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Hallo zusammen
Kann mir jemand sagen, wie das Zulassungsverfahren bei einem Brockhouse Trailer aus UK funktioniert?
Der Trailer ist Bj 49 und besitzt keine Fahrzeugpapiere, da in UK Anhänger nicht zugelassen werden und einfach mit Folgekennzeichen mitgeführt werden.
Aussonderungspapiere vom MOD gibts auch keine, da es sich um einen zivilen Anhänger handelt.
Der Fallstrick lauert wahrscheinlich bei der Zulassungsstelle.
Wegen dem TÜV-Gutachten mache ich mir keine Sorgen.
Es geht wie schon gesagt nicht um den TÜV, sondern um das Prozedre bei der Zulassungsstelle.
Da geht die Bandbreite von "das Fahrzeug war noch nie in der EU zugelassen und daher können wir dafür keinen Fahrzeugschein ausstellen" bis " in solchen Fällen wird das Dispatch-Datum als Erstzulassungsdatum genommen und das Teil bekommt einen Fahrzeugschein".
Irgendwer wird doch schonmal einen Sankey ohne Aussonderungsurkunde hierzulande zugelassen haben .
Soweit ich weiß (so war es zumindest bei meinem Landy ohne Papieren) trägt der TüV bei der Vollabnahme die Fahrzeugdaten inkl. EZ-Datum ein und die Zulassungsstelle übernimmt das dann 1:1. Wenn der TüV also Hersteller, VIN, Datum, Gewichte etc. in seine grünen (Hier ist Dekra, die sind grün) Formulare einträgt hat die Zulassungsstelle nichts mehr zu meckern.
Da der Anhänger ja keine Schadstoffklasse hat könnte er auch ohne Probleme (Außer Du willst ein H-Kennzeichen haben) das heutige Datum als EZ eintragen. Sieht komisch aus, ist aber an sich egal.
So war es bei mir zumindest. Vielleicht hat sich in der Zwischenzeit was geändert?
Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
كنت غبية
Das Problem ist, das Fahrzeuge schonmal zugelassen gewesen sein müssen, um hier neue Papiere zu bekommen.
In UK gibts aber keine Zulassungspapiere für Trailer. Die werden einfach mit Folgekennzeichen mitgeführt.
Ergo gibts kein Erstzulassungsdatum und auch überhaupt keinen Nachweis darüber, dass das Teil schonmal am Verkehr teilgenommen hat.
Da wird sich das Strassenverkehrtsamt wahrscheinlich winden.
Über Datenblatt Maße, Gewichte usw. mach ich mir keine Gedanken.
Eher um fehlende Typenschilder an Auflaufeinrichtung und Achse.
Aber die gabs häufig bei alten Fahrzeugen nicht.
Genauso wenig hat ein Ursus Bulldog ein Typenschild an der Anhängekupplung, bekommt aber trotzdem einen deutsche Zulassung. Irgendwie geht das schon.
Ich weiß, dass die Prüfer meist 01.01 oder 01.07 des Jahres als Erstzulassung nehmen.
Aber wenn das Fahrzeug noch nie zugelassen war, könnte die Zulassungsstelle trotzdem Probleme machen. Es ist ja offensichtlich, dass das Datum rein formell nicht stimmen kann, da es kein Zulassungsdatum gibt.
Nach meinen Erfahrungen während des Imports eines amerikanischen Fahrzeugs im vergangenen Jahr kann ich sagen, dass die 21er Abnahme und die Eintragungen vom Gutachter nicht zwingend von der jeweiligen Zulassungsbehörde so akzeptiert werden müssen.
Die einzelnen Zulassungsstellen haben unterschiedliche Arbeitsanweisungen und es wird Dir nichts anderes übrig bleiben als mit dem 21er Gutachten zu Deiner Zulassungsstelle zu fahren und mit den Mitarbeitern dort zu verhandeln. Eventuell sprichst Du mit denen schon im Vorfeld und versuchst die Situation zu klären.
Erst zur Zulassungsstelle ist meist kontroproduktiv.
Mit der 21 er Abnahme hast du wenigstens beim ersten Anlauf schon mal ein starkes Argument für die Zulassung.
Ansonsten winken die meist sofort ab...
Zumindest meine Erfahrung...
Ja, da muss man sich rantasten, erst mal fragen was die wollen, dann sagen dass man vielleicht das ein oder andere papier nicht bekommt, dann eventuell das ein oder andere Papier selber machen, wenn es gar nicht anders geht! Das interessiert hinterher niemanden mehr. In Dortmund haben die tatsächlich zum Schluss die 'Originalpapiere'! 'eingezogen' und nach dem Digitalisieren vernichtet!!!!!
Dein Amischlitten hatte ja wahrscheinlich auch einen Title, damit hast Du ja so etwas wie einen US-Fahrzeugschein.
Mein Anhänger hat nichts vergleichbares.
Ich kenne die Zulassungsprobleme noch aus der Zeit, wo damals Flughafenfahrzeuge, welche ausschließlich auf dem Vorfeld unterwegs gewesen sind, versteigert wurden.
Die bekam man auch nicht so zugelassen, weil die Leute der Flughafenverwaltung damals noch nicht so intelligent waren, die Fahrzeuge für einen Tag zuzulassen.
Bei motorisierten FZ ist das auch komplizierter. Die können wegen der Abgasvorschriften irgendwann nicht mehr neu zugelassen werden.
Zur Not schreibt dir der Verkäufer einen englischen Kaufvertrag mit irgendwelchen wirren Daten und drin steht die Erstzulassung (auf keinen Fall selber tippen ;-)).
Im schlimmsten Fall wird es eine Neuzulassung. Die Achsen müssen dabei nicht Typgeprüft sein, die Zugeinrichtung wird etwas komplizierter. Wenn man einen Großteil als Rahmen definiert muß "nur" ein anderer Kopf dran.
Gruss
EDIT: Ich sehe gerade das es den mit Bremse gibt, wenn die aktiv bleiben soll gibt es eh bei der Abnahme wahrscheinlich ganz andere Probleme.
Möglicherweise.
Aber wenn ich in den §72 schaue, dann lese ich da zu §22a Abs.2, dass Verbindungseinrichtungen von Fahrzeugen bis Bj 54 kein Prüfzeichen haben müssen.
Betrifft das nur die Deichsel oder auch die Auflaufeinrichtung, das ist ja eigentlich ein Teil?
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