habe heute einen neuen Kfz-Steuerbescheid vom Zoll bekommen: "Aufgrund der Anpassung der automatisierten Festsetzung der Kfz-Steuer an die geltende Rechtslage wurde die K-Steuer f. Ihr Fahrzeug gem. §12 Abs. 2 Nr. 4 neu berechnet u. in geänderter Höhe festgesetzt." Von bisher 148,00 auf 527,00 zahlbar bis 22.08.2019! Nach einem anfänglichen Tobsuchtsanfall habe ich etwas recherchiert. §12 ist eine Änderung im Gesetz nachdem "Fehler" anderer Behörden zukünftig korrigiert werden können.
Bei mir handelt es sich um einen Def 90 Td4 2,2 Bj. 2012. Nach dem üblichen Umbau (Fenster, Sitze u. Gurte) wurde er damals von der zuständigen Sachbearbeiterin vom FA begutachtet und auch Vermessen (Ladefläche / Raum zur Personenbeförderung) und zur LKW Besteuerung freigegeben. Die Verstärungsrohre hinter den Vordersitzen wurden auch als Schottwand anerkannt.
Bei Startpage o.ä. "N1G" eingeben und bei Zoll nachschauen. Anders sucht man sich tot. Wichtig ist, das in der Zulassung Teil I eine "wesentlich" geringere Sitzzahl eingetragen ist (bei mir 2, also 50% weniger).
Habe heute gleich Einspruch per mail mit Bild der Zulassung eingereicht (bin auch höflich geblieben) und warte nun was da kommt.
tropische Grüße
Frank
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