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Im neuen Bußgeldkatalog wurde neu geregelt, das Lkw über 3,5 Tonnen beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren müssen.
Mit dem Landy solo in der Regel kein Thema, aber wie sieht es aus mit großem Hänger.
Beim 130er dürfen das dann 7 Tonnen Gespanngewicht sein! Aber auch ein schwerer 110er mit ungebremsten 750 kg-Hängerle ist drüber über die 3,5 Tonnen.
Meine Google-Versuche waren nicht wirklich eindeutig.
Weiß Jemand mehr?
Grüßle Ingmar Spontan ist - wenn man kurz drüber nachdenkt...
(6) Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t innerorts führt, muss beim Rechtsabbiegen mit Schrittgeschwindigkeit fahren, wenn auf oder neben der Fahrbahn mit geradeaus fahrendem Radverkehr oder im unmittelbaren Bereich des Einbiegens mit die Fahrbahn überquerendem Fußgängerverkehr zu rechnen ist.
Und in vielen Straßen gibt es innerorts ein Überholverbot wenn man ein Radfahrer vor sich hat. Es gilt ein Mindestabstand von 1,5M beim überholen. Rechnet man 50 cm für den Radler muss die Straße 4m Platz bieten zum gesetzeskonformen Überholen . Prost.
^^ Das gleiche gilt außerorts nur mit 2m Abstand - das ist bei uns damit auch ein Überverbot auf 1 1/2 spurigen Landstraßen - gilt ebenso für Fußgänger und Elektrokleinfahrzeuge. Bin gespannt, wie das funktioniert ... aber als gelegentlicher Radfahrer und Wanderer finde ich es gut, dass Klarheit geschaffen wurde, denn ein ausreichender Sicherheitsabstand wurde oft von Autofahrern sehr eigenwillig ausgelegt. Im Sinne eines guten Miteinander hoffe ich, die Radfahrer sind sich ihrer gestärkten Position bewusst und lassen den geduldigen Autofahrer bei passender Gelegenheit vorbei.
Ich habe mich aber schon gefragt, ob die Regelung auch Fußgänger und Radfahrer betrifft, die nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Gehweg sind - ich vermute:ja.
Ich habe mich aber schon gefragt, ob die Regelung auch Fußgänger und Radfahrer betrifft, die nicht auf der Fahrbahn, sondern auf dem Gehweg sind - ich vermute:ja.
Ja, das hat die bisherige Rechssprechung auch schon so gesehen.
Da ich sowohl Automobilist als auch Radfahrer bin, kann ich durchaus beide Seiten verstehen. Da ja nicht die Autos den Verkehr darstellen, sondern auch Radfahrer und Fußgangster, ist es nunmal so, dass man, auch wenn es einem oftmals ärgert, eben auch Rücksicht auf die anderen nehmen muss.
Ich fahre ja auch mit dem Landy so, dass ich eine Autoschlange hinter mir nach Möglichkeit zeitnah vorbeilasse.
So lange das der Herr ``grundsätzlich nicht auf dem Radweg fahrende´´ Rennradfahrer (trainieren ja alle für die Tour de.... ) auch dann und wann mal tun würden wäre es ja nett .
Wenn Du rechts an einer Kreuzung abbiegst, wirst Du bestimmt mit großem Hänger nicht allzu schnell herumfahren. Zumal man ja auch nicht weiss was hinter der Kurve ist.
Das Problem besteht ja meisten eher beim Anfahren an einer Ampel, wenn todesmutige Fahrradfahrer direkt rechts neben dir halten und sich nicht darum kümmern wenn Du rechts abbiegst. Aber das machen einige auch bei LKWs obwohl ein LKW Fahrer sie gar nicht sehen kann, ist denen ja egal da sie im Recht sind.
Das gleiche kennen bestimmt unsere Münchner, denen beim rechts abbiegen die tief fliegenden Express Fahrradfahrer rechts einschlagen.
Ich fahre auch Fahrrad, aber es ist nicht nur mit dem Fahrrad sinnvoll Gefahren vorher zu sehen und diese zu vermeiden.
Selbst Verantwortung zu übernehmen scheint out zu sein....
Zeigt sich auch bei einigen Fußgänger die ohne zu schauen und mit Kopfhörer Zebrastreifen überqueren, so wird immer mehr das eigene Überleben von anderen Verkehrsteilnehmern abhängig gemacht.
.. immerhin beruhigend das es und im Landy auch wenn wir schuld sind, weniger weh tut ;)
wünsche gute Fahrt ohne "Feindberührung"
Das Problem besteht ja meisten eher beim Anfahren an einer Ampel, wenn todesmutige Fahrradfahrer direkt rechts neben dir halten und sich nicht darum kümmern wenn Du rechts abbiegst. Aber das machen einige auch bei LKWs obwohl ein LKW Fahrer sie gar nicht sehen kann, ist denen ja egal da sie im Recht sind.
ja, scheinbar haben viele Fahrradfaher und -innen kein Gefühl dafür, in welchem Gefahrenbereich sie sich, so ganz ohne Knautschzone, befinden. Schon vor über 30 Jahren war die Rechtssituation beim Rechtsabbiegen genau so klar wie beim Linksabbiegen ;). Obwohl wahrscheinlich verjährt, schreibe ich nicht, was wir mit dem Studenten gemacht haben, der den seitlichen Unterfahr-/Tankschutz an dem von meinem Fahrer gesteuerten 7,5-Tonner mit seinem Fahrrad verkratzt hatte. Er konnte das kleine Kraftpaket wohl nicht sehen, da es Nato-Oliv getarnt war - wir auch ... - was der sicherlich gelernt hat: ohne Schutz ist man schnell zweiter Sieger :o. Wünsche allen Verkehrsteilnehmern ein angenehmes Fort- und Ankommen
An der Ampel fahre ich immer ganz rechts an den Bordstein damit da kein Fahrradfahrer dran vorbei kommt.
Dann fahren die meist auf den Bordstein und über die Fußgängerampel parallel zur Strasse und dann auf der Strasse weiter grade aus.
Die fahren doch auch fast alle Auto, die......
Ist rechts überholen nicht verboten?
Ja, mit Ausnahmen :)
STVO §5:
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Mache ich als Radfahrer auch so. Ist halt angenehmer, vorne zu stehen als am Ende der Schlange direkt am Auspuff des Autos zu warten. Und wenn vorne ein PKW steht, sieht er mich auch besser, wenn ich vor ihm stehe als direkt hinter ihm im toten Winkel. Steht da vorne allerdings ein LKW oder blinkt einer rechts, bleibe ich dahinter. Denn was nützt's mir, wenn ich's darf, danach aber tot bin...
Ich fahre in der Stadt mehr Rad als Auto. Meistens sogar Rennrad :) und es ist wie immer im Leben, Deppen gibt's auf beiden Seiten. Radler, die über rote Ampeln rasen find ich genauso blöd wie Autofahrer, die mit "Abstand" < 50 cm überholen und dann am besten direkt vor mir rechts abbiegen.
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