Hallo, bitte nicht nur einzelne Sätze aus dem Zusammenhang reißen.
Der Motorenumbau ist ganz klar geregelt. Hat nix mit dem zeitgenössischen zu tun.
U.a. steht da drin das der Motor vom "selben Hersteller" UND "in vergleichbarer Leistungsklasse" sein MUSS.
Oder eben der Umbau ist NACHWEISLICH innerhalb der ersten 10Jahren nach Zulassung erfolgt oder vor mindestens 30 Jahren.
Ein HotRod Umbau wird genauso behandelt, obwohl zeitgenössisch.
Ein Kadett C der zum Bauer Cabrio umgebaut wird ist i.O., weil zeitgenössisch. Tieferlegung oder Einarmwischer ist auch (bei dem entsprechenden FZ) zeitgenössisch.
Gebrauchsspuren sind auch i.O., aber nur im geringen Rahmen. Je älter desto mehr (da sind nicht 30 Jahre gemeint, eher 50-60...) oder etwa bei Nutzfahrzeugen.
Kaputte Sitze, Verkleidungen, nachgepinselte Stellen, verpickelter Chrom usw. sind nicht i.O.
Wohnmobilumbauten sind auch nicht i.O., es sei denn wieder innerhalb der ersten 10Jahre, mindestens 30Jahre oder z.B. ein VW T2 mit nachträglichem original Westfalia Ausbau.
Wer was besonderes haben möchte oder sich nicht um die Optik schert darf ja trotzdem fahren, es ist halt teurer und man kommt nicht in die Umweltzone.
Gruss
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