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CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

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    CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

    Hallo zusammen,

    ich habe mir in Australien eine Lightbar und LED Leisten gekauft und schicken lassen. Nun hat der Zoll sie wegen angeblich fehlender CE Zeichen nicht ausgehändigt (so schnell konnte ich gar nicht gucken, bzw. die haben mich nicht wirklich gucken lassen).

    Heute bekomme ich Post vom Zoll mit einer Kopie des "Ergebnis der Überprüfung" von der Bundesnetzagentur, dass ich die Dinger nicht bekommen darf.

    Ich war am 11.06. um 13:30 beim Zoll, der Brief der Bundesnetzagentur ist vom 11.06. datiert - wie prüfen die das so schnell?

    Der Hersteller sagt, seine Teile seien CE zertifiziert. Wenn dem so ist, muss das auf dem Teil sichtbar sein?

    Hat jemand mit so etwas Erfahrung? Kann man da irgendetwas machen oder ist man mal wieder der deutschen Behördenwillkür ausgeliefert?

    Freue mich über sachdienliche Hinweise!

    Grüße
    Boris

    #2
    AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

    Moin,

    Das ist keine Behördenwillkür, sondern auch Aufgabe des Zolls.
    Entweder kannst Du die CE-Zertifizierung nachweisen (dazu gehört auch die korrekte Kennzeichnung der Teile), oder das Ding geht in die Tonne.

    Happy rovering - Birger
    Land-Rover Series - serious!

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      #3
      AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

      Zitat von Birger Beitrag anzeigen
      Moin,

      Das ist keine Behördenwillkür, sondern auch Aufgabe des Zolls.
      Entweder kannst Du die CE-Zertifizierung nachweisen (dazu gehört auch die korrekte Kennzeichnung der Teile), oder das Ding geht in die Tonne.

      Happy rovering - Birger
      N'abend,

      ich meinte die Willkür eher auf die Abfertigung (im wahrsten Wortsinne) durch den Zoll bezogen. Ich habe das EMVG angeschaut und da steht ausdrücklich, dass die Teile nicht unbedingt selbst gekennzeichnet sein müssen, sondern es auch reicht, wenn in der Bedienungsanleitung und/oder den Unterlagen darauf hingewiesen wird. Nachgucken durfte ich ja aber nicht, und ob der Zoll die Dinger in einem 1/2 Tag von Duisburg nach Nürnberg zur Bundesnetzagentur gebeamt hat, bezweifele ich.

      Grüße
      Boris

      Behördenwillkür in Bezug auf KFZ habe ich vor 30 Jahren das erste Mal beim Finanzamt bei der Einstufung meines 109er erlebt. Am ersten Tag beschaute sich die Dame meinen nicht-LKW, am nächsten Tag war sie im Urlaub und der Kollege bestätigte mir meinen LKW. Und wo ich gerade dieses erste Behördentrauma Revue passieren lasse, der Zollbeamte hatte mir schon den Stift zum Quittieren meiner Lampen gereicht, als seine Kollegin die Ausgabestelle betrat ... ungelogen!

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        #4
        AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

        Zitat von rusty66 Beitrag anzeigen
        Ich habe das EMVG angeschaut und da steht ausdrücklich, dass die Teile nicht unbedingt selbst gekennzeichnet sein müssen, sondern es auch reicht, wenn in der Bedienungsanleitung und/oder den Unterlagen darauf hingewiesen wird.
        Ja,aber nur wenn eine Kennzeichnung auf dem Gerät nicht möglich ist.
        Die Gehäuse werden ja wohl großgenug sein.
        Da reicht es auch nicht die beiden Buchstaben "CE" einzuritzen,da gehört die tatsächliche Prüfnummer dazu,
        sowie Hersteller und oder Markennamen,Typbezeichnung ....
        Geh mal davon aus,dass 95% aller umherfahrenden Lichtleisten illegal sind.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #5
          AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

          geh mal davon aus..
          dass du dir besser neue teile in d-land kaufst...

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            #6
            AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

            Aber er ist doch Importeur und dafür verantwortlich, dass die Bestimmungen eingehalten werden.
            Ich würde um Aushändigung bitten, um entsprechende Prüfungen vorzunehmen.


            Nicht klein bei geben, mit den eigenen Mitteln schlagen!

