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Sehr interessant...hab gerade nachgesehen, mein 5tes Rad auf der Haube ist auch nicht eingetragen....
Habe einen Exmod, Muldenhaube und ein riesiges 7,5 Zoll Stollenrad mit Original Spanngurt befestigt.....
Die Sicht ist nur wenig eingeschränkt, ich kann alles sehen auch einparken ist kein Problem.....
TÜv hat es bisher auch nicht interessiert, also sehe ich keinen Handlungsbedarf..
Cheers
Erstzrad auf der Haube war optional genau aus dem Grund muss es eingetragen werden,es gibt ja noch den Befestigungspunkt an der Schottwand orichinal. Aus dem Grund einfach fahren und beim Tüv runter damit, die Rennleitung sagt bestimmt nichts und nur die die auf der richtigen Seite邏 ( rechts) sitzen sind bei der Sicht eingeschränkt .
Gruss Jürgen
--> Streng genommen muss es tatsächlich eingetragen werden wenn an einem konkreten Fahrzeug es nachträglich auf die Haube kommt. Ich denke aber kaum das sich jemand von der Rennleitung diesen Aufwand macht das mit der Fahrgestellnummer bei Rover zu Fragen.
Generell gilt das natürlich nur die Halterung für das Rad eingeetragen werden kann, das Rad selbst ist schließlich Ladung.
Ich hatte mal den Fall an einem eigenbau Anhänger das die Ersatzradhalterung seitlich an Hänger angebracht war und daher die Auflage gemacht wurde das immer ein Rad montiert sein muss, da die Bolzen der Halterung sonst wie ein Anker durch eventuell vorhandene Fußgänger gezogen wird.
Der örtliche TÜV-Nord ein paar Kilometer weiter sieht das ganz anders: Muss eingetragen werden, dazu Sichtfeldermittlung (so wie von Ninetylandy kurz beschrieben), kostet Ergebnisunabhängig ca. 150€. Im dümmsten Fall zahlt man und kriegt dann doch keine Eintragung.
Gruß
Stevie
Trägt nix zur Sache bei...aber...mal ehrlich... Das ist Deutschland ! Da fahren 100.000 von den Dingern genau soooooo seit 50 Jahren durch die Welt...und dann kommt ein 30 jähriger deutscher Ingenieur vom TÜV
der sich anmasst nach 3 Jahren Studium und nach ein paar Jahren langweiliger Hauptuntersuchungen hier alles besser zu wissen. Das ist sowas von lächerlich. Das würd ich dem Typen so sagen und wo anders hingehen.
"Die Exoten sind immer die anderen.” (Ostrud Beginnen)
Ein Reserverad ist ein Ausrüstungsgegenstand und keine Ladung.
Und Ladung gehört draussen auf einen Ladungsträger, sprich Dachgepäckträger.
Dafür hat LR eine zulässige Dachlast angegeben.
Alles andere ist genhmigungspflichtig.
Auch Halter für Kreuzhacke und Schaufel. Aber die sind beim Exmod im Gesamtkunstwerk enthalten, da einst so geprüft.
S.14 Eine Auflistung der Forschriften/Richtlinien "Sicht aus dem PKW"
StVZO§35b und EWG-Richtlinie 77/649 (gilt für Neufahrzeuge)
S.15 Sichthalbkreis 12m Radius bei 70cm Augpunkt (Fahreraugen)
Hier wird die oben erwähnte "Regel" (allerdings 70cm =>12m) als Teil StVZO §35b Sichthalbkreis und Sichkeil bennant.
Egal was noch alles auf den Tisch kommt, fakt ist das verschiedene Prüfer es sich gerade passend auslegen und wir damit leben müssen! Habe auch meine Spriegel nicht eingetragen, da ich wechsele mal Harttop mal Plane und eine Haube mit Mulde fürs Ersatzrad. Das kommt aber nur zur Schau drauf da es im normalen Leben nur stört also nicht gebraucht wird.,
das liest sich tatsächlich so als ob das spätere Datum nur über 2,8t gilt. Wobei man jetzt mal den Teil über 2,8t lesen müsste um zu sehen was da gilt.
