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Wegen Mindestabstand zwischen Zugfahrzeug und Anhänger war zumindest die Meierlingachse hinter Dreiachsern
mit verlängertem Rahmen irgendwann nicht mehr zulassungsfähig.
Die sich ständig ändernden Bestimmungen für FS-Klassen BE und C1E machten auch einiges unmöglich. Gab dann wohl nur Bestandsschutz
für einige wenige Sonderumbauten, die mittlerweile auch auf dem Schrott gelandet sind.
Die sich ständig ändernden Bestimmungen für FS-Klassen BE und C1E machten auch einiges unmöglich.
Da dürfte ein Gedankenfehler vorliegen.
Das Fahrerlaubnissrecht macht Zulassungsrecht vielleicht obsolet aber nicht unmöglich.
Die Clixtar sind mit einer Sattelkupplung versehen.
Auflieger sind doch recht nah am Fahrerhaus zu finden.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Ja, schon. Soll auch zwei unterschiedliche Clixtar-Versionen geben.
Trotzdem habe ich noch nichts im hiesigen Zulassungsbereich gefunden, was deiner Vorstellung Defender-Wohnkabine-abnehmbare Zusatzachse
irgendwie nahe kommt.
Ich auch nicht.Deswegen will ich das ja bauen und zwar seit 10 Jahren.
Bei LKW-Zügen habe ich einen Mindestabstand von 35cm gefunden,
das wäre blöd.
Und einen Mindestabstand zwischen letzter und erster Achse von 3m.
Das kann unmöglich für Fahrzeuge unter 3,5t gelten.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Ich schnalle schon beim Lesen von §34 StVZO ab.
Allerdings ist mir da das Stichwort Lastverlagerungsachsen aufgefallen.
Brachte mich zu dieser Richtlinie:
Die Stichwortsuche in meinem Browser (Strg + F oder G) fand das Wort 15 mal. Allerdings immer als "Hubachse bzw. Lastverlagerungsachse".
In der Richtlinie steht so einiges drin.
Als "Fahrzeug" im Sinne dieser Richtlinie gilt jedes Kraftfahrzeug und jeder Kraftfahrzeuganhänger gemäß den Begriffsbestimmungen in Artikel 2 und in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG, mit Ausnahme von Fahrzeugen der Klasse M1.
Ist M1G Bestandteil von M1 oder nur von M? Dann würde die Rili gelten.
ganz unten:
"Dies gilt nicht für Züge, bei denen das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht mehr als 7,50 t oder das des Anhängers nicht mehr als 3,50 t beträgt."
Das stimmt schon hoffnungsvoll.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Nur was gilt für Fahrzeuge unter 7,5 to? Und wo steht das?
Die derzeit aktuelle Kommentarsammlung der StVZO vom Kirschbaumverlag umfasst 4822 Seiten. Prost Mahlzeit.
Aber solche unnützen Informationen findet man auf Anhieb.
Lastverlagerungsachse ist wohl auch nicht das richtige Stichwort.
Lastverlagerungsachse bezeichneteine Achse, deren Belastung mit Hilfe der Hubeinrichtung ohne
Anhebung der Achse verändert werden kann. StVZO § 34 / Erl. 19 – Fz mit anhebbaren Achsen - Anfahrhilfe
Aus §34 (9) ergibt sich,dass der Achsabstand nicht definiert ist.
Also ersteinmal frei wählbar ist.
Jetzt muss noch geklärt werden,ob man den Mindestabstand Zugfahrzeugkabine/Anhängeraufbau untergraben kann.
Lastverlagerungsachse ist nicht mein Ziel.
Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Die Erfindung betrifft einen Lastenträger mit zumindest einer Befestigungseinrichtung für ein auf einer Oberfläche fahrendes Fahrzeug, wobei zumindest eine Tragstruktur des Lastenträgers mittels der Befestigungseinrichtung an zumindest einem im Heckbereich des Fahrzeugs angeordneten ersten Befestigungspunkt mit dem Fahrzeug lösbar verbindbar ist und die Befestigungseinrichtung zumindest eine Geometrieachse aufweist, die bei der Befestigung an dem ersten Befestigungspunkt im wesentlichen starr parallel zu einer von einer Längsachse das Fahrzeugs und einer Normalenrichtung der Oberfläche aufgespannten ersten Ebene ausgerichtet ist, wobei die Tragstruktur sich über die Befestigungseinrichtung an dem ersten Befestigungspunkt und über zumindest eine zeitweise auf der Oberfläche aufliegende Zusatzachse auf der Oberfläche abstützt.
Ich habe heute mal einen Prüfingenieur langere Zeit vom Arbeiten abgehalten.
Er selbst hat einen Heku CarCamp und hat Spaß an einem Randocat.
Prizipiell sieht er kein Problem darin eine Fahrzeugkombination zu bauen,
bei dem aus einem 2Achser ein abkoppelbarer Dreiachser wird.
Wenn das abkoppelbare Teil zum Zugfahrzeug gehören soll,muss die dritte Achse gebremst sein.
Das lässt sich heutzutage mit separatem Bremskreis,Druckspeicher und Steuerventile,im Zugfahrzeugbremskreis realisieren.
Elektrische Anhängerachsen gäbs wohl mitlerweile auch mit Zulassung.
Wenn man es als ungebremsten Anhänger definiert,bliebe die Frage nach der Stützlastermittlung.
Bei einer Ausführung mit Sattelkupplung,wie beim Clixtar,muss ermittelt werden,
ob es überhaupt ungebremste Sattelauflieger gibt.
Die Crux wäre Ladung eine eigene Achse.
Er will sich drum kümmern,kann aber dauern.
Mir ist derweil eingefallen,dass die Hecktraverse doch recht weit vom hinteren Rad entfernt ist.
Soll da noch ein Räderpaar rangeschoben werden,müsste man die Traverse links und rechts schmaler Schneiden.
Ein Kollege hatte das auch schonmal mit abnehmbarer Traverse und Seitentank geplant.
Damit ließe sich sogar die Dolliachse aus dem Eingangsvideo realisieren.
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