wie in meinem Post der H-Abnahme schon geschrieben hier ein eigenes Posting / Faktenrecherche "Ersatzrad auf der Motorhaube".
vielleicht das Posting mal als Faktensammlung lassen, Postings über Vermutungen und pers. Erfahrungen gibt es ja schon.
Die Aussagen Im Internet gleichen sich mit denen die ich hier über die SuFu gefunden habe.
Zwei Probleme / Argumente werden als Ablehnung genannt: (auch bei mir)
- eingeschränkte Sicht
- Gefährdung der Fussgänger bei Unfall (Aufprall)
Deswegen hier mal eine Zusammenfassung der bisherigen gefundenen Fakten :
Auf der Seite https://www.gesetze-im-internet.de/ des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz kann man die Gesetze per Volltextsuche durchsuchen:
Ich habe folgende Suchworte eingegeben und die direkt dahinter stehenden Ergebnisse erhalte:
- Ersatzrad: Anlage XXIX StVZO - Einzelnorm bezüglich
Gesamtgewicht mit Ersatzrad ...
- Reserverad: Anlage XXIII StVZO - Einzelnorm bezüglich
Gesamtgewicht mit Ersatzrad ...
Anlage 6 FahrschAusbO 2012 - Einzelnorm auch interessant,
Ausbildungsinhalt der Fahrschulen u.A. bezüglich prüfen des
Reserverades vor Fahrtantritt ...
- Ersatzräder: 2x Treffer der Inhaltsangabe ...
§ 36a StVZO - Einzelnorm Ersatzräder
§ 42 StVZO - Einzelnorm hier wieder
Gesamtgewicht mit Ersatzrädern ...
- Reserveräder: keinen Treffer
Habe ich da ein Suchbegriff vergessen ? Dann gerne ergänzen ...
Für uns also interessant StVZO §36a:
(3) Für außen an Fahrzeugen mitgeführte Ersatzräder müssen Halterungen vorhanden sein, die die Ersatzräder sicher aufnehmen und allen betriebsüblichen Beanspruchungen standhalten können. Die Ersatzräder müssen gegen Verlieren durch zwei voneinander unabhängige Einrichtungen gesichert sein. Die Einrichtungen müssen so beschaffen sein, dass eine von ihnen wirksam bleibt, wenn die andere – insbesondere durch Bruch, Versagen oder Bedienungsfehler – ausfällt.
Ich habe dann bei einem TÜV-Prüfer angerufen, der mir als sehr kompetent und Landy-Pro empfohlen wurde, der hat sich dann tatsächlich direkt mit mir unterhalten und mich nicht an meinen zuständigen TÜV-Hessen verwiesen !!!
Auskunft siehe Fakten.
Fakten:
- Mehr als oben aufgeführt steht über Ersatzräder nicht in der StVZO oder anderen Gesetzen
(Berichtigung mit Quellenangabe gerne)
- dies bestätigte mir der oben genannte Prüfer, auf Nachfrage direkt !!!
-Fakt aus dem IN und hier aus dem Forum:
es gibt, in die Papiere eingetragene, Ersatzräder auf der Motorhaube, vom TÜV als auch von anderen Prüfstellen, (von mir direkt gefunden bis 2014)
- auch der oben genannte Prüfer bestätigt dass er ... ein Ersatzrad auf der Haube eintragen würde.
- ex-tec bietet den Halter (TD5) an mit "Datenblatt für einfache Eintragungen" ???
was ist das (ABE ???, Mustergutachten ???) ist nicht downloadbar :-(
- Im Gespräch mit dem oben genannten Prüfer schilderte ich meine Abnahme, er lachte und sagte "ja Hessen, die legen das da strenger aus ..."
- heist: kein Gesetz / Verordnung sondern Auslegungssache des Prüfers
Jetzt wird es schon schwammig:
Der TÜV-Prüfer sagte mir, er würde ein Reserverad bei einem Oldtimer mit Muldenhaube und 7,5er Reifen eintragen.
- die Sichteinschränkung sei gering und
- bei einer Einzelabnahme gäbe es keine "direkten" Bestimmungen was den Fussgängerschutz angeht ?!?
bitte aber auch hier bitte keine "wilden" Spekulationen, wer was "belegt" dazu sagen kann ... gerne
die "Regel" 75cm über der Sitzfläche muss über das Ersatzrad nach max. 12m die Strasse sichtbar sein, hat er nur sehr verhalten bejat
- heisst: das ist eine "Faustformel", in wieweit sie anerkannte Praxis ist, hat er nicht gesagt ...
Ende der Fakten.
Problem aus meiner Sicht: Keine eindeutige Gesetzeslage => Auslegungssache der Gutachter nach einem Unfall.
(und da habe ich persönlich schlechte Erfahrung)
Nach all den Recherchen:
Einigermassen sicher sehe ich es für alle die, die das Rad in den Papieren eingetragen haben, am Besten mit Reifengrösse.
Viele Grüsse
Kurt
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