Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Handbremse ruckelt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Handbremse ruckelt

    Hallo Zusammen,

    ich bräuchte mal eure Hilfe.
    Meine Serie 3 (88er Baujahr 1976) hatte noch nie wirklich eine vernünftige Bremsleistung bei der Handbremse.
    Soll heißen, dass diese eher als Parkbremse funktionierte, auch am extrem steilen Hang hielt sie bombig.
    Nur konnte während dem Fahren auf der Straße (auch bei niedriger Geschwindigkeit) bei gleichzeitigem Betätigen der Kupplung keine bis kaum Bremswirkung erzielt werden.
    Den TÜV gab´s die letzten Jahre trotzdem.
    Ich wollte jedoch eine funktionsfähige Handbremse haben die in Notsituationen hilft.
    Also hab ich nachgesehen ob der Simmerring evtl. undicht ist und die Bremsbecken verölt sind. Diese waren staub trocken.
    Es fiel mir nur auf, dass die Unterlegplättchen beim Exzenter überhaupt nicht vorhanden waren. :-o
    Also, alle Teile von der Bremse ausgebaut, gut geschmiert mit neuen Bremsbacken wieder eingebaut.
    Der Exzenter ist jetzt fest und nicht locker wie hier beschrieben: https://www.blacklandy.eu/blboard/fo...ght=Handbremse

    Bremsresultat auf der Straße ist so, dass diese um Längen besser geworden ist.
    ABER: wenn ich die Bremse wie oben beschrieben teste, zieht diese schön an, der Wagen verlangsamt sehr gut und fängt dann bei sehr niedriger Geschwindigkeit bis kurz vorm Stehen, plötzlich an zu ruckeln, als wenn jemand am kardan wie wild hin - und her dreht und der Landy bockt vor und zurück.

    Könnt ihr mir dieses Phänomen erklären? Hat dies etwas mit den Unterlegplättchen zu tun? Dies ist ja die einzige Veränderung die ich vorgenommen haben, bis auf die Beläge.

    Über Ideen und Hilfestellung wäre ich euch sehr dankbar.

    Beste Grüsse,

    Ralf (bei Nürnberg)

    #2
    AW: Handbremse ruckelt

    Hallo,
    bitte daran denken: Nur vier Schrauben halten die Ankerplatte im Alugehäuse!
    Das nennt sich Getriebebremse und kann auch die Steckachsen schädigen.
    Vorgesehen ist das zum Parken!
    Also bitte nur die hydraulische Fußbremse zum Anhalten benutzen - der Landy wird's danken.
    cheers, oelrich

    Kommentar


      #3
      AW: Handbremse ruckelt

      Die Handbremse von ner Serie zum brensen aus der Fahrt zu nutzen ist ein interessante Idee. Bin ich noch nicht drauf gekommen. Mir wäre der Verschleiss zu gross.
      mit besten Grüßen
      Manfred

      Kommentar


        #4
        AW: Handbremse ruckelt

        Moin.
        ich will die Handbremse natürlich nicht als Ersatz für die Fußbremse nehmen.
        Ich würde gerne nur wissen ob das Ruckeln normal ist und wie es mit den Unterlegplättchen aus sehen sollte.

        Besten Dank

        Kommentar


          #5
          AW: Handbremse ruckelt

          Zitat von rightway Beitrag anzeigen
          Moin.
          ich will die Handbremse natürlich nicht als Ersatz für die Fußbremse nehmen.
          Ich würde gerne nur wissen ob das Ruckeln normal ist und wie es mit den Unterlegplättchen aus sehen sollte.

          Besten Dank

          Bei mir war es wenn ich die Handbremse am Berg benutzt habe.
          Ich habe das wegbekommen durch einen Wechsel der Bremstrommel.

          MfG
          Michael

          Kommentar


            #6
            AW: Handbremse ruckelt

            Macht mein Disco auch und hat mich nicht wirklich gestört.die Bremswirkung in der ihr angedachten Funktion ist super.
            Da die eigendlich nur im Stand genutzt wird,liegt es wohl am ungleichen Tragbild der Trommel zu den Belägen die das ruckeln dann hervorrufen.
            gruss nobi

            Kommentar


              #7
              AW: Handbremse ruckelt

              Mach das ruhig noch 2 oder 3 mal, dann ist das Ruckeln weg!
              Eine Steckachse allerdings dann auch!

