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Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

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    #31
    AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

    Bei solchen Verlautbarungen immer die Bezugsmasse hinterfragen
    und ob es um Neufahrzeuge oder neue Fahrzeugtypen geht.
    Der 2.2 hat eine EG-Typ von 2007 und zwar in allen Varianten.
    Für schwere Fahrzeuge wird soetwas immer später eingeführt.
    Siehe OBD.
    Der handelsübliche PKW endet zulassungstechnisch immernoch bei 2,5t.
    Danach gelten andere Vorschriften ,wenn überhaupt.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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      #32
      AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

      Hallo,
      bevor jetzt der große Jubel ausbricht und die Leute sich schon mit Freudenkäufen verschulden - wo ist der Haken? Wird die Versicherung teurer? Werden wir mit einem Einfahrverbot für die Innenstädte belegt werden? Mit einem Sonntagsfahrverbot? Einer Brexit-Steuer? Selten waren solche Gesetzesänderungen zum Wohle der Bürger ausgefallen. Ich erinnere mich, dass ich vor einer Weile für mein LR-Wohnmobil mehr als 1500 Euro Steuern berappen musste pro anno, weil ich vor dem Kocher nicht genügend Stehhöhe nachweisen konnte. Weiss jemand mehr? SMD

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        #33
        AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

        Im Moment sind es mit dem N1G eher Vorteile (hab auch vor ein paar Tagen meinen neuen Steuerbescheid bekommen). Diejenigen, die ihn ja schon als N1G gekauft haben, zahlen auch Versicherung für diese Fahrzeugklasse (wobei ich nicht ausschliesse, dass die ein oder andere Versicherung ihn falsch als PkW einstuft). Die kann je nach Versicherung doch merklich teurer sein, es gilt auch eine SF Rabattgrenze, die es so beim PkW nicht gibt. Da muss man aber mit der Versicherung reden. Bei mir (ADAC) war die Versicherung nur leicht teurer als mit einer vergleichbaren PkW Einstufung (im Konfigurator war es nicht möglich, den Defender richtig einzugeben, musste ich dann mit dem ADAC telef. machen, Ergebnis war absolut iO, auch günstiger als bei einem hier im Forum gehandelten Axa Defender Spezialisten). Euro5 ist weiter Euro5, es gelten also weiterhin die Einfahrtsbechränkungen für die Umweltzonen. Sonntagsfahrverbot erst ab über 3.5 to.
        Meines Erachtens positiv, die Euro6 Anpassungen, die es von HJS schon in England gibt (für Landys, die als Lieferfahrzeuge klassifiziert sind), kriegt man dann für den N1G, für einen PkW nicht (Umrüstung für PkW hatte ich angefragt, wurde abschlägig beschieden, da wusste ich aber noch nicht, dass mein Defender N1G ist). Jetzt mal abgesehen von den Kosten (?) und der mE bisher gültigen Regel, dass bislang nur gewerblich angemeldete N1G umgerüstet und auch bezuschusst werden. Bei einem Freund, der ein Gewerbe hat, den mal kurz anmelden und alles durchziehen, und dann wieder zurück, kann man übrigens auch vergessen, dann gibt es keine Förderung.

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          #34
          AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

          Sonntagsfahrverbot erst ab über 3.5 to.
          Falsch Sontagsfahrverbot gilt auch für LKW mit Anhängern . Es gibt mittlerweile zwar einige Ausnahmen welche Anhänger nicht betroffen sind , generell ist es aber nicht aufgehoben .
          Gruß Manfred

          Do what you want , but do it with Style

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            #35
            AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

            Zitat von Eisbär Beitrag anzeigen
            Sonntagsfahrverbot erst ab über 3.5 to.
            Falsch Sontagsfahrverbot gilt auch für LKW mit Anhängern . Es gibt mittlerweile zwar einige Ausnahmen welche Anhänger nicht betroffen sind , generell ist es aber nicht aufgehoben .
            Äh ja, doch aber nur noch für den gewerblichen Bereich?!

