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Arbeitsscheinwerfer & TÜV

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    #16
    AW: Arbeitsscheinwerfer & TÜV

    Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
    Sorry,da solltest du dir mal Erl. 40 § 19 besorgen.

    Auch Arbeitsscheinwerfer benötigen die Kennzeichnung ECE R10 (10R) für die elektrische Verträglichkeit.
    (vermutlich nur bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung.)
    Die ECE R10 brauchst du immer auf allen elektrischen Bauteilen/Baugruppen die am Fahrzeug fest verbaut sind, seit 1962 sogar vorgeschrieben das es gekennzeichnet ist.


    Ansonsten wie schon geschrieben

    Arbeitsscheinwerfer an Arbeitsgeräten/Arbeitsstellen und in den meisten Fällen nicht während der Fahrt zulässig (mit den entsprechenden Ausnahmen).

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      #17
      AW: Arbeitsscheinwerfer & TÜV

      Sorry, ich meinte natürlich 4 Fernscheinwerfer. Da habe ich mich natürlich vertippt. Neues Telefon mit Autokorrektur...
      Die wären legal und gibt es glaube ich mittlerweile sogar als LED Ausführung.

      Natürlich darf eine Müllabfuhr, der Straßendienst usw. auch die Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt zur Erledigung der ihnen zugedachten Aufgaben einschalten, ist aber eine definierte Ausnahme die für den Land Rover definitiv nicht gilt und deshalb hier total egal. Wenn wir jetzt noch die Ausnahmen für LoF zuziehen wird es noch schlimmer, vielleicht hat ja jemand noch den Landy als Land oder Forstwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen?

      Aus dem zitierten §52 lese ich nicht heraus das es pauschal erlaubt ist, auch nicht für einen Land Rover nur weil man damit im Wald Holz machen könnte. In diesem § wir eher die Zweckbindung beschrieben, z.B. die beschriebene Winde, ein Kanalreiniger, ein LKW mit Kran usw.
      Gem §52 (7) gilt: "Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden."

      Glaubt mir, dann hätten die Fernfahrer das schon längst spitz bekommen und es würde nicht zu so vielen Prozesse wegen u.a.zu vielen Scheinwefern kommen. Separat geschaltet sind jedenfalls alle.

      Das abdecken während der Fahrt war ein gut gemeinter Tipp um Ärger zu vermeiden. Wenn ich im Wald holze oder durch den kirgisischen Dschungel fahre kann man die Abdeckung ja runternehmen.
      Sieht natürlich hier vorm Eiscaffee nicht so cool aus, aber da ich die ja eh nur bei der "Arbeit" und "im Stand" benutzen darf kann die Abdeckung ja auch draufbleiben.

      Das die ECE Kennzeichnung bzgl. der elektromagnetischen Verträglichkeit drauf sein muß ist klar. Das oben bezog sich auf die Kennzeichnung bei Verwendung als Lichttechnische Einrichtung, diese Kennzeichnung beschreibt den Verwendungszweck ebendieser (Nebelscheinwerfer, Fernscheinwerfer usw.)

      Macht was ihr wollt und schimpft noch ein bißchen über den "Bullshit".
      Bleibt gesund und munter ;)

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        #18
        AW: Arbeitsscheinwerfer & TÜV

        Zitat von SirTobi Beitrag anzeigen
        Das die ECE Kennzeichnung bzgl. der elektromagnetischen Verträglichkeit drauf sein muß ist klar.
        Erzähl das mal den Leuten mit den CinaLEDbalken.

        Lichttechnische Einrichten abdecken ist noch verbotener.
        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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          #19
          AW: Arbeitsscheinwerfer & TÜV

          Zitat von SirTobi Beitrag anzeigen
          Aus dem zitierten §52 lese ich nicht heraus das es pauschal erlaubt ist
          Ist es ja auch nicht. Sondern nur für mehrspurige Fahrzeuge.

          Zitat von SirTobi Beitrag anzeigen
          Gem §52 (7) gilt: "Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden."
          Was genau verstehst Du daran nicht?

          Kommentar


            #20
            AW: Arbeitsscheinwerfer & TÜV

            http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php §49a Absatz 5 steht es mit den Rück + Kennzeichenbeleuchtung bei nach vorne wirkenden Leuchten es sei denn ihr fallt unter die Ausnahmen . Die Suchfunktion ist echt ein Krampf ..... so ich hol Bier und Chips ....
            Gruß Manfred

            Do what you want , but do it with Style

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              #21
              AW: Arbeitsscheinwerfer & TÜV

              Zitat von Eisbär Beitrag anzeigen
              Die Suchfunktion ist echt ein Krampf ..... so ich hol Bier und Chips ....
              Weil die Forensoftware tabakalt ist, Version 4.2.2 - aktuell ist 5.5.4

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                #22
                AW: Arbeitsscheinwerfer & TÜV

                Zitat von Eisbär Beitrag anzeigen
                http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php §49a Absatz 5 steht es mit den Rück + Kennzeichenbeleuchtung bei nach vorne wirkenden Leuchten es sei denn ihr fallt unter die Ausnahmen . Die Suchfunktion ist echt ein Krampf ..... so ich hol Bier und Chips ....
                Hi Eisbär,
                danke noch mal - hatte blauer Landy weiter oben schon geklärt.

                OT: #Suchfunktion: Wenn ich im Forum etwas suche, verwende ich die erweiterete Suche von google:
                https://www.google.de/advanced_search
                Dort gibst Deine Suchbegriffe (auch nur drei Zeichen oder Benutzernamen) möglichst definiert ein und suchst hier bei Website oder Domain: blacklandy.eu

                Funktioniert eigentlich immer und man bekommt nur Hits hier aus dem Forum.

                Beste Grüße

                Highlandy
                Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                  #23
                  AW: Arbeitsscheinwerfer & TÜV

                  Ja hatte er(blauer Landy) angegeben , wurde aber glaub ich schon wieder angezweifelt deshalb nochmal der LINK . Und ja über Gockel sucht es sich besser .
                  Gruß Manfred

                  Do what you want , but do it with Style

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