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Also mal TÜV mässig nachgefragt...
230 V Heizer der während der Fahrt nicht in Betrieb genommen werden kann muss nicht eingetragen werden.
Han es von zwei unterschiedlich Stellen.
Standheizung kann während der Fahrt mit laufen und brauch daher ABE ofer Eintragung.
Das kann gut sein.
.
Habe nur nach nem 230V Motorheizer gefragt..
Und die sind eintragungsfrei, da sie während der Fahrt nicht mitlaufen...
Das reicht mir ja zum Einbau;-)
Jetzt muss ich es nur noch rein wusseln und die Liste laufen...
Aber interessant was für eine Diskussion entsteht wenn man nach Einbautipps frägt
Meine Aussage, dass der Heizer nicht eingetragen werden muss weil er während der Fahrt nicht mitläuft stammt vom TÜV....nicht von mir.
Aber wie gesagt..war auch nicht meine Fragestellung...
Obwohl ich die Diskussion schon interessant find...
Den manchmal wird man wirklich erst von andere auf ein evtl Problem hingewiesen ;-)
Zitat: AW: OWL-4D Motlrvorwärmer in TD4 2,2 einbauen
Mir wäre nicht bekannt, dass es jemals Standheizungen mit Teilegutachten (und somit Abnahmepflicht) gegeben hätte.
Früher hatten die eine nationale ABE vom KBA, heute eine EG-Typgenehmigungsnummer.
Beides heißt jedoch: einbauen und fertig.
Hallo Arlo, da muss ich Dir wieder sprechen:
Vor vielen Monden gab es tatsächlich nur eine Betriebsgenehmigung, bzw. Teilegutachten, mit der man die Standheizung beim TÜV eingetragen bekam.
Einbauberechtig waren nur Fachwerkstätten, die bei den entsprechenden Hersteller an einer Einbauschulung teilgenommen hatten(Ich selbst bei 2 Herstellern).
Später wurde dann eine Einbaubestätigung mit der Heizung geliefert, die von der Werkstatt, die die Heizung eingebaut hat, abgestempelt und vom zuständigen
Werkstattmeister oder GF unterzeichnet sein musste. Diese Einbaubestätigung musste dann als Nachweiß über den ordnungsgemäßen Einbau der Heizung
mitgeführt, bzw. beim TÜV vorgelegt werden. Aufgrund der EU-Richtlinien wurde dann die ABE umgewandelt in eine EG-Typgenehmigungsnummer und wurden
somit Eintragungsfrei. Für den Kunden von Vorteil, er spart sich die TÜV und Eintragungskosten, aber wenn ich so manche selbst eingebaute Standheizung sehe,
dann graust es einem schon und wann wundert sich, das a) diese funktioniert und b) das Fahrzeug noch nicht abgebrannt ist.
In diesem Sinne, ein schönes warmes WE
Im linken Bild unten ist der Heizer. Extra Schlauchstück genommen, um den Heizer möglichst tief zu legen (falls mal Luftblasen im System)
und bei Ausfall/Tausch einfach und ohne Wasserverlust wieder umstöpseln zu können. Nichts zerschnitten.
Leider hat der TÜV mir untersagt, das Carport zu verlassen, um auf dem Rasen zu parken.
Mein Einwand, der Rasenmäher und die Vogeltränke hätten auch keine Betriebserlaubnis, ließ man nicht gelten.
Aus Bosheit baue ich jetzt eine Standheizung ans Fahrrad.
Zitat: AW: OWL-4D Motlrvorwärmer in TD4 2,2 einbauen
Mir wäre nicht bekannt, dass es jemals Standheizungen mit Teilegutachten (und somit Abnahmepflicht) gegeben hätte.
Früher hatten die eine nationale ABE vom KBA, heute eine EG-Typgenehmigungsnummer.
Beides heißt jedoch: einbauen und fertig.
Hallo Arlo, da muss ich Dir wieder sprechen:
Vor vielen Monden gab es tatsächlich nur eine Betriebsgenehmigung, bzw. Teilegutachten, mit der man die Standheizung beim TÜV eingetragen bekam.
Einbauberechtig waren nur Fachwerkstätten, die bei den entsprechenden Hersteller an einer Einbauschulung teilgenommen hatten(Ich selbst bei 2 Herstellern).
Später wurde dann eine Einbaubestätigung mit der Heizung geliefert, die von der Werkstatt, die die Heizung eingebaut hat, abgestempelt und vom zuständigen
Werkstattmeister oder GF unterzeichnet sein musste. Diese Einbaubestätigung musste dann als Nachweiß über den ordnungsgemäßen Einbau der Heizung
mitgeführt, bzw. beim TÜV vorgelegt werden. Aufgrund der EU-Richtlinien wurde dann die ABE umgewandelt in eine EG-Typgenehmigungsnummer und wurden
somit Eintragungsfrei. Für den Kunden von Vorteil, er spart sich die TÜV und Eintragungskosten, aber wenn ich so manche selbst eingebaute Standheizung sehe,
dann graust es einem schon und wann wundert sich, das a) diese funktioniert und b) das Fahrzeug noch nicht abgebrannt ist.
In diesem Sinne, ein schönes warmes WE
Cameldiscovery
Kann es sein, dass du Sir Landy widersprechen wolltest?
Dann kann ich übrigens deine Antwort unterzeichnen!=)
Leuchtweitenregulierung ist ein Thema für später geborene.
Soweit, wie ich die Schläuche (die originalen sind ja alle vorgeformt) ohne Knicks, Zug und Scheuerstellen locker positionieren konnte.
Hauptsache, man bleibt gut unterhalb des Ausgleichbehälters.
Irgendwie irgendwo habe ich dann den Krempel noch mal mit einem Kabelbinder fixiert oder zusammengebunden, damit wegen des Motorgeschüttels alles an seinem Platz bleibt.
Da findet aber jeder bestimmt seinen eigenen Weg.
Kann mich seit zwei Jahren jeden Wintermorgen über einen spontan ruhig laufenden Motor und sofort warme Luft aus den Düsen freuen.
1 - 1 1/2 Stunden mit der Zeitschaltuhr reichen völlig. Bei zweistelligen Minusgraden wohl eher 2, da der unterkühlte Motor erst
durchgewärmt werden will und auch während des Betriebs mehr Wärme verloren geht.
Haben die Vorwärmsysteme eine eigne Pumpe? Die wäre ja dann ausgeschaltet bei Motorlauf wiederum im Wege?
Oder schaffen die nur mit der aufsteigenden Wärme und dem dadurch minimalen Wassertransport?
Gruß Ralph
Den Allrad brauch ich für den Schnee, die Marke fürs Herz!
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