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Fragen zur Lightbar

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    Fragen zur Lightbar

    Hallo,

    seit ein paar Tagen habe ich für den Defender eine Lightbar (hier aus dem Forum, besten Dank).
    Die Lightbar ist von Nakatanenga. Dazu hätte ich ein paar Fragen:

    1.) Was für Lampen macht ihr darauf - Arbeitsscheinwerfer, Fernscheinwerfer, LED-Lichtbalken?

    2.) Ist für den TÜV etwas zu beachten? Muss etwas eingetragen werden?

    3.) Und ganz wichtig: Wie habt Ihr die Kabel verlegt?
    Ich habe das so gedacht: Von der Lightbar unter der Tür-Gummidichtung zur B-Säule, da runter in die Sitz-/Batteriekiste und von dort (auf welchem Weg?) zum Armaturenbrett bzw. zum Schalter???

    Besten Dank und viele Grüße

    Sailor
    Land-Rover Lightweight Diesel,
    ex Königl. Landmacht der Niederlande

    #2
    AW: Fragen zur Lightbar

    Hallo Sailor,

    ich dachte eine Lightbar macht Licht? Braucht es da extra noch Leuchtmittel? Ich habe einfach an meinen Gepäckträger zwei Aluflachprofile angeschweißt... - ist das jetzt eine "Lightbar"?
    Kabelverlegung einfach unter der Haube rechts durch und dann seitlich am Schnorchel hoch (wenn kein Schnochel da -> Gelegenheit nutzen und einen anbauen). Das Relais solltest Du neben den anderen an der bulkhead verbauen und von dort zum Schalter. Durch den Innenraum würde ich nicht gehen.
    Ich habe zwei LED-Balken mit je 75W (Fern - Weitwinkellicht kombiniert) dran. Ich denke ohne Zulassung bekommst Du sowas nicht eingetragen/ alternativ halt vor dem TÜV abdecken. Mein Prüfer sagt immer: "Die Dinger da oben habe ich nicht gesehen".

    Gruß

    Jörg
    am Öl liegt´s nicht - es ist keins drin!

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      #3
      AW: Fragen zur Lightbar

      beleuchtungsmittel dürfen nicht abgedeckt werden.

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        #4
        AW: Fragen zur Lightbar

        ist ja dann kein (offizielles) "Beleuchtungsmittel"
        am Öl liegt´s nicht - es ist keins drin!

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          #5
          AW: Fragen zur Lightbar

          Ne Lightbar ohne Prüfzeichen ist ein "Arbeitsscheinwerfer" und darf halt während der Fahrt auf öffentichen straßen (eigentlich) nicht genutzt werden.
          Den TÜV interessiert das nicht. :-)

          Ist nur relevant, wenn du die zB als Fernscheinwerfer nutzen willst (und die zB auch paralell ans Fernlicht klemmst) dann brauchen sie eine Zulassung als Fernlicht. :-)
          So meine Erfahrung.

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            #6
            AW: Fragen zur Lightbar

            Das Kabel also von der Lightbar über den Schnorchel in die rechte Sicherungskiste (die mit den Relais) führen.
            Der Schalter würde bei mir aber in der Mittelkonsole (Bj. 2004) sitzen.
            Und dann lieber Fernscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer?

            Und muss der TÜV das eintragen???
            Land-Rover Lightweight Diesel,
            ex Königl. Landmacht der Niederlande

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              #7
              AW: Fragen zur Lightbar

              Hi sailor :W

              jeder Scheinwerfer hat eine Prüf-Nr., die auch besagt, ob das da z.b. ein Fern- oder Nebelscheinwerfer ist.

              Hat ein (Zusatz-) Scheinwerfer KEINE Nr., dann wird er von TÜV als Arbeitsscheinwerfer klassifiziert, was auch heisst, dass du das Teil während der Fahrt auf öffentlichen Strassen NICHT benutzen DARFST.
              Ausserdem MUSS der Schalter für diese (dann) Arbeitsscheinwerfer entweder vom Fahrer während der Fahrt nicht erreichbar eingebaut werden oder der Schalter muss eine extra Einschalt-Sperre gegen unbeabsichtigtes einschalten haben.

              Sobald ein angebauter Scheinwerfer jedoch eine Nr. hat, MUSS er
              1. immer Betriebsbereit sein und darf NICHT abgedeckt werden.
              2. Muss er immer für den jeweiligen Zweck eingesetzt werden

              ...das heisst, wenn Du ein Paar Zusatz-Fernscheinwerfer auf dem Auto montierst, müssen sie auch den Anbaurichtlinien des TÜV entsprechen und Du darfst diese nicht irgendwo anbauen oder z.b. auch seitlich strahlen lassen.

