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Hatte in den letzten 20 Jahren keine Reifenpanne bei geschätzten 20 bis 30 Tausend km pro Jahr, und finde das das mitführen eines Ersatzrades beim Landy überflüssig ist( den bewege ich auch nicht selten)
Das ist ein riesiger Irrtum. Ich hatte auch erst zwei Plattfüße, beide Male vorn rechts und beide Male mit was hartem kollidiert. Aaaaaber: Wenn man kein Ersatzrad dabei hat dann steht der Bomber denn der freundliche vom ADAC (nein, ich bin aus diversen Gründen da nicht drin) hat kein ERad in 7,5-16 oder 235... da und der kommt auch nicht schnell an eins dran.
Beim Golf oder wie die Dinger heißen ist es völlig schnuppe, da lohnt es sich ja schon fast mal irgendwo zu klingeln und zu fragen ob die ein Rad da haben das man sich mal eben borgen kann.
Ansonsten hab ich nix zum Thema beizutragen was nicht schon gesagt wurde. Ich habe die Razor Edge mit dem netten Y-Gurt und noch keinen Ärger deswegen gehabt *aufholzklopf*
Grüße,
Lennart
Nimm das Leben nicht so ernst, du kommst da doch nicht lebend wieder raus!
ich habe auch die Razor edge Haube, an der der Kandidad erstmal vorbei muss...
Ich habe 2 Platten in 15 Jahren gehabt. Einen in Schweden in "the middle of nowhere", den anderen hat eine Bekannte vorm Haus gehabt, ich hatte ihr das Auto geliehen.
Mein Lightweight hat das Rad auf der Motorhaube.
So wurde er vom Werk gebaut und ausgeliefert.
Und bei der Hauptuntersuchung hat noch nie jemand etwas zum Reserverad gesagt.
Manchmal fahre ich auch mit voller Ausrüstung zur Hauptuntersuchung:
- Spaten
- Axt
- seitlicher Antennenhalter
- abgespannte Antenne
- Reserverad mit Tarnnetz drüber
- Kolonnenflagge an der Stoßstange.
Da hat auch noch nie jemand etwas gegen gesagt.
Was freilich nicht heißen muss, dass da auch in Zukunft niemand etwas gegen sagt.
Land-Rover Lightweight Diesel,
ex Königl. Landmacht der Niederlande
Ich hatte auch noch nie an irgendeinem Auto einen Platten. Nur in Namibia, da waren sie dauernd platt. Irgendwann der Ersatzreifen auch. Dann fährt man eben mit plattem Reifen weiter, bleibt ja nix anderes übrig.
Ich habe ihn auch wegen der Optik auf der Haube. Weiss gar nicht, ob da noch Luft drin ist.
allein in einem urlaub 3 mal reifen flicken. ich war immer froh das in ruhe erledigen zu können, nachdem ich, dank montiertem reserverad, mein zwischenziel erreichen konnte.
Zu den Prüfkriterien kann ich auf die Schnelle nichts beisteuern.
Im TÜV-Nachschlagewerk "Was ist wie" wirst Du bestimmt fündig.
Ne,leider nicht aber in einem sehr ausführlichen PDF zur STVZO findet sich ein Hinweis zur
"Rili für die Sicht aus Kfz. BMV/StV 7 – 8136 U/62 vom 4. 12. 1962, VkBl S 669 mit 1
Berichtigung im VkBl 1963 S 131 sowie Änderungen 36.25.01 – 05 vom 6. 8. 1975,
VkBl S 443, u vom 15. 10. 1987, VkBl S 723: Nachstehende Rili sollen der möglichst
einheitlichen Anwendung des § 35b Abs 2 dienen u die bisherigen Rili (Kr-Merkblatt
E 01-3 vom Juni 1957) ersetzen. Bei Fz, bei denen sich die Ladeflächen im
Sichtfeld des Führers befinden, sind außerdem die Bestimmungen des § 19 StVO
(jetzt: § 23) besonders zu beachten.
Einrichtungen zum sicheren Führen der Fahrzeuge § 35b
Wortlaut der Rili
(1) Das Sichtfeld nach vorn gilt als ausreichend, wenn die Sichtgrenze – dh die
Grenze der Fläche auf der Fahrbahn, die vom FzFührer wegen der Bauart des Fz
nicht mehr eingesehen werden kann – sich innerhalb eines Halbkreises von 12 m
Radius (Sichthalbkreis) befindet (Abb 1).
(2) Für die Ermittlung der Sichtgrenze sind die Augen des Fahrers in einem Punkt
(Augenpunkt) vereinigt anzunehmen. Dieser Punkt liegt auf einer Senkrechten in
700 mm Höhe über dem unbelasteten, in seiner Mittelstellung befindlichen Führersitz.
Die Senkrechte ist in 130 mm Abstand von der Vorderkante der Rückenlehne
auf der Mittellinie des Sitzes zu errichten. Von diesem Punkt aus ist die
Sichtgrenze auf der Fahrbahn bei leerem Fz festzustellen.
Sitze, deren Höhe sich belastungsabhängig verstellt, wie zB Schwingsitze, sollen
zur Bestimmung des Augenpunkts in einer Höhe fixiert werden, die einer normalen,
vom FzHersteller angegebenen Fahrposition entspricht; dieses Verfahren gilt
nicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen u für lof Zgm.
