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wie im Titel erwähnt, hätte ich hier eine Frage an die aaS hier im Forum.
Da ich die kalten Tage nutze etwas Recherche und Planung für mein Projekt zu betreiben, bin ich über den §60 der StVZO gestolpert. Früher hat der die Kennzeichenbeleuchtung geregelt. Aus dem Gedächtnis waren 2 Birnchen mit je 2 oder 5W vorgeschrieben. Der § ist jetzt "weggefallen" und ich finde keine andere Stelle dazu. In §49a ist sie zwar noch erwähnt, aber nur neben diversen Anderen.
Heißt das, daß wir die nicht mehr brauchen?
Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
Willst Du es wirklich wissen?
Ist jetzt in §10 FZV Absatz VI, Satz 2 bis 4, geregelt.
Für Dein Auto gelten aber die Bestimmungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung.
Wenn ein § so einfach wegfallen würde hätte das ja ggf.ganz böse Konsequenzen.
Stell dir mal vor du benötigst nach einem Motorwechsel eine neue Betriebsergebnis und du müßtest jetzt alles auf die neuesten Vorschriften umbauen...
Gruss
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