DER Olli
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
sitze quer zur Fahrtrichtung verboten?
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Moderator
- 03.05.2005
- 4422
- 22395
- SIII 109 Station RHD Six-pot 1974, Rover P5 Mk III Automatic Saloon RHD Six-pot 1966
- privat
Moin,
Nach meinen Infos (vom TÜV) gilt für Längssitze:
Neue Typprüfungen sind seit 2006 (ich glaube 1. Oktober) nicht mehr möglich, d.h. neue Typen (wie TD4) können nicht mehr erteilt werden.
Neuwagen mit Typprüfung vor 2006 können noch bis ?.?.2007 erst-zugelassen werden (um die Lager zu räumen = Zulassung von Rest-TD5ern).
Fahrzeuge mit Erstzulassung vor ?.?.2007 (Altfahrzeuge) können auch jetzt noch (ohne Ablaufdatum) Längssitzplätze eingetragen bekommen.
Als ich im letzten November einen weiteren Längssitz eintragen ließ hat der TÜV-Prüfer alle Akten gewälzt und mir recht gegeben = eingetragen. Er hätte mir auch noch die Plätze 10-12 eingetragen - wenn ich einen Fahrtenschreiber montieren würde und mit einem D1 Führerschein unterwegs wäre und und und.
Eingetragene Sitze können ohne Beschränkungen auch in der Zukunft benutzt werden. Ob Sicherheitsgurte bzw. deren Befestigungspunkte vorhanden sein müssen ist vom Datum der Erstzulassung abhängig.
Mein Land-Rover ist ein 109 Station 12-seater von 1974.
Happy rovering - BirgerLand-Rover Series - serious!
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Mitglied
- 13.01.2006
- 5777
- 24113
- S III Lightweight Diesel, Bj. 1976, ex-Niederlande und Defender 110 TD5, Sondermodell "Experience"
- privat
Soweit ich gehört habe, gilt die Gurpflicht nur für Sitze in Fahrtrichtung oder entgegen der Fahrtrichtung. Bei Quersitzplätzen gibt es keine Gurtpflicht, d. h. da wären Gurte unabhängig vom Baujahr freiwillig.
Viele Grüße
SailorLand-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
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