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...habe versucht dazu mal was rauszubekommen. Die Zulassungsstellen verlangen dafür alle Abnahmen nach den entsprechenden Paragraphen. Und wenn es sich um eine Arbeitsmaschine die auf einem normalen KFZ beruht auch Papiere mit 21er Abnahme.
Also z.B. man baut einen Teerkocher für den Strassenbau auf einen LKW. Dann braucht dieser nach 2006 ebenfalls ein Abgasgutachten oder eben wieder ein COC. Da drehst du dich im Kreis. Und wenn es so einfach wäre und keine Nachteile hätte, dann würden wir das ja alle machen. Weil Steuerfrei.
Na Klasse. Dann rede doch nicht um den Brei herum, sondern sag uns doch einfach netterweise welche Papiere wir brauchen, an wen wir uns wenden müssen und was wir dem sagen sollen.
Und mit dem grünen Schild drauf darf ich dann mit 5 Mann und Gepäck und evtl. Anhänger in Urlaub fahren?
1. Beim KBA das aktuelle sog. "Systematisierungsverzeichnis" downloaden
2. Unter SFAM (selbstfahrende Arbeitsmaschinen) eine raussuchen, die einem sympathisch ist. Ich finde ja den Bierdruckapparatereiniger (Zapfanlagen-Kontrolle) sehr cool , allerdings hab ich nur MESSWAGEN, SEILWINDE und FUNKWAGEN.
3. Ganz rechts in der jeweiligen Zeile findet sich eine DA Nummer. Diese DienstAnweisung beschreibt, wie die jeweilige SFAM auszusehen hat. Für Seilwinde braucht es eben diese, also...
Das Tüv/Dekra Monopol wurde übrigens gekippt. Mittlerweile dürfen alle Prüforganisationen §21 Vollgutachten erstellen. Vielleicht lohnt sich da mal woanders anzufragen und man erwischt einen ehrgeizigen erfolgsorientierten Sportsfreund...
Ich lese von rund 1000-1600 € für eine Abgasmessung - die z.B. der TÜV Nord am Standort Essen durchführt. Hier ist ein Anruf sicher ratsam: https://www.tuev-nord.de/de/unterneh...-pruefstaende/ - richtet sich naturgemäß eigentlich an Hersteller, aber warum soll ein netter Mitarbeiter dir dort nicht eine Auskunft geben können. Wartezeiten sind vermutlich enorm lang.
Die Ratschläge in Richtung Arbeitsmaschine und rote Nummer finde ich eher befremdlich und möchte ich bitten nicht weiter zu thematisieren - rechtlich fragliche Empfehlungen sind von den Betreibern des Forum hier nicht gewünscht.
Disco4/LR4 V8 MY2010 + Volvo C40 Recharge Twin Ultimate + Volvo XC40 Recharge Single Core + Bürstner Travel Van T 620 G
Mit einem COC bräuchte er überhaupt keine Vollabnahme, sondern nur eine ganz normale HU.
Da es eine COC für dieses Fahrzeug nicht gibt, braucht er eine sog. Einzelbetriebserlaubnis. Um die zu erreichen, muss das Abgasverhalten nachgewiesen werden.
Und da es für Fahrzeuge aus den VAE keine Abgasgutachten im Bestand des TÜV Süd gibt, muss ein Einzelgutachten gemacht werden. Das geht bspw. bei der DEKRA in Bautzen oder dem TÜV in Karlsruhe, und kostet mehr als der Wagen wert ist.
Das ist nicht ganz richtig, das Auto hat CoC Papiere, nur halt keine Europäisches, sondern Golf-Staaten.
TyroleanLandy hat einen sehr guten Plan vorgelegt. Ähnliches habe ich schon mit einem Motorrad aus den USA gemacht. Wenn man nachweislich das Motorsteuergerät & Abgasanlage eines Europäers nutzt oder diese evtl sogar durch E* Kennzeichnung und Teilenummer identisch sind. Kann es mit einem fähigen Prüfer klappen.
Ähnliches habe ich schon mit einem Motorrad aus den USA gemacht.
Und welches Baujahr hatte dieses Motorrad?
Wenn Du da tatsächlich einen Prüfer hattest der rechtswidrig eine Schadstoffeinstufung ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen vorgenommen hat, dann würde ich hier gar nicht länger rumhampeln sondern genau diesen Prüfer erneut konsultieren.
Die Vorschriften sind doch unmissverständlich: Nachweis des Abgasverhaltens entweder durch Bescheinigung des Herstellers (Datenbestätigung oder CoC) oder Abgasgutachten einer staatlichen Prüforganisation.
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