Ich hab' das mal vor Jahren irgendwo aufgeschnappt, das man sein Fahrzeug von der Steuer befreien kann, wenn sich Jenes ein ganzes Kalenderjahr (nicht 365 Tage) ausserhalb von Deutschland (wahrscheinlich mitnerweile EU) befindet. Afaik musste das 3 Monate vorher angemeldet werden. Leider kann ich aber keine Informationen mehr über diese Regelung finden; hat da irgendwer Genaueres darüber?
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Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
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Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Hallo Leute,
Ich hab' das mal vor Jahren irgendwo aufgeschnappt, das man sein Fahrzeug von der Steuer befreien kann, wenn sich Jenes ein ganzes Kalenderjahr (nicht 365 Tage) ausserhalb von Deutschland (wahrscheinlich mitnerweile EU) befindet. Afaik musste das 3 Monate vorher angemeldet werden. Leider kann ich aber keine Informationen mehr über diese Regelung finden; hat da irgendwer Genaueres darüber?Träumst Du noch, oder schraubst Du schon?Stichworte: -
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AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Früher war Finanzamt für KFZ-Steuer zuständig. Seit ein paar Jahren der Zoll. Dort anzurufen bringt vermutlich die belastbarste Auskunft.
Gruß,
Jürgen
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AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Die Ausnahmen von der Kfz-Steuerpflicht finden sich alle in §3 KraftStG.
Irgendwer hat da wohl §16 KraftStG nur halb gelesen/verstanden...
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AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Hm, ok. Schade. Hier die Karre zulassen kostet einige k€, da ich Zoll, Einfuhrsteuer und unendlich viele Gebühren und Schmiergelder bezahlen müsste. Naja, dann halt eben nicht. Theoretisch könnte ich ja auch einfach mein Konto auflösen und die nicht mehr abbuchen. In Deutschland wird das Fahrzeug dann ja zwangsstillgelegt, aber im Ausland? Kommen die Jungs dann von der Embassy vorbei und montieren mir die Nummernschilder ab? Geht wahrscheinlich so lange gut, bis ich irgendwann mal wieder nach Deutschland komme und versuche ein Fahrzeug zuzulassen...Träumst Du noch, oder schraubst Du schon?
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AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Zitat von Caruso Beitrag anzeigenWeiterzahlen und Nummernschilder behalten ist zu einfach?
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AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Hallo !
Ich bin durchaus öfter in der Welt unterwegs und habe mich in einigen Gegenden fragen müssen : Wie können in Deutschland zugelassene ,mit Steuer- und (oft abgelaufenen) HU-Plaketten ausgestattete Fahrzeuge hier ewig und wohl problemlos unterwegs sein und warum zahlen die Eigner die hohen Steuer- und Versicherungsbeträge weiter ? In Erbil (Nordirak) wurde ich aufgeklärt : Das Fahrzeug erreicht vollkommen legal das Zielland ,dann geht der rechtmäßige Besitzer oder ein von ihm Bevollmächtigter mit dem Kfz-Brief zur deutschen Kfz-Zulassungsstelle und meldet den Verlust der Nummernschilder und der Zulassungsbescheinigung Teil 1.Die Zulassungsstelle lässt ihn eine Eidesstattliche Versicherung über das vorgetragene unterschreiben.Der Besitzer oder dessen Bevollmächtigter meldet das Fahrzeug gleichzeitig ab ... .
Das ist natürlich illegal ,aber das wird so oder in Abwandlungen speziell wenn das Fahrzeug vorgeführt werden muss oder und wenn Ausfuhrkennzeichen Not tun ,von einigen solchen gemacht und das Beste dabei : Unsere Zulassungsstellen sind im Bilde ,haben aber keine Handhabe.
MfG PanjkoZuletzt geändert von panjko; 27.08.2019, 13:43.
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AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Das ist (ich habe das gerade mit einem verlegten KFZ Brief durch) mit einer eidesstattlichen Versicherung verbunden. Eine falsche Eidesstattliche ist erheblich strafbar. Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr...Ich winch Dir was...
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AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Moin,
Früher wurde von folgendem berichtet:
Deutsche Zulassung, zusätzlich wurde ein internationaler Zulassung ausgestellt.
Zusätzlich zu den gestempelten Nummernschildern wurden ungestempelte Kennzeichen mit auf die Reise genommen.
Sobald man die EU/den Bereich der grünen Karte verlassen hat, Tausch der gestempelten Kennzeichen gegen die ungestempelten, Kennzeichen und deutsche Zulassung zu einem Bevollmächtigten nach Hause geschickt, der das Fahrzeug vorläufig abmeldet.
Durch die weite Welt mit ungestempelten Kennzeichen und dem internationalen Zulassungsschein gefahren.
Vor der Rückkehr in die EU das Fahrzeug durch den Bevollmächtigten wieder anmelden lassen, der die neu gestempelten Kennzeichen und den Zulassungsschein den Reisenden wieder zuschickt.
Wo ist das Problem?`
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AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
``Jetzt ´´ ist das Problem das , wenn der TÜV runter ist , du noch nicht mal Kurzzeitkennzeichen zur Überführung aus dem Hafen bekommst . (Wir reden hier doch von etwas längeren Reisen nehme ich an ) So´n bisschen Versicherungsschutz schadet sicher auch nicht (OK es müssen in vielen Ländern eh lokale abgeschlossen werden )Gruß Manfred
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AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Das mit den Kurzkennzeichen ist nicht richtig. Du bekommst welche auch ohne TÜV, aber auf dem zugehörigen Dokument steht drauf das du die Prüfstelle in unmittelbarer Nähe zur ausstellenden Behörde aufsuchen musst, im gleichen Kreis. Sprich, steht das Auto im Hafen lass das Kennzeichen in der Hafenstadt machen und nicht zuhause!------------------------------------
mfg Frank
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AW: Volljährige Steuerbefreiung bei aufenthalt im Ausland
Zitat von Eisbär Beitrag anzeigenLiest sich anders in den Bestimmungen aber wenn du in letzter Zeit diese Erfahrung gemacht hast ist ja gut .
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