              Grüsse :W

              Hans-Joachim

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                #8
                AW: Fragen zur Lightbar

                Zitat von Alter Bayer Beitrag anzeigen
                Ausserdem MUSS der Schalter für diese (dann) Arbeitsscheinwerfer entweder vom Fahrer während der Fahrt nicht erreichbar eingebaut werden oder der Schalter muss eine extra Einschalt-Sperre gegen unbeabsichtigtes einschalten haben.
                Beides nicht zutreffend,egal,was dir der TÜV erzählt hat.
                Du kannst ja auch unbeabsichtigt dein Fernlicht im Stadtverkehr zünden
                oder mit Nebelschlussleuchte rumfahren.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #9
                  AW: Fragen zur Lightbar

                  Wenn ich also ne Lightbar (oder 2 "Balken") mit Prüfnummer habe, dann darf ich sie ohne Eintragung als zusätzliche Fernscheinwerfer nutzen, sofern sie an einem "StVZO-gerechten" Ort angebracht sind?
                  MÜSSEN diese dann zwingend mit dem Fernlichtschalter geschaltet werden, oder darf das auch ein Extra-Schalter sein?

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                    #10
                    AW: Fragen zur Lightbar

                    Zusatzferlichter dürfen zum Serienfernlicht zugeschaltet werden.
                    Die Referenzzahlen,welche die Helligkeit darlegen sollen,
                    und als große Ziffernfolge im Glas zu finden sind,
                    dürfen in Summe aller Fernlichter 100 nicht überschreiten.
                    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                      #11
                      AW: Fragen zur Lightbar

                      ^^ Als Ergänzung: Zusatzfernlichter MÜSSEN beim Umschalten auf Abblendlicht mit ausgehen.

                      @ Sailor: Schreib doch mal, was Du mit dem zusätzlichen Licht möchtest/was Du davon erwartest - davon hängt ab, was Du verbauen solltest:
                      • Fernausleuchtung der Straße: Fernlichtleuchten geschaltet als Fernlicht.
                      • Licht beim Arbeiten mit der Winch: Arbeitsleuchten geschaltet als Arbeitsscheinwerfer vorne nach unten vor das Fahrzeug gerichtet.
                      • Licht beim offroaden: hoch eingestellt Arbeitsscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer geschaltet, für mehr Überblick in der Ferne und Anstrahlen von Ästen.

                      etc.

                      Gruß

                      Highlandy
                      Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                        #12
                        AW: Fragen zur Lightbar

                        vollkommen richtig.
                        Habe seit jahren Rückfahrscheinwerfer (Arbeitsscheinwerfer) ohne Prüfzeichen auf einem Extra schalter in der Konsole.

                        Macht ja auch keinen Sinn jedes mal "im Wald" aussteigen zu müssen damit ich beim "Holzrücken" mehr Licht habe. :D
                        Das ist ein Märchen.

                        Was aber stimmt ist, dass du den Scheinwerfer ohne Prüfzeichen im bereich der StVo nicht verwenden darfst. :-)
                        Was dir aber erstmal einer nachweisen muss.... *reusper*
                        Wenn du nicht gerade mit Brennenden Lightbars in eine Kontrolle fährst...

                        Und selbst dann... checkt das vermutlich eh keiner.

                        Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                        Beides nicht zutreffend,egal,was dir der TÜV erzählt hat.
                        Du kannst ja auch unbeabsichtigt dein Fernlicht im Stadtverkehr zünden
                        oder mit Nebelschlussleuchte rumfahren.

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                          #13
                          AW: Fragen zur Lightbar

                          Ich habe vorne an meinem Dachgepäckträger 4x25W LED Scheinwerfer als "light bar" angebracht.
                          Ich schalte die Scheinwerfer in zwei Gruppen (Stufe 1: äußere SW, Stufe 2: alle 4 SW) mit einem zweistufigen Carling-Schalter (Off-On-On), der in der nachgerüsteten Mittelkonsole (ich habe einen 99er 110 SW, der original wie ein Tdi im Inenraum aussah) untergebracht ist.
                          Elektrisch ist das Gante wie folgt verkabelt: Beleuchtungsplus und Masse für den Schalter kommen über den orig. Zigarettenanzünder (den habe ich rausgeschmissen). Dauerplus kommt über einen Sicherungsverteiler unter der Cubby-Box, der von der Zweitbatterie versorgt wird. Die beiden Schsltplusleitungen von dem Schalter gehen dann zu je einem Relais einer Relsiskaskade in der Beifahrersitzkiste. Die Relais werden über einen zweiten Sicherungsverteiler (Blue Sea) in der Brifahrersitzkiste versorgt, der ebenfalls an der Zwtitbatterie hängt.
                          Der Carling-Schalter schaltet also zwei Relais, die an Klemme 30 abgesichertes Dauerplus von der Verbraucherbatterie bekommt.
                          Von den Relais gehen zwei Schaltplus- und Masseleitungen aus der Beifahrersitzkiste durch den Gummistopfen nach außen. Entlang der Kraftstoffleitungen geht es in Wellschläucgen verpackt unter dem Auto nach vorne und hoch zum Kühlwasserausgleichsgefäß, weiter an der Spritzwand (Motorraum) zur Fahrerseite. Dort münden beide Leitungspaare (Schaltplus und Masse) in Y-Adapter, die unter der Motorhaube im Trockenen befestigt sind und jeder Scheinwerfer der beiden SW-Paare mit Strom versorgen.
                          Von dort gehen zwei vieradrige Kabel am Schnorchel (ich habe den Rinkert-Schnorchel aus Alu, der an der Fahrerseite angebracht ist) nach oben zum Dachgepäckträger. Diese Kabel sind modifizierte Anschlusskabel/ Kabelbaum der SW. Oben am Dachgepäckträger werden die vier SW dann über die originalen Deutsch-Stecker an den Kabelbaum angeschlossen.
                          -> Es werde Licht!

