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Einfuhr aus der Schweiz. Problem?

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    Einfuhr aus der Schweiz. Problem?

    Hallo,

    ich bin auf der Suche nach einem alten Landrover (siehe "Suche") und stoße dabei recht häufig, z.B. bei Mobile.de auf Anzeigen von einem schweizer Händler in der Nähe von Konstanz. In Sirnach.

    Dazu habe ich einige kleine Fragen:

    Zum einen natürlich die Standardfrage, ob dieser Händler bekannt ist? Hat dort schon mal jemand gekauft? Wie verläßlich sind die Angeben zu den Fahrzeugen, die man von dort erhält (wenn man denn mal welche erhält)?

    Zum anderen gibt der an, die Fahrzeuge seien bei der Einfuhr nach Deutschland zollfrei. Ich verstehe das nicht so ganz, habe mich aber eigentlich noch nicht damit beschäftigt. Ist das so? Wieso ist das so? Und was ist bei der Einfuhr aus der Schweiz denn so zu beachten?

    Das sind jetzt einige Fragen, aber ich bin mir irgendwie sicher, daß einer hier dort schon mal gekauft hat und mir dazu vielleicht mal das ein oder andere schreiben kann.

    Danke schon mal im Voraus!!!!

    Gruß vom Rhein,

    Goran
    Wenn ich keine Ahnung hab, halte ich meine Klappe!

    #2
    steht alles im forum...

    wer suchet, der findet.....

    .. .du musst schauen,
    ob die modelle auch in D zulassungsfähig sind....

    bzgl schlüsselnummer, abgas etc....

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      #3
      na ja, habe ich, wohl aber nach den falschen suchworten geschaut. wonach muß ich denn da suchen?

      welche sind denn nicht zulassungsfähig? ich will ja etwas als oldtimer mit H-kennzeichen anmelden. gibt es hier einen beitrag, der sich ausschließlich mit der anmeldung von H bei landrover serie beschäftigt? habe ich auch noch nicht gefunden?????

      ?(

      muß wohl doch noch mal graben gehen.... oder mir schickt einer den link, wenn er ihn griffbereit hat!

      danke! :D
      Wenn ich keine Ahnung hab, halte ich meine Klappe!

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        #4
        Hatte mir vor ca. zwei Jahren mal die Landys angeschaut, als ich dort in der Nähe unterwegs war.
        Hatte einige dastehen, so ca. 15 Stück. Die Fahrzeugen standen so da wie sie vermutlich gekauft wurden, es war nichts daran gerichtet.
        Mit mehr oder weniger Arbeit hätte sich bestimmt aus den meisten was machen lassen.
        Verfolge in den letzten Jahren hin und wieder die Internetseite und habe das Gefühl, dass die Preise auch langsam anziehen.
        Aufgefallen ist mir, dass heute noch einige Landys angeboten werden die ich damals schon im Original angeschaut habe.
        Zu der Einfuhr kann ich auch nichts genaues sagen. Soviel ich weiß muss man immernoch regulär ein Fz. versteuern wenn man es aus der Schweiz in die BRD einführt. Du brauchst die Papiere ja auch wenn du ihn hier zulassen möchtest.
        Gruß 109power

        Der Unterschied zwischen Jungen und Männern ist die Qualität ihrer Spielzeuge.

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          #5
          Original von gustel
          steht alles im forum...

          wer suchet, der findet.....

          .. .du musst schauen,
          ob die modelle auch in D zulassungsfähig sind....

          bzgl schlüsselnummer, abgas etc....
          @gustel...bitte net bös sein, aber es sind bestimmt schon nahezu alle LR-Themen "hier" im Forum behandelt worden. Nach meiner Meinung sollten gerade "Neuankömmlinge" die Fragen haben nicht mit Verweisungen abgespeist werden. Ich denke - und so habe ich es auch bisher erfahren - lebt das Forum von Beiträgen und Hilfestellungen der Kenner & Könner. Das zeichnet die Landy-Leute aus, zumindest nach meinen Erfahrungen... wirklich nichts für ungut... aber bitte, will keine Grundsatzdebatte anfangen.
          LG
          Knut

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            #6
            suche ....schweiz....
            finde ....antwort


            bzgl H-Zulassung wird dies immer schwieriger, da nicht einfach nur das alter, sondern auch die originalität und der gute zustand maßgeblich geworden sind. Manche Schweizer haben ungewöhnliche Umbauten wie Post etc...
            einfach vor Ort zulassungsstelle, Tüv etc fragen...



            das Thema Schweiz Import thema wurde schon mehrmals, und auch vor nicht allzulanger zeit behandelt...


            anregung von mir:
            vielleicht gibts ja bald ne eigene rubrik zu Thema:
            Import, Zulassung....


            dann findet man schneller die antworten

            schweiz, frankreich, italien, GB,

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              #7
              gute Anregung...hab auch eine Schweizer Feuerwehr - die aber in D schon zugelassen war - aber suche ggf. noch eine 88er-SerieIII. In D ist das Angebot schnell abgegrast..

              Wusste z. B. auch nicht das in Holland noch Oldtimerzulassung mit 25 J. möglich ist...hat mir beim Verkauf meines Defender110-BJ 84 sehr geholfen.

              @bronisius...hilft dir jetzt nicht so, sorry
              LG
              Knut

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                #8
                Moin,

                du kannst dir das Leben einfach machen, wenn du die Zollabwicklung über eine Spedition machen lässt, die kennen den Papierkram wird so um die 100 Okken kosten. Einfach mal googlen nach ne Spedition an der Schweizer Grenze und anrufen.

