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Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Wunderbar. Das mit der eidesstattlichen Erklärung läuft mir zuwieder, daher weerde ich die Sache mit dem Abmelden in Betracht ziehen. Wieder anmelden wird allerdings unmöglich, da ich erst eine Vollrestauration inkl. Rahmenwechsel machen müsste, um die Karre wieder TÜV-Konform zu bekommen.
Egal wie: Danke an Alle!
AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
@SirLandy hast Recht steht da so sollte also gehen . Die Problematik ist sicher eher das ein über Jahre in ``merwürdigen Ländern´´ betriebenes Fzg wohl oft nicht in dem Zustand ist eine HU zu bestehen . Aber gut wenn man in dem Bereich in dem man sich mit diesem Kennzeichen bewegen darf eine vertrauenswürdige Werkstatt hat die das Fzg dann repariert (am sinnvollsten wurde die HU dort durchgeführt ) wird das gehen .
AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Habe gerade alles etwas überflogen.
Die Pflicht zur HU ruht im Ausland und muß auf dem Rückweg schnellstmöglich nach Grenzübertritt durchgeführt werden. D.h. wenn man am Samstag Nachmittag die Grenze überfährt hat man bis Montag Zeit, bzw. kann die Kiste abmelden ohne Punkte zu bekommen. Zur Not behautet man die steht noch im Ausland.
Wenn es nur darum geht Steuern und Versicherung zu sparen kann man auch abgemeldet z.B. einen Autozug, Autotransporter o.ä. für den Rückweg nutzen.
Mir persönlich wäre das ganze ohne entsprechenden Versicherungsschutz zu heikel, im Ausland sind die bei Unfällen mit Knast ja sowieso schneller am Start als hier. Du musst halt Kosten / Nutzen / Risiko für dich abwägen.
Gibt es denn Versicherungen für abgemeldete Fahrzeuge um im Ausland rumzufahren?
AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Moin,
Es dreht sich hier um Fahrzeuge, die außerhalb des Geltungsbereiches der grünen Karte unterwegs sind, also in Ländern, in denen sowieso immer eine landesspezifische Versicheurng abgeschlossen werden muß. Beispiel: Afrika südlich von Tunesien/Marokko.
Innerhalb des Geltungsbereiches der grünen Karte meldent man sein Fahrzeug natürlich nicht ab.
Bei ununterbrochen angemeldetem Fahrzeug erstatten Versicherungen zumeist den Zeitraum, in denen man nachweißlich außerhalb des Bereiches der grünen Karte war/eine länderspezifische Versicheurng abgeschlossen werden mußte.
Gibt es denn Versicherungen für abgemeldete Fahrzeuge um im Ausland rumzufahren?
Gruss
Also hier (Kolumbien), soweit meine letzte information, ist es so dass du an der Grenze einige hiesige haftpflichtVersicherung (ist ein eigentlich ein witz- nur personenschaeden der gegenpartei und nur bis ca. 2000€) abschliessen musst. 3monate kosten ca. 100euro. Versicherungen anderer Länder werden nicht anerkannt. Geraest du in eine kontrolle (auslaendische fahrzeuge werden immer kontrolliert) und Hast keinen versicherungsnachweis wird dein wagen beschlagnahmt und dann fängt der Spass richtig an. Schon alleine herauszubekommen wohin der wagen abgeschleppt wurde ist quasi unmöglich.
Bist du in einem Unfall mit Personenschaden verwickelt kommst du sofort in den Knast, wegen Fluchtgefahr etc., bis sichergestellt ist, dass die Versicherung den schaden komplett über nimmt oder eine sicherungsleistung hinterlegt wurde und die Schuldfrage geklärt ist.
Wagen wieder in d anmelden.
Eine lukrative alternative ist es den wagen noch im Ausland zu verkaufen
AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Wollte das Ding hier eigentlich versinken lassen, aber die Aussage von Birger will ich vorher aber noch korrigieren:
Es dreht sich hier um Fahrzeuge, die außerhalb des Geltungsbereiches der grünen Karte unterwegs sind, also in Ländern, in denen sowieso immer eine landesspezifische Versicheurng abgeschlossen werden muß.
Mag vielleicht für Afrika stimmen, für Asien aber definitiv nicht allgemeingültig. Derzeit ist mir nur China, Armenia, Malaysia (nur indirekt, da man an Sonsten nicht das Permit bekommt) und Thailand bekannt, den Rest bin ich mit meiner internationalen Versicherung gefahren.
