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Servus in die Runde.
Möchte mir meinen OWL-4D Motlrvorwärmer einbauen.
Laut OWL Anleitung soll er in die Leitung vom Innenraumwärmerauscher zum Motor eingebaut werden.
Kann mir jemand (ggg. Bild/Zeichnung) zeigen wo das wäre?
Evtl hat ja jemand schon so was gemacht. Insbesondere wo man ihn stehend am besten verbaut...
Deine Frage kann ich Dir nicht beantworten, aber ich gebe Dir eins zu bedenken:
soviel ich weiss, muss so ein Teil vom TUeV abgenommen werden (hat mir mal jemand gesagt - man moege mich korrigieren, wenn es nicht stimmt), und wenn Du nicht mal weisst, wo Du das einbauen musst, dann ist es doch vielleicht besser, wenn das jemand macht, der sich mit der Materie auskennt?
Ich will Dir wirklich nicht zu nahe treten, aber Dich evtl vor einer boesen Ueberraschung bewahren, wenn Dein TUeV-Pruefer Dir hinterher erklaert, dass das nicht vorschriftsmaessig gemacht wurde und nicht abgenommen wird.
Danke für den Hinweis.
Das Einbauen ist nicht das Problem...
Ich frage mich nur welche der vielen Leitungen vom Wärmetauscher kommt.
Und TÜV?
Nun..muss eine Standheitzung eingetragen werden?
Nicht das mit bekannt wäre ...
Aber ich werde es prüfen.
Danke für deine Fürsorge.
Danke für den Hinweis.
Nun..muss eine Standheitzung eingetragen werden?
Das genau war meine Frage damals, und die Antwort war:
Jede Zusatzheizung, die in den Kuehlkreislauf vom Motor eingreift, MUSS abgenommen und eingetragen werden.
Eine Luft-Zusatzheizung fuer den Innenraum muss nicht abgenommen werden.
Ich hatte mich informiert, weil ich eine Luft-Standheizung eingebaut habe bei mir (bzw vor dem Einbau wissen wollte, ob ich das selber machen darf).
Ok, nur möchte ich ja keine Standheitzung einbauen...
Darum steht in meiner Antwort ja auch die Formulierung "...Zusatzheizung, die in den Kuehlkreislauf vom Motor eingreift..." - das trifft meiner Interpretation nach auch fuer so eine Motorvorwaermung zu.
Aber wie gesagt: die Aussage bzgl Abnahme stammt von der Fa. Webasto, und ich hab das nicht verifiziert. Ich hab nur eine Luft-Standheizung eingebaut, und der TUeV meinte, das interessiert ihn nicht.
Servus in die Runde.
Möchte mir meinen OWL-4D Motlrvorwärmer einbauen.
Laut OWL Anleitung soll er in die Leitung vom Innenraumwärmerauscher zum Motor eingebaut werden.
Grüße JoFi
Meine Standheizung ist ist zwischen die Kühlwasserschläuche AGR-Kühler (hinter dem Motor) und der Innenraumheizung eingebaut, letztere verläuft ein Stück an der Schottwand. Funktioniert blendend mit Standheizung und sollte dementsprechend auch für Dein Vorhaben geeignet sein.
Meine Standheizung ist ist zwischen die Kühlwasserschläuche AGR-Kühler (hinter dem Motor) und der Innenraumheizung eingebaut, letztere verläuft ein Stück an der Schottwand. Funktioniert blendend mit Standheizung und sollte dementsprechend auch für Dein Vorhaben geeignet sein.
Das wäre sicher einen Gute Idee;-)
Danke für den Vorschlag.
Hab einen OWL Heizer jetzt rund drei Jahre drin, funzt top! :) Ausser das Kabel wird so ab minus 20 Grad Celsius steif, das ist nicht so praktikabel, da hätte es ruhig was besseres sein können.
...... schau mal auf der Homepage von DEFA, dort gibt es eine Bebilderte EInbauanleitung für deren Motorvorwärmer als PDF.
(nach Hersteller, Fahrzeug und dann nach Motor suchen)
Die von Webasto labern auch nur noch Müll.
Die am Markt erhältlichen Heizungen haben allesamt eine ABE und sind nicht eintragungspflichtig.
Elektrische Vorwärmer wie DEFA, Nordic,... haben ebenfalls eine ABE.
D.h. Du kannst mit Sicherheit sagen, dass eine Standheizung, welche die Temperatur des Kuehlwassers bei ausgeschaltetem Motor aufheizt (sowohl um damit den Motor vorzuwaermen als auch ueber die Lueftung Warmluft ins Wageninnere zu bringen), NICHT vom TUeV abgenommen werden muss? Dann haben die echt Mist erzaehlt bei Webasto...
D.h. Du kannst mit Sicherheit sagen, dass eine Standheizung, welche die Temperatur des Kuehlwassers bei ausgeschaltetem Motor aufheizt (sowohl um damit den Motor vorzuwaermen als auch ueber die Lueftung Warmluft ins Wageninnere zu bringen), NICHT vom TUeV abgenommen werden muss? Dann haben die echt Mist erzaehlt bei Webasto...
Die Heizungen haben eine Bauartgenehmigung. Der fachgerechte Einbau sollte z.B. bei einer HU eingetragen werden. Davon ist im übrigen auch die Bauartgenehmigung abhängig. Da beißt sich die Katze mal wieder selbst in den Schwanz.
Der fachgerechte Einbau sollte z.B. bei einer HU eingetragen werden.
OK, dann haben wir jetzt 2 widerspruechliche Aussagen: entweder, eine derartige Zusatzheizung bzw deren Einbau MUSS abgenommen und eingetragen werden, oder aber es reicht die ABE der Zusatzheizung und es ist KEINE Abnahme/Eintragung notwendig.
Ist schon eigenartig, dass so viele unterschiedliche Aussagen zu dieser Fragestellung existieren. Man sollte meinen, dass dies rechtlich eindeutig geregelt ist. Ich selber kenne die Antwort nicht, und mir persoenlich ist es im Prinzip auch egal. Meine selbst eingebaute Luft-Standheizung hat den TUeV-Pruefer ja nicht interessiert, und was anderes habe ich nicht. Mein Beileid an diejenigen, die sich mit der Thematik dieses Threads auseinandersetzen muessen und auch nur widerspruechliche Aussagen bekommen...
OK, dann haben wir jetzt 2 widerspruechliche Aussagen: entweder, eine derartige Zusatzheizung bzw deren Einbau MUSS abgenommen und eingetragen werden, oder aber es reicht die ABE der Zusatzheizung und es ist KEINE Abnahme/Eintragung notwendig.
Ist schon eigenartig, dass so viele unterschiedliche Aussagen zu dieser Fragestellung existieren. Man sollte meinen, dass dies rechtlich eindeutig geregelt ist. Ich selber kenne die Antwort nicht, und mir persoenlich ist es im Prinzip auch egal. Meine selbst eingebaute Luft-Standheizung hat den TUeV-Pruefer ja nicht interessiert, und was anderes habe ich nicht. Mein Beileid an diejenigen, die sich mit der Thematik dieses Threads auseinandersetzen muessen und auch nur widerspruechliche Aussagen bekommen...
Bitte vorsichtig: ABE (eintragunsfrei) ist nicht gleichzusetzen mit einer Bauartgenehmigung! Was hat Deine Zusatzheizung?
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