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Ja, und dann gibt es da doch noch den Begriff der Etwawirkung, wenn es keine Bauartgenehmigung und ein entsprechendes Prüfzeichen (mit Schlange) auf dem Fahrzeugteil gibt, dann kann der Gutachter eine Etwawirkung bestätigen, das kommt dann in den Fahrzeugschein und alles ist gut.
(In meinem Fall u.a. keine bauartgenehmigten Sicherheitsgurte, Bremsleuchten, Rückfahrscheinwerfer, Kennzeichenbeleuchtung etc., der Prüfer hat aber eine Etwawirkung bestätigt.
Sind übrigens eine Menge Teile an so einer Brockhouse Deichsel....
Möglicherweise.
Aber wenn ich in den §72 schaue, dann lese ich da zu §22a Abs.2, dass Verbindungseinrichtungen von Fahrzeugen bis Bj 54 kein Prüfzeichen haben müssen.
Betrifft das nur die Deichsel oder auch die Auflaufeinrichtung, das ist ja eigentlich ein Teil?
Gruß Marc
Klar, aber ich rede ja auch von einer Neuzulassung. D.h. 2019 mit den heutigen Zulassungsvorschriften.
Und für die "in etwa Wirkung" bei Bremsen muss man erstmal einen finden. Heutzutage ist das nicht mehr so einfach.
moin Marc,
wenn Du den Anhänger schon vor 25 Jahren von ........ gekauft hast und die Papiere sind verloren gegangen, dann müßtest Du ihn vllt einfach bei der Zul-Stelle aufbieten lassen?
Wäre einen Versuch wert denke ich.
gruß
thomas
........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......
Hallo Marc,
bei allem Respekt, aber diese vorauseilenden Sorgen und Bedenken ... sind in keiner Weise hilfreich.
Warst Du denn schon mal mit dem Hänger beim TüV?
Nein? Mach doch einfach mal. Mehr als Dich vom Hof jagen können die auch nicht.
Und wenns gar nicht anders geht leihst Du ihn mir mal einen Monat aus.
Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
Vorauseilende Sorgen würde ich das nicht nennen.
Vielmehr geht es darum, den Leuten auf der Behörde Argumente zu präsentieren. Eine Zulassung werden die ja üblicherweise erstmal ablehnen.
Wenn man dann etwas Wissen im Ärmel hat, geht eventuell dann doch.
Dass die Achse und Kupplungskopf nicht typgeprüft sein brauchen, und dass die Deichsel bestandteil des Rahmens ist, vereinfacht die Sache ungemein.
Notfalls wird die Auflaufeinrichtung verblockt und der Hebel bleibt als Feststellbremse.
Ob der Anhänger gebremste 1000Kg oder nur ungebremste 750Kg hat, ist mir nicht wichtig. Zumindest nicht so wichtig, als dass ich die Zulassung daran scheitern lassen würde.
Bezüglich der Etwawirkung habe ich auch etwas ausgegraben, was helfen könnte: "3. Teile mit „Etwa-Wirkung“: Fahrzeugteile, die im Ausland hergestellt und dann in die Bundesrepublik importiert worden sind, sofern sie jedoch in ihrer Wirkung etwa bauartgenehmigten Einrichtungen entsprechen und als solche auch erkennbar sind (§22a Abs.3 Nr.2 StVZO)"
Ich meine das es um das Datum des "in Verkehr kommen" geht. Bei einem Anhänger der in Deutschland seit 20 Jahren abgemeldet ist alle Papiere weg sind wird auch das Datum vom Fabrikschild genommen.
Schreib dir einen englischen Kaufvertrag in dem das Bj.vom Fabrikschild enthalten ist, dann haste sogar was schriftlich.
Das eine Achse nicht Bauartgeprüft sein muß usw.bezog sich auf eine Neuzulassung EZ 2019 wenn alle Stricke reißen.
Jemanden zu finden der bei irgendwas die in etwa Wirkung, besonders im Bremsenbereich bestätigt wird sich als schwieriges Unterfangen erweisen.
Fahr zur Einzelabnahme, lass dir die EZ Juli irgendwas eintragen und fahr die Kiste anmelden.
Gruss
Kaufvertrag mit Baujahr mach sicher Sinn.
Der TÜV-Süd und auch andere Organisationen werben ja sogar mit ihrem Service bezüglich Fahrzeugimport.
Da wird die Importfahrzeugrichtlinie zitiert.
Lustigerweise steht dort, dass Bremsanlagen nur dann einer Bremsprüfung nach VdTÜV Merkblatt unterzogen werden müssen, wenn das Fahrzeug nach 1991 gebaut wurde. Kein Wort von geprüften Auflaufeinrichtungen. Damit werde ich die Herren dann mal konfrontieren.
nur mal so eingeworfen. Ich hab in den 90er einen Sankey NT getüftelt. Ich hatte keinerlei Papiere zu dem Ding. Der Sankey wurde von einem Bekannten in GB gekauft in D aber nie zugelassen.
Der Ablauf war damals so, dass ich den Kaufvertrag (wo ich das Ding in D gekauft hatte) und die Daten vom Typenschild beim Kraftfahrt-Bundes-Amt eingereicht hatte. Als ordentlicher Mensch wie ich nun mal bin () hab ich sogar noch den Text:
Sehrgeehrte Damen und Herren,
nachfolgend sind die Datenmeines Anhängers aufgeführt . Dieser stammt aus England.Ich habe ihn in Deutschland gekauft. Das Fahrzeug war jedoch in Deutschlandnoch nicht zugelassen
Ich bitte um Ausstellungeiner entsprechende Bestätigung für die Zulassung.
Das KBA hat den (nicht vorhandene) Fzg.-Brief "aufgeboten". Sprich es wurde geprüft ob es das Fzg. schon gibt, gestohlen wurde etc..
Nach, ich meine, 3 Wochen hab ich die Freigabe bekommen.
Bin damit zum TÜV und hab da eine §21 machen lassen. Für die Zugöse und die Dixon Bate hab ich vorab beim TÜV-Essen Einzelgutachten machen lassen.
Alles in allem kein Problem. Wenn ich nicht irre muss man heute mit sowas nicht mehr ans KBA sondern zur Zulassungsstelle. Die geben das ans KBA weiter.
Gruß
Frank
...es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit!
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