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Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

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    Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

    Hallo an alle,

    wie in meinem Post der H-Abnahme schon geschrieben hier ein eigenes Posting / Faktenrecherche "Ersatzrad auf der Motorhaube".

    vielleicht das Posting mal als Faktensammlung lassen, Postings über Vermutungen und pers. Erfahrungen gibt es ja schon.

    Die Aussagen Im Internet gleichen sich mit denen die ich hier über die SuFu gefunden habe.

    Zwei Probleme / Argumente werden als Ablehnung genannt: (auch bei mir)
    - eingeschränkte Sicht
    - Gefährdung der Fussgänger bei Unfall (Aufprall)

    Deswegen hier mal eine Zusammenfassung der bisherigen gefundenen Fakten :

    Auf der Seite https://www.gesetze-im-internet.de/ des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz kann man die Gesetze per Volltextsuche durchsuchen:

    Ich habe folgende Suchworte eingegeben und die direkt dahinter stehenden Ergebnisse erhalte:

    - Ersatzrad: Anlage XXIX StVZO - Einzelnorm bezüglich
    Gesamtgewicht mit Ersatzrad ...

    - Reserverad: Anlage XXIII StVZO - Einzelnorm bezüglich
    Gesamtgewicht mit Ersatzrad ...

    Anlage 6 FahrschAusbO 2012 - Einzelnorm auch interessant,
    Ausbildungsinhalt der Fahrschulen u.A. bezüglich prüfen des
    Reserverades vor Fahrtantritt ...

    - Ersatzräder: 2x Treffer der Inhaltsangabe ...

    § 36a StVZO - Einzelnorm Ersatzräder

    § 42 StVZO - Einzelnorm hier wieder
    Gesamtgewicht mit Ersatzrädern ...

    - Reserveräder: keinen Treffer

    Habe ich da ein Suchbegriff vergessen ? Dann gerne ergänzen ...

    Für uns also interessant StVZO §36a:
    (3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch zwei voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere – insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler – ausfällt.

    Ich habe dann bei einem TÜV-Prüfer angerufen, der mir als sehr kompetent und Landy-Pro empfohlen wurde, der hat sich dann tatsächlich direkt mit mir unterhalten und mich nicht an meinen zuständigen TÜV-Hessen verwiesen !!!
    Auskunft siehe Fakten.

    Fakten:
    - Mehr als oben aufgeführt steht über Ersatzräder nicht in der StVZO oder anderen Gesetzen
    (Berichtigung mit Quellenangabe gerne)

    - dies bestätigte mir der oben genannte Prüfer, auf Nachfrage direkt !!!

    -Fakt aus dem IN und hier aus dem Forum:
    es gibt, in die Papiere eingetragene, Ersatzräder auf der Motorhaube, vom TÜV als auch von anderen Prüfstellen, (von mir direkt gefunden bis 2014)

    - auch der oben genannte Prüfer bestätigt dass er ... ein Ersatzrad auf der Haube eintragen würde.

    - ex-tec bietet den Halter (TD5) an mit "Datenblatt für einfache Eintragungen" ???
    was ist das (ABE ???, Mustergutachten ???) ist nicht downloadbar :-(

    - Im Gespräch mit dem oben genannten Prüfer schilderte ich meine Abnahme, er lachte und sagte "ja Hessen, die legen das da strenger aus ..."
    - heist: kein Gesetz / Verordnung sondern Auslegungssache des Prüfers

    Jetzt wird es schon schwammig:

    Der TÜV-Prüfer sagte mir, er würde ein Reserverad bei einem Oldtimer mit Muldenhaube und 7,5er Reifen eintragen.
    - die Sichteinschränkung sei gering und
    - bei einer Einzelabnahme gäbe es keine "direkten" Bestimmungen was den Fussgängerschutz angeht ?!?
    bitte aber auch hier bitte keine "wilden" Spekulationen, wer was "belegt" dazu sagen kann ... gerne

    die "Regel" 75cm über der Sitzfläche muss über das Ersatzrad nach max. 12m die Strasse sichtbar sein, hat er nur sehr verhalten bejat
    - heisst: das ist eine "Faustformel", in wieweit sie anerkannte Praxis ist, hat er nicht gesagt ...

    Ende der Fakten.

    Problem aus meiner Sicht: Keine eindeutige Gesetzeslage => Auslegungssache der Gutachter nach einem Unfall.
    (und da habe ich persönlich schlechte Erfahrung)

    Nach all den Recherchen:
    Einigermassen sicher sehe ich es für alle die, die das Rad in den Papieren eingetragen haben, am Besten mit Reifengrösse.

