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    #16
    AW: Rahmenfragen

    Zitat von Lorraine Beitrag anzeigen
    Kupferleitungen sind aktuell nicht zulässig wenn sie nachgerüstet werden, auch wenn diese ein Festigkeitsnachweis haben. Dem Gesetzgeber ist auf die Idee gekommen das für Kunifer Leitungen eine ABE vorliegen muss, die allerdings kein Hersteller aktuell vorweisen kann. (Normale Stahlleitungen brauchen keine)
    Ausnahme sie sind vom Hersteller so zu kaufen für das entsprechende Fahrzeug (aktuell nur Renault)

    Wer solche Leitungen verbaut hat, kann bei der Hauptunterschung Probleme bekommen.

    Und so schlecht sind Stahlleitungen nicht, an meiner Hinterachse der S3 immer hin noch original..
    Hast Du dazu eine belegbare Quelle? Das Gerücht hält sich seit einem Jahr, ich finde aber weder TÜV Leute die das bestätigen (Nachbarschaft) noch anderen Werkstattmenschen, die davon wissen, dass CuNiFer nicht erlaubt sein soll.
    Reine Kupferleitungen waren in D nie erlaubt, weil zu weich und spröde sobald sie in Betrieb sind.
    Ebenso wie Edelstahl "eigentlich" nicht erlaubt ist.
    Was die Ami Fraktion meist null interessiert....

    Grüße
    heppsen

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      #17
      AW: Rahmenfragen

      ich war ich dezember beim tüv, hatte auch eine der letzten originalen bremsleitungsabschnitte gegen cunifer getauscht. der tüv-mensch sieht es und fragt nur ob ich jetzt durch sei. ich zeige ihm die letzte verbliebene sstahlleitung zum hbz und er murmelt nur die wäre dann wohl nächstes mahl dran. das wars dann auch.

      gruß rainer

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        #18
        AW: Rahmenfragen

        CuNiFer ist nicht nicht erlaubt. Es braucht nur eine ABE weil man befürchtet, daß es zu verstärkter Kontaktkorrosion kommt.
        Soweit mein Kenntnisstand.

        Und die reinen Kupferleitungen bei mir fliegen raus. Die Demontage hat ihnen nicht gut getan, die kann ich nur noch als Muster verwenden.
        Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
        كنت غبية

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          #19
          AW: Rahmenfragen

          kann sein das es so ist. meinen tüv-mann hat es nicht interessiert. wenn ich mir die cuniferleitungen anschaue die ich vor etlichen jahren verbaut habe und dann gleich alte stahlleitungen betrachte, die in gleicher umgebung in dienst verichten, dann glaube ich nicht das korrosion, auch kontaktkorrosion, bei cunifer irgendeine rolle spielt. ich weiß, interessiert die leute, die die vorschriften machen überhaupt nicht.

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            #20
            AW: Rahmenfragen

            Ja, wir wissen ja alle, daß nicht alle Vorschriften Sinn machen.
            Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
            كنت غبية

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              #21
              AW: Rahmenfragen

              Ist mir der TÜV über den Weg gelaufen!
              Angehängte Dateien

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                #22
                AW: Rahmenfragen

                .......Schneidringverschraubung ist ja nun wirklich ein ganz anderer Schnack.........
                Und daß Kupferleitungen nicht (mehr) verwendet werden dürfen hat nur mit der Weichheit zu tun. Die Möglichkeit des (in-sich-)Verdrehens bewirkt eine erhebliche Schwächung des Materials. Das sowas nur Amateure machen, liegt auf der Hand, ist aber nicht realitätsfremd.....
                gruß
                thomas
                ........wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer.......

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                  #23
                  AW: Rahmenfragen

                  @heppsen


                  Ich muss die Vorschriften täglich umsetzen ;)
                  Arbeitsanweisungen sind von der Technischen Leitung der Organisation erarbeitet und finden übergreifend für alle Überwachungsorganisationen Anwendung.

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                    #24
                    AW: Rahmenfragen

                    Ja, Lorraine, was sagt mir das jetzt? Wieso wird das so unterschiedlich gehandhabt? Die entsprechende DIN erlaubt doch Kunifer als Bremsleitung?

                    Grüsse
                    heppsen

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                      #25
                      AW: Rahmenfragen

                      Interessant was aus so einem einfachen Thread im Laufe von 2 Tagen wird.

                      Zu dieser Weisung:
                      Ich rate mal ins Blaue hinein: Irgendein DAVE hat mal (wieder) eine (alte, rostige) Stahlleitung mit Schneidringverbindern und einer Kuniferleitung geflickt. Der Prüfer hat es abgenickt.
                      Dann kam es zu einem Unfall weil die Leitung Scheiße war und alle haben sich gefragt wieso der Wagen damit vor drei Tagen eine Plakette bekommen hat.
                      Prompt gab es vorliegende Weisung damit das nicht nochmal passiert. Wieso so oft bei uns: Einer (hier zwei) bauen Mist und alle müssen sich mit neuen Vorschriften rumärgern.

                      Interessant für uns ist dabei aber der letzte Abschnitt:
                      Dies gilt nicht für ältere Reparaturen, die augenscheinlich
                      • nicht im direkten Zusammenhang mit der aktuellen HU bzw. Begutachtung stehen,
                      • handwerklich korrekt ausgeführt sind,
                      • keine erhöhte Korrosion aufweisen und
                      • auch bei maximalem Druckaufbau dicht sind.


                      Damit ist nämlich dem jeweiligen Prüfer der Weg geöffnet ordentliche Reparaturen abzunicken.
                      Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                      كنت غبية

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                        #26
                        AW: Rahmenfragen

                        Mein TÜVler sagt, kuniferleitungen nur mit abe/Zulassung, und auch nur wen kein bremskraftverstärker vorhanden ist. Es gibt wohl auch eine druckgrenze die das System nicht überschreiten können darf, aber die hat er auf die Stelle nicht gefunden.

                        Grüße Reynir
                        Defender 110, 300tdi, Bj 98.
                        Serie 2, Benzin, Bj 60.

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                          #27
                          AW: Rahmenfragen

                          @pernod diese letzte Passage gibt es bei uns nicht und ist mir neu.
                          @heppsen die Arbeitsanweisung ist verbindlich (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc. haben alle diese Anweisung), wenn es jemand anders handhabt in eigener Verantwortung

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