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Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

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    Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

    wie im Titel erwähnt, hätte ich hier eine Frage an die aaS hier im Forum.

    Da ich die kalten Tage nutze etwas Recherche und Planung für mein Projekt zu betreiben, bin ich über den §60 der StVZO gestolpert. Früher hat der die Kennzeichenbeleuchtung geregelt. Aus dem Gedächtnis waren 2 Birnchen mit je 2 oder 5W vorgeschrieben. Der § ist jetzt "weggefallen" und ich finde keine andere Stelle dazu. In §49a ist sie zwar noch erwähnt, aber nur neben diversen Anderen.

    Heißt das, daß wir die nicht mehr brauchen?
    Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
    كنت غبية

    #2
    AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

    Moin,

    Willst Du es wirklich wissen?
    Ist jetzt in §10 FZV Absatz VI, Satz 2 bis 4, geregelt.
    Für Dein Auto gelten aber die Bestimmungen zum Zeitpunkt der Erstzulassung.

    Happy rovering - Birger
    Land-Rover Series - serious!

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      #3
      AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

      Moin Birger,

      danke für die Quelle. Hätte mich auch sehr gewundert wenn man eine Vorschrift mal gestrichen hätte. :D
      Komischer Gedanke, ich weiß
      Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
      كنت غبية

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        #4
        AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

        Wenn ein § so einfach wegfallen würde hätte das ja ggf.ganz böse Konsequenzen.
        Stell dir mal vor du benötigst nach einem Motorwechsel eine neue Betriebsergebnis und du müßtest jetzt alles auf die neuesten Vorschriften umbauen...
        Gruss

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          #5
          AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

          Schon klar, deswegen hat mich der (Wort- und Verweislose) Wegfall auch so gewundert.
          Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
          كنت غبية

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            #6
            AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

            "aaS"

            was will uns der dichter damit sagen?:FF
            если ты не можешь читать это, ты - житель Западной Германии:o:D

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              #7
              AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

              amtlich anerkannter Sachverständiger => Dein TüV-Prüfer
              Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
              كنت غبية

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                #8
                AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

                danke!

                p.s. bin bei den mitbewerbern die auch auf dem lausitzring ansässig sind;)
                если ты не можешь читать это, ты - житель Западной Германии:o:D

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                  #9
                  AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

                  Dekra?
                  Ach weißt Du ... mir persönlich ist das Jacke wie Hose. Bei mir in der Nähe gibt es nur Dekra und vereinzelt GTÜ.
                  Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                  كنت غبية

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                    #10
                    AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

                    ja, da wo ich hin fahre kommen nur die 2x die woche.
                    если ты не можешь читать это, ты - житель Западной Германии:o:D

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

                      Zitat von Ninethy Beitrag anzeigen
                      ja, da wo ich hin fahre kommen nur die 2x die woche.
                      Macht doch nix.
                      Du musst meines Wissens sowieso nur alle 2 Jahre dort hin:D:D:D

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                        #12
                        AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

                        recht haste, hab mich ja auch nicht beschwert!:W
                        если ты не можешь читать это, ты - житель Западной Германии:o:D

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                          #13
                          AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

                          Zitat von pernod Beitrag anzeigen
                          amtlich anerkannter Sachverständiger => Dein TüV-Prüfer
                          Nicht ganz, ein aaS darf noch mehr als ein "normaler Prüfer".
                          Gruss

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                            #14
                            AW: Kennzeichenbeleuchtung - Frage an unsere aaS

                            Klar, aber für uns Normalos ist das ja eigentlich nicht zu unterscheiden.
                            Außer ... man will einen anderen Motor eintragen oder so Späße.
                            Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                            كنت غبية

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