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Mein TÜVer nervt mich bzgl. der Eintragung meiner Reifenkombi 265/75 R16 auf Dotz ORP T /16x7 mit dem Thema "Tachoangleichung".
Habe hier im Forum nun hoch und runter gelesen und auch wieder viel dazugelernt...nur eben nichts zum obigen Anliegen.
Kann mir bitte jemand von Euch mal sagen ob ich bei meinem Defender 110, TD5 mit der oben genannten Kombination nun eine Tachoangleichung benötige oder nicht?
Dein 265er ist im Umfang einen halben Zentimeter kleiner als die Seriengröße 235/85R16. 0,2 % Unterschied.
Reifenhersteller variieren bis zu 1,5% mehr oder 2,5% weniger.
Da muss nichts angeglichen werden. Hat der Kerl eine Ausbildung genossen oder war das der Hausmeister?
Malte, Danke für die schnelle Antwort.
Du bist bei der obigen Berechnung von 235/85R16 als Vergleichsbereifung ausgegangen.
Mein TÜVer hat die in der Zulassung eingetragenen 7,50 R16 als Grundlage genommen und kommt damit auf einen 20% kleineren Abrollumfang. 20%, da kann doch irgend etwas in der Rechnung nicht stimmen.
Hab mal im WWW gesucht wie die Umrechnung/Neubezeichnung für die alte 7,50 R16 lautet. Die alte Größenangabe entspräche wohl einer heutigen 195/100R16. Damit gerechnet ergäbe es eine Geschwindigkeitsabweichung von -1%, was ja wohl auch nicht zulässig ist.
Der braucht nix als Grundlage nehmen.
Den TD5 gab es auch werkseitig mit 265/75R16.
90er TD5 mit 265ern auf Alus gabs so zu Kaufen.
Egal ob 7,50, 335 oder 265, die haben alle den selben Tacho und auch identische Tachoritzel.
Darüber hinaus darf der Tacho bis 4% mehr anzeigen, aber nicht zu wenig.
Der 265er ist vielleicht 1cm kleiner als der 7,50er.
Heißt, dass der Tacho geringfügig vor geht.
Danke euch beiden. Ich werde das so mal beim TÜV ansprechen.
Eintragepflichtig ist die Reifenkombination aber trotzdem noch...oder?
Habe da mal was gelesen das man Reifen nicht mehr eintragen lassen muss. Kann mir das jedoch in diesem Staat mit seinen verwirrenden und bekloppten Regelwerken nicht ganz vorstellen.
Nicht eingetragen werden brauchen die Reifen, welche in der Homologationsliste aufgeführt sind.
Aber wie Schwachte schon schrieb, muss die Rad/Reifen Kombi eingetragen werden, da es sich um eine Fremdfelge handelt.
Hier noch eine LR-Reifenliste.
Da steht nix von Überprüfung des Wegstreckenzählers drin.
Kannst Du ausdrucken und dem Prüfer zeigen:
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