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ich beschäftige mich zur Zeit mein Hardtop belastbarer zu gestalten (Dachzelt) und da drängt sich die Lösung mit einem außen liegenden Gepäckträger auf.
Dieser steht dann aber 30 mm pro Seite über.
Da es ja einige Konstruktionen von Kanisterhalterungen bis Außenküchen im Zubehör gibt denen das scheinbar egal ist, meine Frage: Hat jemand Erfahrung wie das von der Rechtlichen Seite aussieht?
Ladung darf seitlich bis 40cm über die Leuchten hinausragen (§22 STVO), allerdings nicht über 2,55m Fahrzeuggesamtbreite. Spieße, Lanzen und andere scharfkantig nach vorn ragende Gegenstände sind ausgenommen.
Kanister und Sandbleche sollten kein Problem sein, solange Du keine 2 Kanister übereinander anbindest oder diese in Längsrichtung vom Fahrzeug weg montierst.
Du darfst dann einfach so nicht durch die Schweiz reisen. Denn bei uns darf die Ladung die Fahrzeigbreite nicht überragen. Und, die Spiegel zählen nicht zur Fahrzeugbreite.
Aber die eingetragene Fahrzeugbreite dürfte dann bei euch zählen , da ist von der Karosse oben noch einiges an Luft , die Kotflügelverbreiterungen sollten da mit drin sein . Muss halt nur genau gemessen werden (für die Schweiz).
Du darfst dann einfach so nicht durch die Schweiz reisen. Denn bei uns darf die Ladung die Fahrzeigbreite nicht überragen. Und, die Spiegel zählen nicht zur Fahrzeugbreite.
und was ist mit hinten quer transportierten Fahrrädern, die ragen immer seitlich über? oder darf man in der schweiz so keine Fahrräder transportieren?
Andy aus Teltow/ Fläming
zu tode gefürchtet ist auch gestorben...
Moin Andy. Die machens kompliziert, ohne Zollstock wird das nix. Tante Gugel sacht:
"Die Ladung darf mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger seitlich nicht überragen. Es gelten folgende Ausnahmen: .......... d. Fahrräder, die hinten an
Motorfahrzeugen befestigt sind, sofern die Überragung nicht mehr als 20 cm pro Seite (Art. 38 Abs. 1bis VTS) und die Gesamtbreite nicht mehr als 2 m beträgt."
Fahrräder sind davon ausgenommen. Die Kotflügelverbreiterungen zählen auch nicht zur Fahrzeugbreite. In Zahlen heisst das, die Fahrzeugbreite vom Defender ist in der Schweiz 1790mm und keinen mm mehr.
Ich wollte mir einen Träger bauen, damit ich meine Katie M. mitnehmen kann. Nun ist die eben breiter als mein Defender. Also habe ich mich beim Strassenverkehrsamt informiert. Da wurde mir eben gesagt, dass die Ladung nicht
über die Fahrzeugbreite ragen darf. Ausgenommen beim transport von Fahrrädern.
Wird so etwas denn auch in CH kontrolliert?
Oder ist es wie mit so vielem beim Defender nach dem Motto: Wenn es schief geht gibt es Ärger, wenn nicht dann stört sich keiner daran?
In D ist auch recht vieles verboten was man gefühlt an jedem 2. Defender sehen kann.
Fahrräder sind davon ausgenommen. Die Kotflügelverbreiterungen zählen auch nicht zur Fahrzeugbreite. In Zahlen heisst das, die Fahrzeugbreite vom Defender ist in der Schweiz 1790mm und keinen mm mehr.
Ich wollte mir einen Träger bauen, damit ich meine Katie M. mitnehmen kann. Nun ist die eben breiter als mein Defender. Also habe ich mich beim Strassenverkehrsamt informiert. Da wurde mir eben gesagt, dass die Ladung nicht
über die Fahrzeugbreite ragen darf. Ausgenommen beim transport von Fahrrädern.
D.h. seitlich angebrachte Markisen (diese werden in den meisten Fällen die Fahrzeugbreite überschreiten) sind auch nicht erlaubt?
Bestimmt nicht.
Und: Ich wohne unmittelbar an der Grenze zu CH und fahre dort mit der Markise am Dachträger die meisten km mit dem Wagen. Die schweizer Defender haben auch meist eine Markise - seitlich am Dachträger, man mag es kaum glauben.
Papier ist geduldig.
Und jeder der sich dazu berufen fühlt, darf mich gerne darüber aufklären, welche fatalen wirtschaftlichen Folgen dies für mich haben kann wenn es zu einem katastrophalen Unfall kommt, der eben genau auf das Vorhandensein einer seitlich überstehenden Markise zurückgeführt wird.
Heute ist gerade mein Material gekommen...
Ich fahre öfters durch die Schweiz, ganz "unauffällig" mit einem 6m Anhänger mit Motorräder vollgepackt...
Auch wenn ich den Träger so schmal wie möglich mache, wird der die Fahrzeugbreite ohne Spiegel überschreiten.
Also wenn man es richtig machen möchte, kommt nur eine Eintragung als Gepäcksystem in Frage mit anschließender Änderung der Fahrzeugbreite im Schein.
Überrollkäfige stehen beim Defender seitlich ja auch raus, ich nehme an das diese eingetragen werden....?
Da die Welt ja immer unentspannter wird, werde ich wohl mal bei beim TÜV vorbei schauen und berichten.
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