@Landvogt:
Entschuldigung, aber wenn da zwei User nach technischer und rechtlicher Möglichkeit der Eintragung fragen - sollte man IMHO mit Fakten antworten, mit sonst nichts (hätte ich jetzt viel härter fomulieren können).
Nur damit wäre ihnen geholfen!
Und deshalb habe ich nach Fakten gefragt - und sie nicht bekommen.
Ich war im November beim TüV.
Nach einem Schriftwechsel mit Exmoor (bzw. der Firma Daams in NL, an die Exmoor mich weitergeleitet hat).
Zum TüV bin ich mit dem von mir (weit oben im Thread) zitierten Gutachten, dem Fahrzeugschein (Teil x der Zulassungs..... wie auch immer das Papier heute heißt) und den Exmoor-Infos über Gurt und Sitz (mit Kopfstütze).
Danach habe ich Sitz und Gurt über das 4x4werk bezogen.
Sicher nicht, weil ich da irgendwas gehört oder gelesen habe, es so zu sein scheint als ob evtl - sondern nach Fakten.
Ich weiß, dass das Gutachten anerkannt wird - da der TüV-Prüfer es überprüft hat.
Ob es mir Erfolg bringt - bei meiner Eintragung eines 3-Punkt-Gurtes - werde ich sehen. Dafür hatte ich ein ausführliches Vorgespräch beim TüV
Definitiv hier behaupten dass es geht, werde ich erst, wenn ich Fakten habe.
Nur dann kann den Fragestellern damit geholfen werden.
MsJ,
Jörg
PS: Auf eine richtige Antwort warte ich trotzdem noch, ist doch ganz einfach ;-)
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