe entwickelt und hat nur eine Sitzreihe vorne, reine Ladefläche hinten, keine Seitenfenster hinten, keine Gurte hinten. Das alles ruft ganz laut nach - richtig, LKW Zulassung!
Wie gesagt, alles andere kann ich mir definitiv nicht vorstellen bzw. würde mich doch sehr wundern.
Um ehrlich zu sein weiß ich es nicht... aber ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen. Die Hard Top Variante wurde ausdrücklich für das Gewerbe entwickelt und hat nur eine Sitzreihe vorne, reine Ladefläche hinten, keine Seitenfenster hinten, keine Gurte hinten. Das alles ruft ganz laut nach - richtig, LKW Zulassung!
Wie gesagt, alles andere kann ich mir definitiv nicht vorstellen bzw. würde mich doch sehr wundern.
Cheers
Tom
genau deswegen traue ich der Aussage des Händler nicht...
also ich habe mal nachgefragt. Die Hardtop 90 - 110 sind alle N1G!
Klasse M1G / N1G
4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
• mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann
• mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderungen erfuellen:
• der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen
• der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen
• der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen
• die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen
• die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen
• die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen
4.2. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2 Tonnen, wenn alle Räder gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann, oder wenn die drei folgenden Anforderungen erfuellt sind:
• Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann
• es ist mindestens eine Differenzialsperre oder mindestens eine Einrichtung vorhanden, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet
• als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden können, nachgewiesen durch Berechnung
Quelle: EG-Richtlinie
hat denn die EG-Typisierung einen Einfluss auf die Einordnung bei der Steuer? Beim alten Defender Td4 waren meines wissens ab MY 2010 alle (auch die SW) N1G und wurden als PKW versteuert und eine Zeit lang als LKW versichert (wirklich die teuerste Kombi). Eine wirkliche Aussage bringt meiner Meinung nach nur eine Anfrage beim Zoll.
hat denn die EG-Typisierung einen Einfluss auf die Einordnung bei der Steuer? Beim alten Defender Td4 waren meines wissens ab MY 2010 alle (auch die SW) N1G und wurden als PKW versteuert und eine Zeit lang als LKW versichert (wirklich die teuerste Kombi). Eine wirkliche Aussage bringt meiner Meinung nach nur eine Anfrage beim Zoll.
Beste Grüße
Highlandy
aus genau der Ecke kam ich mit meiner Frage. Habe jetzt 2,5 Jahre Vito Mixto 4x4 in extralang gefahren. Der hat hinter der zweiten Sitzreihe (5-Sitzer) noch gut 1,8m Ladeflächenlänge. Trotzdem wurde mir der als PKW versteuert weil er dem Typ nach zur Personenbeförderung geeignet sei... Also für mich als Gewerbetreibenden PKW Steuer (teuer) und LKW Versicherung (teuer)...
Daran wurde im Oktober letzten Jahres wieder was geändert:
ja das kann letztendlich am besten die Zulassungsstelle und oder Finanzamt sagen!
Für mich ist eher auch noch wichtig. Das man bei einem N1 Fahrzeug einen Schutzbügel montieren kann. ;-) Das geht beim normalen Geländewagen offizielle nicht mehr...
Ich befürchte dass das Finanzamt, für das der Zoll die Steuer eintreibt, entscheidet als "WAS" es dich zur Kasse bietet... War noch nie anders
Ist ja alles richtig... aber ohne Typschlüssel wird das Zollamt auch keine Auskunft geben... Ich wüsst es eben nur gerne bevor ich bestelle!
Nehmen wir mal an es wird die Gewichtsbesteuerung dann komme ich bei 2.950kg zul. Gesammasse auf EUR 172,- / anno... ist doch nett für ein 3l - 6 Zylinder!
Kann ich verstehen. Ging mir auch so mit der Kfz-Steuer für den 3 Liter - 6-er...
Aber es gab schon früher die "Unsitte" dass Finanzamt die Steuer für Pkw verlangte obwohl das Auto ein "Nutzfahrzeug" war...
Am Ende weißt du es erst, wenn der Bescheid ins Haus flattert.
Gut,dann mal kurz und knapp:
Seit dem 23. Oktober 2020 wird besteuert,was im Schein steht
und zwar vom Zoll,nicht vom Finanzamt.
Letzteres schon lange nicht mehr.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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