            Grüsse, Björn
            Safe journey! bon voyage! Gute Reise! buen viaje! Счастливого пути! :D

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              #36
              AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

              ..... bei mir steht M1G im Schein. Gilt das auch? Und was heißt M1G? Matschfahrzeug?

              Gruss Ralf
              This signature is under construction

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                #37
                AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

                Schnelle Lieferung von Dieselpartikelfiltern, Katalysatoren sowie Anhängelasterhöhungen und vieles mehr. Im Onlineshop der S.K. Handels GmbH
                Gruß aus Buxtehude
                Malte

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                  #38
                  AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

                  Moin Landy-Freunde !
                  Auch ich habe heute Weihnachtspost vom Hauptzollamt bekommen:):kl :)! !
                  Zahle in Zukunft nur noch 148,00 € statt 527,00 €, ( 90er TD4 2,2L Bj. 2012 ) ! Das ist wirklich mal ne' Weihnachts-Überraschung !

                  Grüße in die Runde
                  Hotti
                  Es muss nicht immer grün-weiß sein !

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                    #39
                    AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

                    Post kam (in Bayern) seit Stichtag jährlich 185€. TD4 2,2, 110 SW.:D

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                      #40
                      AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

                      Zahle jetzt auch 185 statt 609.Kein N1G! Sondern M,N1III,M2.

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                        #41
                        AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

                        Zitat von El-Dracho Beitrag anzeigen
                        Äh ja, doch aber nur noch für den gewerblichen Bereich?!Grüsse, Björn
                        Du hast recht Björn das das mittlerweile soweit entschärft wurde hatte ich nicht auf dem Schirm .
                        Hier für alle und es gibt noch mehr Ausnahmen aber rein Privat reicht das hier :
                        Auszug aus der Straßenverkehrsordnung - § 30 Abs. 3

                        (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
                        Gruß Manfred

                        Do what you want , but do it with Style

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                          #42
                          AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

                          Heute Weihnachtsgeschenk bekommen 😁. 90er, 2,2L, MY 2015, N1G in Zukunft 148,-€ Steuer.

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                            #43
                            AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

                            Auch bei mir kam heute das vorzeitige Weihnachtsgeschenk. Statt 559 Teuronen jetzt nur noch 185€ und es gibt noch 85€ zurück weil ja bis Januar bezahlt.
                            Bei mir 110er, 2.2L, MY 2011 und somit N1G.
                            Das gesparte Geld kommt zur Hälfte in die Reparaturkasse und zur Hälfte aufs Konto vom Junior und der Hund kriegt nen Kauknochen.
                            LG Christian

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                              #44
                              AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

                              Habe heute auch ein unverhofft frühes Weihnachtsgeschenk bekommen.
                              110 BJ 2015 Max. 3050kg Gesamtgewicht, LKW anstatt 609€ nun ab 15.06.2021 nur noch 185€
                              Viele Grüße aus dem schönen Ruhrgebiet,
                              Carsten

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                                #45
                                AW: Defender als LKW versteuert? Gesetzesänderung 23.10.2020

                                Zitat von Eisbär Beitrag anzeigen
                                Du hast recht Björn das das mittlerweile soweit entschärft wurde hatte ich nicht auf dem Schirm .
                                Hier für alle und es gibt noch mehr Ausnahmen aber rein Privat reicht das hier :
                                Auszug aus der Straßenverkehrsordnung - § 30 Abs. 3

                                (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.
                                Moin Manfred,

                                ja irgendwie konnte ich mich erinnern, dass da was vor zwei oder drei Jahren oder so geändert wurde. Vorher war das ja in der Tat auch etwas Durcheinander und je nach Bundesland anders gehandhabt. Wobei es ja immer noch zahlreiche Ausnahmen gibt, auch i.S. Corona.

                                Grüße, Björn
                                Safe journey! bon voyage! Gute Reise! buen viaje! Счастливого пути! :D

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