Wollte das Ding hier eigentlich versinken lassen, aber die Aussage von Birger will ich vorher aber noch korrigieren:
Mag vielleicht für Afrika stimmen, für Asien aber definitiv nicht allgemeingültig. Derzeit ist mir nur China, Armenia, Malaysia (nur indirekt, da man an Sonsten nicht das Permit bekommt) und Thailand bekannt, den Rest bin ich mit meiner internationalen Versicherung gefahren.
... ich ergänze aufgrund der Erfahrung, die ich beim Reisen in diesen Ländern gemacht habe um Kasachstan, Usbekistan und die Mongolei. Und wenn man mal ins Kleingedruckte schaut, sind diese Grenzversicherungen oftmals nur dann gültig, sofern im Land der Zulassung eine entsprechende Fahrzeugversicheurng besteht. Ich mache mich bei sowas immer Vor Ort schlau, die Gegebenheiten ändern sich, mal so mal so... vielleicht auch mal tagesformabhängig =). Sowas alles vor einer Reise vorzubereiten, lang und breit im Netz zu diskutieren bringt meiner Erfahrung nach nix. Und dann muss auch jeder für sich entscheiden, wie risikobereit usw. er ist. Ein ähnliches Thema hat man ja auf Langzeitreisen mit der Krankenversicherung. Der eine möchte sich gerne ringsrum super wohlfühlmässig für alle Eventualitätn absichern, dem nächsten ist das alles völlig egal und man schaut mal was so passiert.
Das mit den Kurzkennzeichen ist nicht richtig. Du bekommst welche auch ohne TÜV, aber auf dem zugehörigen Dokument steht drauf das du die Prüfstelle in unmittelbarer Nähe zur ausstellenden Behörde aufsuchen musst, im gleichen Kreis. Sprich, steht das Auto im Hafen lass das Kennzeichen in der Hafenstadt machen und nicht zuhause!
Ich hätte das ja andersrum interpretiert: Ich lasse die Schilder in Stuttgart machen, und fahre auf direktem Weg vom Hafen zum TÜV in Stuttgart !
Ich hätte das ja andersrum interpretiert: Ich lasse die Schilder in Stuttgart machen, und fahre auf direktem Weg vom Hafen zum TÜV in Stuttgart !
Naja Stuttgart ist von mir daheim aus auch weit :)
Aber was hindert Dich daran, beim Hafen - z.B. Hamburg - ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen und damit in Hamburg zur nächsten Prüfstelle zu fahren? Endgültig anmelden kannst Du es dann wieder mit neuem TÜV in Stuttgart und mit gültigemTÜV von Hamburg heim fahren, das würd ich vorziehen.
Dieter
Wer immer mit dem Strom schwimmt, wird irgendwann ins Meer gespült.
AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
An diesem Procedere würde mich persönlich die Retourfahrkarte Stuttgart-Hamburg mit dem ICE und der Zeitaufwand dafür erheblich jucken ;-)
Das war ja nur ein Beispiel.
Zudem fragt es sich, ob man als Bürger aus dem Süden in der schönen Hansestadt ein Kurzzeitkennzeichen ausfassen dürfte, oder ob der Amtsschimmel das dann verweigert.
Ich hatte das derneulichst mit nem Garagenkumpel, ging drum, seinen zehn Jahre stehenden Kadettilac von der Donauquelle nach Potsdam zu bringen. Er wollt erst selber fahren, aber wir haben dann doch aufgelegt und mit dem Trailer verbracht.
Naja Stuttgart ist von mir daheim aus auch weit :)
Aber was hindert Dich daran, beim Hafen - z.B. Hamburg - ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen und damit in Hamburg zur nächsten Prüfstelle zu fahren? Endgültig anmelden kannst Du es dann wieder mit neuem TÜV in Stuttgart und mit gültigemTÜV von Hamburg heim fahren, das würd ich vorziehen.
Dieter
Wenn Dein Wohnsitz in Stuttgart ist, kann und darf Dir in Hamburg niemand ein Kurzzeitkennzeichen ausstellen. Heisst im Klartext, dass nur Fahrzeuge von Stuttgart oder den angrenzenden Zulassungsbezirken auf dem direkten Weg nach Stuttgart zur Vorstellung zur HU überführt werden dürfen.
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