sinngemäßer O-Ton meines Prüfstellenleiters in Süddeutschland: "Eintragen? Nö. wieso, ist ja für erschwerte Bedingungen"...:)
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Keine Ankündigung bisher.
Eintragung Schnorchel LE 110 TD5
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AW: Eintragung Schnorchel LE 110 TD5
sinngemäßer O-Ton meines Prüfstellenleiters in Süddeutschland: "Eintragen? Nö. wieso, ist ja für erschwerte Bedingungen"...:)Grüßle Ingmar
Spontan ist - wenn man kurz drüber nachdenkt...
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AW: Eintragung Schnorchel LE 110 TD5
Werde bei nächsten TÜV mal fragen ob man eintragen muss und wenn ja warum man darauf nicht hingewiesen wird........hat aber jetzt keine hohe Priorität....gehöre ja nicht zum unerschöpflichen Reservoir des gehorsamen deutschen Beamtenaspiranten......
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AW: Eintragung Schnorchel LE 110 TD5
Ich fahre seit ca. 15 Jahren mit einem selbstgebasteltem Schnorchel aus VA rum und das hat bisher niemanden interessiert. Mir wurde auch schon mehrfach von Prüfern gesagt das ein Eintragung nicht zwingend erforderlich sei, weil die Fahrzeugmaße nicht überschritten werden. Ich weiß das ich mich darauf nicht berufen kann, aber deswegen wird mir bestimmt nicht von der Polizei o.ä. das Fahrzeug umgehend stillgelegt.
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Als ich meine Bullbar eingetragen haben, hab ich gefragt ob der Schnorchel miteingetragen werden kann. Kein Problem. Natürlich alles per Einzelabnahme §19 StVZo. Da können nur speziell ausgebildete Prüfer.
Seilwinde und Treeslider mußte ich nach Problemen mit der HU auch eintragen.
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AW: Eintragung Schnorchel LE 110 TD5
Zitat von voyager Beitrag anzeigenZusammenfassend kann man sagen von Straftat bis interessiert keinen ist alles möglich.......
Und ob sich daran im Schadensfall/Verkehrskontrolle/WoAuchImmer im Einzelfall jemand dran mokiert oder auch nicht ebenso.
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Im Grunde müssen auch die Riffelbleche, Heckleiter, Reserveradträger, Kanisterhalter, Highlift, Fenstergitter, Sandbleche, Rockslider, Trittbretter etc. eingetragen werden.
Die original Trittbretter sind z.B. auch nicht eingetragen.
Wichtig ist doch im Falle des Falles, wenn man etwas nicht eintragen lässt, dass von dieser Sache keine direkten Schäden verursacht werden können. Nur dann kann z.B. die Versicherung die Leistung einschränken oder sogar verweigern.
Das ein Wagen unverzüglich stillgelegt wird, nur weil ein Schnochel nicht eingetragen ist, wage ich zu bezweifeln. I.d.R. bekommt man dann eine Aufforderung zur Nachprüfung oder zur Beseitigung.
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AW: Eintragung Schnorchel LE 110 TD5
Zitat von Moonbull Beitrag anzeigenIm Grunde müssen auch die Riffelbleche, Heckleiter, Reserveradträger, Kanisterhalter, Highlift, Fenstergitter, Sandbleche, Rockslider, Trittbretter etc. eingetragen werden.
Die meisten Heckleitern sind garnicht eintragungsfähig
und die originalen Trittbretter müssen bei PKW-Modellen sein,
weil die niedrigste Einstiegskante nicht höher als 400mm über dem Boden sein soll.
Sie gehören also grundsätzlich zur EG-Typgenehmigung,
wie auch die Gummiecken,an der Frontstoßstange.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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- 01.12.2006
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- Defender 90 SW, Td5, MY '06 "Style"; MINI Cooper Mk VII, MY '98; BEDFORD MJ 4x4 4ton, MY '79
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AW: Eintragung Schnorchel LE 110 TD5
Zitat von Moonbull Beitrag anzeigen(...) Die original Trittbretter sind z.B. auch nicht eingetragen. (...)
So sah das 2006 das beim Td5 aus, wenn Land Rover mit Riffel und Trittbrettern ausgeliefert hat.
Gruß
HighlandyAnybody who loves whisky can't be all bad.
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AW: Eintragung Schnorchel LE 110 TD5
Bei mir war 1999 überhaupt nichts eingetragen, selbst die vom Händler eingebaute Standheizung und Riffelbleche nicht.
Auch drei Jahre später, als ich meinen Frontschutzbügel und Spurplatten habe eintragen lassen, hat der Tüv das nicht bemängelt und eine Eintragung als unnötig angesehen.
Eintragung.jpg
Aber mit dem Teilegutachten für die Riffelbleche ist ja witzig!
LR behauptet ja nun das auf dem neuen Defender nur noch Kunststoffriffel möglich wäre, weil Aluriffel zu gefährlich wäre.:FF
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AW: Eintragung Schnorchel LE 110 TD5
Zitat von Eisbär Beitrag anzeigenWürden sich das Knautschverhalten und den Fussgängerschutz beeinträchtigen . (beim neuen )
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- 13.01.2006
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- S III Lightweight Diesel, Bj. 1976, ex-Niederlande und Defender 110 TD5, Sondermodell "Experience"
- privat
AW: Eintragung Schnorchel LE 110 TD5
Zitat von Moonbull Beitrag anzeigenIm Grunde müssen auch die Riffelbleche ... auch nicht eingetragen. ...
Bei meinem 110er "Experience" sind die Riffelbleche auch eingetragen.
Die waren ab Werk montiert und das Werk hat die eintragen lassen.
Wenn das nicht erforderlich gewesen wäre, hätten die das sicher nicht machen lassen.
Zu den anderen aufgeführten Sachen kann ich nichts sagen, die hat mein 110er nicht.
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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AW: Eintragung Schnorchel LE 110 TD5
Wie man ja sieht, auch anhand der Fahrzeugscheine, ändern sich die Sachen wohl auch mit dem Zulassungsdatum.
Ich gehe mal davon aus, dass in meinem Falle z.B. die nicht eingetragenen Trittbretter daher unter Bestandschutz fallen.
Ich sehe das auch alles nicht so eng. Wenn ich alles eintragen lassen würde, wäre mein Fahrzeugschei so dick wie eine Bibel.
Mein Defender TD5 habe ich auf Serien-Windschutzscheibe mit Tropendach umgebaut. Wie soll man sowas eintragen? Es sind alles original Teile und die Scheiben haben sogar die Prüfnummern.
Meine selbstgebauten Rockslider sind auch nicht eingetragen. Müssten die nicht auch eingetragen werden? Gibt es überhaupt welche mit Gutachten?
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