            CE beuteudet ja nur, dass der Hersteller oder bei außereuropäischen Gütern der Importeur erklärt alle europäischen Bestimmungen einzuhalten. Je nach Gütern und deren Anwendung sind natürlich andere Vorschriften einzuhalten. Auch muss diese Erklärung bei keinem Institur oder so zertifiziert werden, auch die EMV Prüfung kann man selber durchführen, wenn man es kann und dokumentiert. Zertifizierte Labore gibt es nur damit Hersteller und Importeure rechtssicher sind.

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              #7
              AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

              Um eine Prüfung zu veranlassen,muss er erstmal einen Zertifizierten Betrieb nachweisen.
              Wir sind hier in der EU!
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #8
                AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

                Ich habe mich bzgl. der eigenen EMV Prüfung erkundigt, aber ich verstehe natürlich, dass das nicht einfach durchzusetzten ist.

                Man man kann sich doch mal den Tatbestand des Inverkehrbringen angucken. Als Importeur ist er für alles verantwortlich. Es kann doch jetzt eine Prüfung durchführen lassen wollen. Diese könnte auch zu dem Schluss kommen, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden, und er könnte sagen er will es nicht mehr Inverkehrbringen.

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                  #9
                  AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

                  So einen Quatsch hören die doch jeden Tag.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                    #10
                    AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

                    Ich komme gerade noch mal vom Zoll.

                    Ich weiß, das hört sich doof an und ist in der heutigen Zeit politischer Korrektness sicher auch bei Strafe verboten, aber der sehr verständnisvolle Zollbeamte hat mich ermutigt, Einspruch einzulegen. Er wusste natürlich sofort, welche Kollegin diesen Zauber in Gang gesetzt hat. Macht sie wohl öfter mal ...

                    Leider ist mit der Beauftragung der Überprüfung durch die Zolldame ein Prozess angelaufen, den nun nur die beiden beauftragten Behörden, also die Bundesnetzagentur und das Kraftfahrzeugbundesamt, wieder zurücknehmen können. Es war ja so, dass die Dame eine CE Prüfung vermisste (eigentlich erst nur bei den Zeltbeleuchtungsfunzeln) und die Lightbar als nicht STVO konform ansah (was sie als "Arbeitsscheinwerfer" nicht sein muss), und deshalb den ganzen Aufriss gemacht hat.

                    Der nette Beamte zeigte mir auch die eingereichten Unterlagen an die beiden Behörden - wenige, unvollständige Fotos per Email, nix mit direkter Prüfung der Teile. Auf dieser Grundlage gibt's dann eine Ablehnung wegen "gefährlich" und so ein Schmarrn.

                    Ein Argument der Bundesnetzagentur war auch, dass die Anleitung nicht in Deutsch sei und die Inbetriebnahme einer 12V Lightbar mit Zigarettenanzünderanschluss (wurde obwohl nur eine beigelegte Option ausdrücklich erwähnt) deshalb gefährlich sein könnte. Was mache ich denn mit einem Produkt welches ich aus Frankreich oder Italien bestelle? Bei welchem Importprodukt ist überhaupt eine deutsche Anleitung dabei. Und wenn, auch in verständlichem Deutsch? Für mich hat da jemand in 5 Minuten drei Textbausteine zusammen geklickt. Vom Gesetzestext vielleicht korrekt, von der Praxis preußisches Beamtentum in Reinform.

                    Das CE Label, das bestätigte mir der Zollbeamte ebenfalls, reicht in den Unterlagen oder auf der Verpackung. Zumindest auf den ca. 1cm breiten Strips ist auch wenig Platz. CE Aufkleber bekommt man bei Amazon und Ebay. Ich klebe gerne einen drauf...

                    Sicher hätte ich mir in Deutschland so etwas kaufen können. Ursprünglich ging es aber um die Lightstrips, welche man von weiß auf orange schalten kann. Diese habe ich in D/Europa nicht gefunden und ich möchte sie für das Zelten nutzen, da oranges Licht angeblich keine Insekten anzieht. Die Lightbar war dann wegen Sonderangebot ein Mitkauf. Sie ist übrigens mit (deutschen) OSRAM LEDs ausgestattet. Außerdem sollte das mit der Lightbar doch eher Sache des TÜV oder der Polizei sein?

                    Ganz abgesehen davon bestätigt mir ja der Hersteller, dass seine Produkte CE zertifiziert sind. Leider ist das evtl. nicht auf den Unterlagen angezeigt (ich konnte ja nicht richtig gucken). Hier ist das Problem jedoch, dass sie dann evtl. ohne diesen Hinweis "eingeführt" wurden und eine nachträglicher Nachweis nicht vorgesehen sei.

