Ladung ist generell nicht eintragungspflichtig und in § 22 StVO geregelt, Anbauteile sind z.T. auch ncht eintragungspflichtig. FzV regelt auch nur die Zulassung, weiteres regelt StVZO z.B. in den § 19 - 22a. Aber lassen wir das mal gut sein und bleiben wir dabei das die Schaufel auf der Haube keiner Zulassung bedarf, soweit sie den gängigen Vorschriften für Ladung entspricht.
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Keine Ankündigung bisher.
Anbauteile auf dem Kotflügel oder Moterhaube
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Habts ja recht, war zu pauschal. :(
Ladung ist generell nicht eintragungspflichtig und in § 22 StVO geregelt, Anbauteile sind z.T. auch ncht eintragungspflichtig. FzV regelt auch nur die Zulassung, weiteres regelt StVZO z.B. in den § 19 - 22a. Aber lassen wir das mal gut sein und bleiben wir dabei das die Schaufel auf der Haube keiner Zulassung bedarf, soweit sie den gängigen Vorschriften für Ladung entspricht.
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Mitglied
- 28.06.2006
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- 109er Serie-III 6Zyl- Helena von Löwenstein / 88er Serie-III 4Zyl single cab...noch ohne Namen
o.k. geb auch was zum Besten (oder auch net...)
hab mir auch überlegt Werkzeug anzubauen, denke aber nicht höchstns eine Leiter auf´s Dach, aber mehr aus otischen Gründen.
Gut gelöst (find ich jedenfalls) bei meim Schwager´...
bin zu blöd das Bild einzukleben ?(
auf jeden Fall sind Schippe & Hacke an der Bordwand hinten befestigt...sorryLG
Knut
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