Ich habe keine Gurte und da LKW Body auch keine Befestigungspunkte.
Und das mit dem Rad, meine ich wäre hier schon vor ewiger Zeit mal aufgetaucht. Soweit ich meine mich zu erinnern, ist die Halterung von Land Rover Geprüft und Zugelassen worden und bedarf keiner Eintragung. Das hilft natürlich nur beschränkt, wenn der Prüfer/Polizist anderer Meinung ist.
So, jetzt haben wir hier nur Fakten und wissen trotzdem nicht, was Sache ist. Ich habe Rad auf der Haube ohne Mulde und noch nie hat es den Prüfer interessiert. Also lass ich mich hier gepflegt am Allerwertesten kraulen. Ich sehe genug und einem Fußgänger ist es wurscht, ob er, nachdem meine Front seine Knochen zerbrochen hat, er mit dem Kopf noch an den Gummi des Ersatzrades schlägt. Wer Skrupel mit dem Ersatzrad auf der Haube hat, macht es eben runter.
So, jetzt haben wir hier nur Fakten und wissen trotzdem nicht, was Sache ist. Ich habe Rad auf der Haube ohne Mulde und noch nie hat es den Prüfer interessiert. Also lass ich mich hier gepflegt am Allerwertesten kraulen. Ich sehe genug und einem Fußgänger ist es wurscht, ob er, nachdem meine Front seine Knochen zerbrochen hat, er mit dem Kopf noch an den Gummi des Ersatzrades schlägt. Wer Skrupel mit dem Ersatzrad auf der Haube hat, macht es eben runter.
Schönes Schlusswort der Herr (verbeug):o
Rovy
http://www.hunde-aus-zentralportugal.org/ ....das liegt uns am Herzen
LR hat die Reserveradhalter sicher geprüft. genau wie die Dropplate der AHK. Alles ohne Papiere.
Dass es diesen Reserveradhalter als Optionales Equipment gab, heisst noch lange nicht, dass es den für jedes Zielland gab.
Ich habe hier auch noch keinen Serie Rover mit Jagdsitz auf dem Kotflügel im Strassenverkehr gesehen.
Hierzulande muss/musste alles, was keine ABE oder Teilegutachten hat, über Einzelabnahme eingetragen werden.
War bei Neufahrzeugen dann Teil der Fahrzeugbeschreibung.
Heute wäre sowas in der COC enthalten oder müsste auch nach TG oder Einzelabnahme eingetragen werden.
Was wir auf jedenfall wissen:
Das Teil ist zumindest eintragungsfähig.
Wer aber 100% sicher sein will, der muss sich das Teil mit Reifengröße eintragen lassen. Dann hat sich auch jegliche Diskussion mit den Ordnungehütern über das Sichtfeld erledigt.
Gruß Marc
Wer der hier ehrenwerten Anstaltinsassen hat den in letzter Zeit eine Reifenpanne gehabt und das so geliebte Ersatzrad von der Haube genommen 😘. Ihr macht euch über Sachen gedanken die nicht überlebenswichtig sind Hauptsache eure Serie läuft über Hundert und ein Ersatzrad dchränkt die Sicht ein!
Noch ein schönes Wochenende
vielleicht bin ich einfach ein pechvogel, aber ich mußte schon mehrfach den reifen wechseln (aufgesammelte nägel) und das auch noch fast immer immer im regen.
Hatte in den letzten 20 Jahren keine Reifenpanne bei geschätzten 20 bis 30 Tausend km pro Jahr, und finde das das mitführen eines Ersatzrades beim Landy überflüssig ist( den bewege ich auch nicht selten)
<Senf>
Das eine Mal, dass ich ohne Reserverad auf der Haube (allerdings beim Defender, ist ja aber in der Hinsicht egal) zu TüV fuhr um es dem armen Prüfer leichter zu machen war das auch prompt ein Mangel. Zitat: "Wenn die Halterung da ist, dann muss da auch ein Rad drauf sein. Fußgängerschutz wegen der sonst freistehenden Halterung".
</Senf>
Tja, so sind sie halt, die Prüfer ....
Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
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