    Viele Grüsse
    Kurt

    #2
    AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

    wie es sich für eine richtige Diskussion gehört, komme ich mal ohne (juristische) Fakten, aber mit > 20J Landy-Erfahrung
    :-)))
    und ich finde, ich habe so ein eingeschränktes Sichtfeld mit 7.50er Reserverad auf Motorhaube, dass ich bei meinen beiden Serien mit Freuden auf die geile Optik eines Reserverades auf der Haube zugunsten von Sicherheit und Überblick gerade auch in der Stadt und im Gelände verzichtet habe.
    88er: Heck oder Ladefläche
    109 Station: Heck
    109: Seitlich Ladefläche
    CU
    A.

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      #3
      AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

      Ein Zusammenstoß von Fußgänger und eckige Geländewagen wie Serie Land Rover sind für Fußgänger der Beginn langen Siechtums und das abrupte Ende einer bis dato blühenden Gesundheit. Ob mit oder ohne E-Rad auf der Haube ist relativ wurscht.

      Abgesicherte Grüße
      mit besten Grüßen
      Manfred

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        #4
        AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

        Die Richtlinie zum Fußgängerschutz gilt nur für KFZ und Frontschutzsysteme, welche nach 2007 erstmalig zugelassen wurden.
        Also bei der Serie nicht anwendbar.

        Sicht muß bei Augenhöhe von 75cm von der Sitzfläche aus gemessen über das Rad zum rechten Fahrbahnrand auf 12m(oder warens 20m?) möglich sein.

        Reserveradträger von EXTEC gibts mit Teilegutachten.
        Damit ist sogar ein Reserverad auf dem Defender möglich.
        Also auch mit dem Fußgängerschutz vereinbar.

        Deluxe Hauben mit Mulde gabs, aber die Fahrzeuge wurden damals alle über Einzelbetriebserlaubnis zugelassen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich damals ein TÜV-Prüfer dem Orginal-Equipment verweigert hätte, wenn LR ein neues Kfz vorgeführt hat.

        Militärhauben mit Hosenträger-Befestigung gabs beim Miliär und die wurden beim "Zivilisieren" oft vom Prüfer verworfen, da die Befestigung schon optisch sehr zweifelhaft ist. Auch schon, wenn die Gurte noch nicht von der Sonne gegerbt sind.

        Gruß Marc

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          #5
          AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

          Hallo an alle,

          mir geht es halt darum, hier mal die (nachweisbare ?!?) rechtliche Seite aufzuzeigen und zu sammeln.
          das Für und Wider wurde (zu Recht) ja schon in verschiedenen Postings diskutiert.

          @Marc
          Kennst du, speziell für die Punkte,
          - Richtlinie Fussgängerschutz
          - Fahrbahn-Sicht nach 12m ...
          eine Quelle ? ich find da leider nichts .

          Edit:
          habe unter dem Stichpunkt EU-Richtlinue was gefunden:

          => gilt (grob gesagt) für Neufahrzeuge ab 2005 (Phase I) wie Marc schon schrieb

          Viele Grüsse
          Kurt

          Kommentar


            #6
            AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

            Das sagt der §72 StVZO zum § 30c Abs. 4 (Frontschutzsysteme)

            "ist spätestens ab dem 1. Juni 2008 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen Frontschutzsysteme anzuwenden"
            Quelle: https://www.buzer.de/gesetz/2423/a34267.htm

            Das ist die alte Version der STVZO. in der heutigen steht nur dies:

            "(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort."

            Das ist total bescheuert. Heute muß man sämtliche StVZO-Ausgaben vorhalten, um zu wissen, was wirklich Fakt ist.

            Gruß Marc

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              #7
              AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

              Zu den Prüfkriterien kann ich auf die Schnelle nichts beisteuern.
              Im TÜV-Nachschlagewerk "Was ist wie" wirst Du bestimmt fündig.

              Gruß Marc

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                #8
                AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

                mgo
                Vielleicht wenn man nur 0.5 bar Luftdruck am Reserverad hat, wirkt es wie ein "Kissen".....................
                Wie habt ihr es mit den Sicherheitsgurten ? In der Schweiz müssen Fahrzeuge mit einer 1. Inverkehrsetzung ab dem 01.01.1974 mit Gurten ausgerüstet sein, ältere benötigen keine.
                Viele Grüsse
                Walter

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                  #9
                  AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

                  Das war hier in D auch am 1.1.1974.

                  Gruß Marc

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                    #10
                    AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

                    Moin,

                    der 01.01.74 gilt aber nur für PKW. In Deutschland sind sicherlich nur die Station als PKW zugelassen worden. Ich habe meinen damals als PKW zugelassen um Sonntags Hänger ziehen zu dürfen( Was ja mittlerweile kein Thema mehr ist).

                    Mein Rad ist nicht eingetragen, aber seit fast 50 Jahren auf der Haube und da bleibt es auch!
                    Auch ein 9.00 fände ich jetzt nicht so schlimm. Am Anfang war das ein wenig störend, mit dem Rad, später merkt man das nicht mehr.