                    Mit ist schon klar, dass die jeden Tag ne Menge Quatsch hören, und auch Dinge wie zu starke Laserpointer oder Produktfälschungen aus dem Verkehr gezogen gehören. Auch verstoßen meine beiden Leuchtmittel evtl. gegen die europäische CE Kennzeichnungspflicht. Dennoch empfinde ich das als Willkür und völlig am Ziel vorbei. Was genau und wer genau wird hier geschützt?

                    Mir geht es darum, wie ich die Dinger vom Zoll losgeeist bekomme. Und wenn ich mir die Lightbar in die Waschküche hänge. Aber weil eine übereifrige Tante über's Ziel und Maß hinaus ihre eine "gute" Zolltat am Tag an mir durchexerzieren musste, 300,- Euro in die Tonne zu kloppen, damit will ich mich (noch) nicht abfinden.

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                      #11
                      AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

                      Kannst Du einen Lieferschein etc. generieren lassen, der die Teile als Versuchsmuster, Prototyp, etc. ausweist?
                      Man kann ja bei einem sich noch in der Entwicklung befindlichen Produkt noch keine CE Zertifizierung erwarten...

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                        #12
                        AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

                        Ich habe mal gelernt das CE Kennzeichnungen erst ab 50V für Wechselspannung und ab 75V für Gleichspannung von nöten sind.

                        Geregelt in Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG

                        Das ist nur oftmals beim Zoll nicht angekommen.

                        „Als elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Richtlinie gelten elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.“

                        Mit dieser Argumentation bin sowohl ich selbst, als auch schon viele andere beim Zoll zum erfolg gekommen. In dem einen oder anderen Taschenlampenforum schwiren schon vorgefertigte Dokumente zur Vorlage beim Zoll rum, die Kollegen haben öfter solche Probleme wenn Sie sich ihre 400Milliarden Lumen Taschenlampen in China bestellen.

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                          #13
                          AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

                          Zitat von rusty66 Beitrag anzeigen
                          die Lightbar als nicht STVO konform ansah (was sie als "Arbeitsscheinwerfer" nicht sein muss),
                          Dem Fehler bin ich auch jahrelang aufgesessen.
                          Vielleicht war das früher auch so.
                          Heutzutage benötigen auch Arbeitsscheinwerfer die Kennzeichnung ECE R10 (10R) für die elektrische Verträglichkeit.
                          Da genügt eben kein CE-Aufkleber von ebay und auf einem 1cm breiten Gehäuse oder Glas,kann man eine Menge draufschraiben.

                          Einspruch erheben ist immer gut.
                          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                            #14
                            AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

                            Der Hersteller bürgt mit der CE Kennzeichnung dafür das sein Produkt die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Wird durch die Unterschrift das Herstellers in der CE-Konfirmationserklärung die dem Produkt beliegt bestätigt.
                            Um nachweisen zu können das sein Produkt das auch tut, wird er im eigenen Interessen das vorher prüfen (soweit zur Theorie).
                            Welche Bedingungen das Produkt erfüllen muss, hängt vom Einsatzbereich ab. KFZ, Bergwerk, Krankenhaus oder Wohnzimmer - alles unterschiedliche Normen.
                            Eine Deutsche Gebrauchsanleitung ist Bestandteil der CE Konformität. Ohne kannst Du das Teil wieder zurücksenden oder einen Teil des Kaufpreises zurückhalten.
                            Haben mal einen Suzuki Jimny gekauft. Kam dann mit nem Spanischen Handbuch (made in Spain). Das war lustig und der Händler hat echt was zu tun gehabt, das Handbuch auf deutsch auf zu treiben ;) Da er mein Angebot von 20% Minderung nicht annehmen wollte...
                            Nur weil es die meisten ignorieren, auch die Kunden, ist es es noch lange nicht legal.
                            Wir deutsche sind da vielleicht etwas zu tolerant. Ein Franzose würde bestimmt keine Deutsche Anleitung akzeptieren.
                            Ist alles nicht so trivial wie es aussieht ;)

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                              #15
                              AW: CE Problem beim Zoll (LED bar und strips)

                              Kann der Hersteller/Versender dir vielleicht die Unterlagen (CE Konformität) zuschicken wenn du ihm dein Problem schilderst ? Du schreibst ja das der Zoll auch die Papiere einbehalten hat .
                              Gruß Manfred

                              Do what you want , but do it with Style

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