                          VG
                          Steffen
                          Wer vom Weg abkommt lernt die Gegend kennen.

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                            #14
                            AW: Fragen zur Lightbar

                            Zitat von Highlandy Beitrag anzeigen
                            Schreib doch mal, was Du mit dem zusätzlichen Licht möchtest/was Du davon erwartest - davon hängt ab, was Du verbauen solltest:
                            • Fernausleuchtung der Straße: Fernlichtleuchten geschaltet als Fernlicht.
                            • Licht beim Arbeiten mit der Winch: Arbeitsleuchten geschaltet als Arbeitsscheinwerfer vorne nach unten vor das Fahrzeug gerichtet.
                            • Licht beim offroaden: hoch eingestellt Arbeitsscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer geschaltet, für mehr Überblick in der Ferne und Anstrahlen von Ästen
                            Wenn ich das so genau wüsste.
                            Als Fernlicht will ich die Scheinwerfer eher nicht nutzen.
                            Dafür eher zum Grüßen entgegenkommender Landrover.
                            Ein Arbeitslicht für die Winch kommt nicht in frage, da ich keine Winch habe.

                            Was für Lampen brauche ich nun? Ich würde sagen, Fernscheinwerfer, wegen des Grüßens.
                            Aber wieviel Watt dürfen die haben? Es sind 4 Montagewinkel an der Lightbar.

                            Viele Grüße

                            Sailor
                            Land-Rover Lightweight Diesel,
                            ex Königl. Landmacht der Niederlande

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                              #15
                              AW: Fragen zur Lightbar

                              Moin Sailor,

                              wenn alle vier Halter belegt sein sollen, möchtest Du vielleicht beides: zusätzliche Fernleuchten und Arbeitsscheinwerfer, denn die Anzahl der Ferńleuchten ist bei unseren Fahrzeugen auf zwei Paar beschränkt. Wie stark die zusätzlichen Fernleuchten sein dürfen, hängt nicht zuletzt von Deinen Hauptscheinwerfern ab: Welche sind verbaut und möchtest Du in naher Zukunft auf z.B. LED aufrüsten. Da brauchst Du die bereits oben erwähnte Referenzzahl und wählst die neuen Zusatzscheinwerfer so, dass die Referenzzahlen in Addition unter 100 bleiben - mit Watt hat das heutzutage eher nichts mehr zu tun, da die Lichtausbeute je nach Leutentyp gleicher Leistung unterschiedlich hoch ist. Fernscheinwerfer brauchen eine Zulassung (Kennzeichnung) als solche.
                              Für die Arbeitsscheinwerfer kannst Du einfach im Katalog welche suchen, die Deinen Anforderungen entsprechen - ich würde vermutlich eine Kombi aus Nahfeld- und Fernausleuchtung wählen.
                              Schaltung:
                              Fernscheinwerfer als Teil des Hauptscheinwerfer:
                              • AUS bei Abblendlicht an,
                              • AN bei Umschalt auf Fernlicht,
                              • AN bei Lichthupe,
                              • AUS bei Zündung aus,



                              Fernscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer:
                              • AUS bei Abblendlicht an,
                              • AUS bei Schalter Zusatzleuchten auf aus,
                              • AN bei Schalter Zusatzleuchten auf an bei eingeschaltetem Fernlicht,
                              • AN bei Lichthupe,
                              • AUS bei Zündung aus.



                              Arbeitsleuchten:
                              • Jederzeit mit Zusatzschalter einschaltbar - auch bei Zündung aus.
                              • Warnleuchte im Sichtfeld des Fahrers bei Leuchten an (würde ich im eigenen Interesse machen, dami man sie nicht vergisst, und freut sicher auch den TÜV).



                              Beste Grüße

                              Highlandy
                              Anybody who loves whisky can't be all bad.

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