                    Gruß Reinhard

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                      #11
                      AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

                      Sicher Reinhard?
                      Das liest sich so, als ob man nur zwischen bis und über 2,8to unterschieden hat, unabhängig ob Pkw oder LKW:

                      "§ 35a Abs 6 und 7 hatten vor dem 1. Juli 1988 folgenden Wortlaut:
                      (6) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
                      nicht mehr als 2,8 t und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
                      von mehr als 25 km/h müssen mit Einrichtungen (Verankerungen) zum Anbringen von
                      mindestens je einem Schultergurt in Verbindung mit einem Beckengurt (Dreipunktgurt)
                      für die unmittelbar hinter der Windschutzscheibe befindlichen Außensitze versehen sein;
                      dies gilt nicht für Personenkraftwagen, wenn Rückhaltesysteme nach Absatz 7 eingebaut
                      sind. An den übrigen Sitzen sowie an sämtlichen Sitzen der in Satz 1 genannten Fahrzeuge
                      mit offenem Aufbau genügen Verankerungen für Beckengurte (Zweipunktgurte).
                      (7) In Personenkraftwagen sowie in Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht
                      von nicht mehr als 2,8 t und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
                      von mehr als 25 km/h müssen die unmittelbar hinter der Windschutzscheibe befindlichen
                      Außensitze jeweils mindestens mit einem Schultergurt in Verbindung mit einem
                      Beckengurt (Dreipunktgurt) oder mit Rückhaltesystemen, die in ihrer Wirkung mindestens
                      Dreipunktgurten entsprechen, ausgerüstet sein. Die übrigen Sitze sowie sämtliche
                      Sitze der in Satz 1 genannten Fahrzeuge mit offenem Aufbau müssen mindestens mit
                      Beckengurten (Zweipunktgurten) oder mit Rückhaltesystemen, die in ihrer Wirkung
                      mindestens Beckengurten entsprechen, ausgerüstet sein. Für Klappsitze (ein für gelegentlichen
                      Gebrauch vorgesehener Notsitz, der normalerweise umgeklappt ist) und nicht
                      nach vorn gerichtete Sitze sind Sicherheitsgurte nicht erforderlich. Solange auf Rücksitzen
                      Kinderhalteeinrichtungen in betriebsfertigem Zustand mitgeführt werden, für deren
                      Befestigung die Verankerungen für Sicherheitsgurte verwendet werden, gilt für diese
                      Rücksitze Satz 2 nicht."

                      Gruß Marc

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

                        Ist es nicht viel einfacher ? Wenn das Auto so ist wie vom Hersteller ausgeliefert muss nichts eingetragen werden, da keine Änderung am Fahrzeug vorliegt. Ich meine sonst müsste ja wirklich alles in den Papieren eingetragen sein (Lenkrad, Gurte, usw.).

                        Ich hätte daher gesagt das alles oben genannte nur für tatsächliche Nachrüstungen relevant ist, also wenn ich das Ersatzrad auf die Motorhaube von nem Golf haben will...

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                          #13
                          AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

                          Zitat von Moe Beitrag anzeigen
                          Ist es nicht viel einfacher ? Wenn das Auto so ist wie vom Hersteller ausgeliefert muss nichts eingetragen werden, da keine Änderung am Fahrzeug vorliegt. Ich meine sonst müsste ja wirklich alles in den Papieren eingetragen sein (Lenkrad, Gurte, usw.).
                          Genau so sieht es unser örtlicher GTÜ-Mensch. Original Muldenhaube mit Serienbereifung: Alles original ab Werk, muss nicht eingetragen werden.
                          Der örtliche TÜV-Nord ein paar Kilometer weiter sieht das ganz anders: Muss eingetragen werden, dazu Sichtfeldermittlung (so wie von Ninetylandy kurz beschrieben), kostet Ergebnisunabhängig ca. 150€. Im dümmsten Fall zahlt man und kriegt dann doch keine Eintragung.

                          Gruß
                          Stevie

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

                            Moin aus Portugal dem Land des unbegerenzten Haubenrades.

                            http://www.hunde-aus-zentralportugal.org/ ....das liegt uns am Herzen

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Fakten: Ersatzrad auf der Motorhaube

                              Erstzrad auf der Haube war optional genau aus dem Grund muss es eingetragen werden,es gibt ja noch den Befestigungspunkt an der Schottwand orichinal😘. Aus dem Grund einfach fahren und beim Tüv runter damit, die Rennleitung sagt bestimmt nichts und nur die die auf der richtigen Seite😉🤓 ( rechts) sitzen sind bei der Sicht eingeschränkt .
                              Gruss Jürgen

                              Kommentar

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