                Generell , die Einfuhr ist Zollfrei, da du ein EU Fahrzeug zurück in die EU holst. Es fällt aber Einfuhrumsatzsteuer an (19%). Du braucht aber irgedein Formular. Gibt noch ein paar Erleichterungen falls der Kaufpreis sehr niedrig ist, glaube unter 5000 oder so. Falls du selbständig bist und Vorsteuerabzugsberechtig kanns du die Steuer dann "wieder holen"

                Zur H Zulassung, mal googlen es gibt einen Anforderungskatalog vom TÜV Süd, da steht das Wesentliche drin. Umbauten sind eingentich nur dann ein Problem wenn es diese Dinge vor 30 Jahren nicht gab und auch da gibt es Ausnahmen wenn es die Fahrzeugsicherheit erhöht. Gespräch vorab beim zuständigen TÜV sollte auch hilfreich sein. Wesentlich dürfte sein, dass die einen anständigen Zustand fordern also mit einem Wrack vorfahren das sich gerade noch bewegt dürfte schwierig sein.

                Zum abholen, Kurzzeitkennzeichen wird wohl in der Schweiz "geduldet" aber würde mich nochmal erkundigen, ansonsten sollte der Händler das eh alles wissen und dir Auskunft geben können.

                Hoffe das hilft erstmal weiter.

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                  #9
                  @nochnixlandy

                  ja danke, das schafft schon die ein oder andere anregung.

                  das mit den 19% habe ich mir gedacht, alles andere wäre ja auch zu seltsam. aber wenn der zoll nicht erhoben wird, ist das ja schon mal schön.

                  @109power

                  was mich irritiert ist die tatsache, daß die sich auf keine mail von mir melden. habe da jetzt schon ca. 4 mails hingeschrieben und keine antwort erhalten. ehrlich gesagt hätte ich auch keine lust von düsseldorf mit fünf mille da runter zu fahren um festzustellen, daß nur noch schrott da rumsteht.

                  ?(

                  jetzt mal überlegen, was ich mache.

                  sollte einer hier im forum den laden kennen hat er vielleicht noch ein paar interessante infos für mich!!! danke

                  dem rest schon mal danke für die infos!
                  Wenn ich keine Ahnung hab, halte ich meine Klappe!

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                    #10
                    @Goran
                    Bei der Ausfuhr aus der Schweiz sind die 19% Mehrwertsteuer fällig ;( ;( ;( . Zudem musst du einen Einfuhrzoll von 10% zahlen. Die 10% kannst du umgehen 8) , indem du auf dem Kaufvertrag den untenstehenden Satz Wort für Wort (Wichtig!) draufstehen hast:

                    Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben präferenzbegünstigte englische Ursprungswaren sind.

                    Der Verkäufer muss unter diesen Satz nochmals seine Unterschrift setzen. Ansonsten ist er nutzlos.

                    Als ich meinen Landy gekauft habe, habe ich auch in Deutschland gesucht. Aber irgendwie sind die Landys bei euch deutlich teurer ?( Ich war sehr überrascht 8o 8o

                    @nochnixlandy
                    Was meinst du genau mit "Erleichterungen falls der Kaufpreis unter 5000 € ist"? In 3 Wochen wird mein Landy auch "Deutscher" :D.

                    Grüsse
                    Chrüml

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                      #11
                      Düsseldorf??? 8o! Wenn das mit dem Landy klappen sollte, könnten wir vielleicht gemeinsam hochfahren :] . Ich überführe meinen Landy zu meinem neuen Wohnsitz bei Gütersloh so gegen ende September oder anfangs Oktober :D

                      Füge mal den Link von dem Angebot ein. Vielleicht kennt einer der Schweizer hier im Forum den Händler und kann dir dazu was sagen.

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                        #12
                        @chrüml

                        TOP! Danke!

                        Ich rufe den Händler jetzt mal an.... offensichtlich kann der nix am Mailserver.

                        Ist ja nicht so, daß ich morgen den Wagen hier stehen haben muß, aber ich will die Angebote aussortieren, die nix taugen.

                        Kennt zufällig noch jemand gute Händler für Land Rover in der Schweiz?
                        Wenn ich keine Ahnung hab, halte ich meine Klappe!

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                          #13
                          Du hast 'ne PN!

                          Dom
                          Roads? Where we’re going we don’t need roads.

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                            #14
                            Zu den Erleichterungen, finde das Dokument gerade nicht aber glaube da reicht der von dir zitierte Satz ansonsten wird ein Formualar E 1 oder so gebraucht, da wird dann bestätigt das es um ein EU Fahrzeug geht.

                            Bei deinem sollte es keine Probleme geben sondern dürfte steuerfreies Umzugsgut sein denke ich mal.

                            Grüsse,

                            Michael
                            Original von Chrüml
                            Düsseldorf??? 8o! Wenn das mit dem Landy klappen sollte, könnten wir vielleicht gemeinsam hochfahren :] . Ich überführe meinen Landy zu meinem neuen Wohnsitz bei Gütersloh so gegen ende September oder anfangs Oktober :D

                            Füge mal den Link von dem Angebot ein. Vielleicht kennt einer der Schweizer hier im Forum den Händler und kann dir dazu was sagen.

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                              #15
                              das ist so ne sache mit dem steuerfreien übersiedlungsgut. das fahrzeug muss mindestens 6 monate vor dem umzug in benutzung gewesen sein, d.h. zugelassen. besitzen tue ich den landy schon etwas mehr als 6 monate, aber zugelassen ist er weniger :(. musste noch was dran machen, wie's halt so ist. aber evt. gibt es da ein schlupfloch, kommt ganz auf den beamten drauf an. wenn ich denen mit dem kaufvertrag belegen kann, dass ich den landy schon länger als die 6 monate besitze, könnte es evt. klappen. kaufvertrag habe ich ja zum glück gemacht :] . ich drücke mir jedenfalls alle daumen :D

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