Hier steht etwas darüber.
Nach EU-Richtlinie 2007/46/EG, bzw. Verordnung (EU) Nr. 678/2011 ist wohl alles, was nicht M1G oder N1G Fahrzeug ist, ein SUV.
Hier ein Auszug aus VO (EU) Nr. 678/2011
4 Kriterien für die Einteilung von Fahrzeugen in die Unterkategorie der Geländefahrzeuge
4.1. Fahrzeuge der Klasse M1oder N1werden in die Unterkategorie der Geländefahrzeuge eingestuft, wenn sie alle der folgenden Bedingungen erfüllen:
a) Mindestens eine Vorderachse und mindestens eine Hinterachse sind so ausgelegt, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, unabhängig davon, ob eine Antriebsachse abgeschaltet werden kann;
b) es ist mindestens eine Differentialsperre oder eine Einrichtung montiert, die eine ähnliche Wirkung gewähr*leistet;
c) sie müssen als Einzelfahrzeug mindestens eine Steigung von 25 % überwinden können;
d) wenn sie fünf von sechs der folgenden Anforderungen erfüllen:
i) Der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen;
ii) der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen;DEL 185/38 Amtsblatt der Europäischen Union 15.7.2011
iii) der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen;
iv) die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen;
v) die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen;
vi) die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
Da muss ich wohl meinen Defender (110er J: 01 4: 0200, Personenkraftwagen geschlossen) umschlüsseln lassen, damit er zu einem richtigen Geländewagen wird. :v
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