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    #16
    Also, hab ich das jetzt richtig verstanden:

    - Bullenfänger schon dran und eingetragen => kein Problem

    - Bullenfänger ab Werk und eingetragen => kein Problem

    - Bullenfänger gebraucht gekauft, drangebaut => trotz ABE keine Eintragung möglich

    Wenn mich nicht alles täuscht, gilt dies aber nicht für Seilwindenstoßstangen 8)

    Meine Idee wäre also: Wenn man sich also einen schicken Bullenfänger sucht der ne Aufnahme für eine Winde hat sollte alles passen und der TÜV kein Problem machen...

    Martin

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      #17
      Hi duke

      "- Bullenfänger schon dran und eingetragen => kein Problem"
      ja
      "- Bullenfänger ab Werk und eingetragen => kein Problem"
      ja
      "- Bullenfänger gebraucht gekauft, drangebaut => trotz ABE keine Eintragung möglich"
      ja

      Deine Idee mit dem Bullenfänger mit Seilwinde ist eher Wunschdenken, da die Verkehrssicherheit durch den Bullenfänger verbessert wird.
      Nimm doch einen Bullenfänger aus Schaumgummi dann klappts vielleicht.

      Grüße Andi
      Grüße Andi

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