Am Fz vorhandene Hilfsmittel, die der Sichtverbesserung dienen (zB Spiegeleinrichtungen),
dürfen bei der Ermittlung der Sichtgrenze nicht benutzt werden.
Der vom Augenpunkt auf die Fahrbahn gelotete Punkt ist Mittelpunkt des Koordinatensystems,
in das die Sichtgrenze eingezeichnet wird.
(3) Die freie Sicht nach vorn muss von der Grundlinie eines Sichtkeils an, die als
Sehne auf dem Sichthalbkreis gemessen mindestens 9,5 m betragen muss, gewährleistet
sein (Abb 1).
Sichtbehinderungen durch die vorgeschriebenen Rückspiegel können im Allgemeinen
unberücksichtigt bleiben.
(4) Sichtbehinderungen durch Bauteile (zB Türpfosten, Dachstützen, Stützkonstruktionen
u dergl) sind nur zul, wenn die durch sie hervorgerufenen Verdeckungen
auf dem Sichthalbkreis folgende Bedingungen erfüllen:
1 Die Verdeckungen dürfen die sich aus Abb 2 für die untere Grenze ergebenden
Werte nicht überschreiten. Die Entfernung des sichtbehindernden Teils vom
Fahrerauge ist auf dem zum Sichthalbkreis führenden Sehstrahl, die Breite
entsprechend dazu am Schnittpunkt des Teils mit dem Sehstrahl zu messen.
2 Bei sichtbehindernden Teilen von mehr als 80 mm Breite muss zwischen den
Mitten zweier Verdeckungen ein Mindestabstand von 2,5 m – gemessen als
Sehne auf dem Sichthalbkreis – vorhanden sein.
3 Im Bereich des nach Abs 3 aufgeführten Sichtkeils dürfen höchstens 2 Verdeckungen
auftreten.
4 Auf dem gesamten Sichthalbkreis sollen möglichst nicht mehr als 6 Verdeckungen
vorhanden sein.
5 Verdeckungen, die sich aus den zwischen der unteren u oberen Grenzkurve
liegenden Werten (Abb 2) ergeben, sind nur zul, wenn sie durch konstruktiv
notwendige Bauteile hervorgerufen werden, die aus Festigkeitsgründen unvermeidbar
sind.
Solche Verdeckungen dürfen nur außerhalb des Sichtkeils liegen u müssen auf
eine nach jeder Seite beschränkt bleiben.
(5) Die Zulässigkeit der Verdeckung einzelner sichtbehindernder Teile kann auch
wie folgt ermittelt werden:
1 Eine Verdeckung entsprechend Abs 4 Nr 1 ist zul, wenn $ 22,4
2 Eine Verdeckung entsprechend Abs 4 Nr 5 ist zul, wenn $ 10,6
Hierbei bedeutet:
a = Entfernung des sichtbehindernden Teils vom Augenpunkt aus in mm;
b = Breite des sichtbehindernden Teils in mm.
A nme r k u n g : Als Grundlage wurde eine zul Verdeckung von 600 mm(bzw 1 200
mm) auf den Sichthalbkreis bei beidäugiger Sicht (Augenabstand 65 mm) festgelegt."
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Klare Ansage - 12m Sichtkreis.
Da ist der Landy mit Ersatzrad gut dabei.
Ich sehe mit Ersatzrad alles was 3m - 5 m vor mir ist.
Der Absatz mit Türpfosten usw ist nicht unwichtig. Die sind beim Landy minimalistisch, währed sie bei einem modernen Auto richtig Sicht wegnehmen. War Thema beim ADAC Sicherheitstraining von meinem Sohn, den ich begleitet habe.
Durch steigende Sicherheitsanforderungen werden Fahrgastzellen stabiler, daurch die A-B-C usw Säulen aber auch voluminöser. Was Fahrerinnen und Fahrer alles nicht sehen in modernen Autos ist überraschend. Das Ersatzrad auf der Landy-Haube ist dagegen ein harmloses Feature.
Jau das ist an mir vorbeigegangen.
Gestört hat mich,dass in der STVZO wieder nichts konkretes drinsteht.
Da muss man tiefer wühler.
Richtlinien für Neufahrzeuge sind hier uninteressant.
Die Rili für die Sicht ist von 1962.
Soetwas kennt beim TÜV kaum noch einer.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Hallo Zusammen, habe eine etwas außergewöhnliche Frage. Ist die Befestigung des Ersatzrades entsprechend Bild bei einem Defender vorstellbar? Hat das vielleicht schon Jemand gesehen?
Ich kann mir alles vorstellen.
Z.B.dass sich die Ingenieure etwas dabei gedacht haben,
dass sie da vorne einen ziemlich großen Kühlergrill montierten,
mit recht breiten Luftschlitzen.
Unabhängig davon,welchen Motor du auch immer in deinem
Defender 130 Crew Cab quältst.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
Für den aufprallenden Fußgänger sicher von Vorteil, aber für den Motor eher nicht ( wie schon mein Vorredner treffenderweise beschrieben hat. ). Der TÜV würde sicher auch mitreden wollen.
Räusper.
Wir sind hier bei den Serien, also den richtigen Land-Rovern, nicht den Defendern.
Antwort für Serien: Die Serie IIA Pink panther der British Army hatten das 9.00-16 Reserverad liegend (sic!) auf der Stoßstange vor dem Kühlergrill.
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