              Das ist eine Getriebebremse zum Feststellen! Die Belastung der Steckachsen führt schell zum Bruch......
              Gruß aus OL
              Bolex
              Wenn du nichts kannst, ist es egal wo...

              Kommentar


                #8
                AW: Handbremse ruckelt

                Eine Feststellbremse sollte in der Not das Fahrzeug zum Stehen bekommen.
                So die Anforderung der STVZO. Reine Feststellbremse ist daher Nonsens.
                Die Feststellbremse ist zwar eigentlich recht stark, da sie als Getriebebremse ausgeführt ist, aber im Fahrbetrieb sehr schlapp. Kurz vor Stillstand ruckelt die Bremse, weil sie zyklisch losbricht und wieder greift. Das ist dem toten Gang im Antriebsstrang geschuldet.

                Das gleiche passiert im Fahrbetrieb, wenn die Feststellbremse zu stramm gestellt ist.


                Gruß Marc

                Kommentar


                  #9
                  AW: Handbremse ruckelt

                  Hallo Marc,

                  kannst du du das mit dem zyklischen losbrechen näher erklären? So ganz hab ich es noch nicht verstanden.
                  Ist das unabhängig ob der Gang drin ist oder nicht?
                  By the was, meinst ob das mit den Metallplättchen am Exzenter auch einen Einfluss hat? Sprich, ob dies stramm sitzen oder locker sind?

                  Danke dir.

                  VG Ralf

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Handbremse ruckelt

                    Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                    Eine Feststellbremse sollte in der Not das Fahrzeug zum Stehen bekommen.
                    So die Anforderung der STVZO. Reine Feststellbremse ist daher Nonsens.
                    Die Feststellbremse ist zwar eigentlich recht stark, da sie als Getriebebremse ausgeführt ist, aber im Fahrbetrieb sehr schlapp. Kurz vor Stillstand ruckelt die Bremse, weil sie zyklisch losbricht und wieder greift. Das ist dem toten Gang im Antriebsstrang geschuldet.

                    Das gleiche passiert im Fahrbetrieb, wenn die Feststellbremse zu stramm gestellt ist.


                    Gruß Marc
                    Hallo Marc,

                    tut mir leid, aber Deine Behauptung, eine Feststellbremse sollte in der Not das Fahrzeug zum Stehen bekommen, ist falsch.

                    Zur Vertiefung des Thema siehe Paragraph 41 Abs. 5 ff. StZVO.

                    Den Nonsens lasse ich mal so stehen, den warum sollte man wissen, wenn man auch meinen kann!

                    Gruß aus OL
                    Bolex
                    Wenn du nichts kannst, ist es egal wo...

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Handbremse ruckelt

                      Der Eingangssatz des §41(1) sagt eigentlich alles.
                      " Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt"...

                      Damit ist sicher nicht gemeint, dass man im Falle einer defekten Feststellbremse die Fußbremse beim Parken am Berg treten sollte.
                      Dass die Feststellbremse nur eine mittlere Verzögerung von 1,5m/s² haben muß, ist ein anderes Thema.

                      Gruß Marc

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Handbremse ruckelt

                        Natuerlich greife ich zur handbremse, wenn z.b. ein rbz in einer 1-kreisanlage sich ploetzlich verabschiedet und du ohne bremswirkung aufs pedall trittst.

                        Und natuerlich istndas nur fuer den NOTFALL.

                        Wenn man sich den kraftuebertragungsweg sich vor augen fuehrt, also kardan-diff-achsen-mitnehmer-reifen frage ich mich, ob ich die versuche jemals machen werde oder man die machen sollte. Neee, ich glaube nicht. Dieses ruckeln am ende des experience waere da mrine kleinste sorge, wo immer es herkommej sollte.

                        Mucha suere fuer deine steckachsen mitnehmer und co
                        Lets keep on making Land Rovers better!

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Handbremse ruckelt

                          Hallo Marc,

                          seit 2012 schätze ich Dein technisches Wissen aus Deinen mehr als 9400 Beiträgen.
                          Deine Kommentierung zur Gesetzeslage stufe ich hingegen nur als Mindermeinung ein.

                          Gruß aus OL
                          Bolex
                          Wenn du nichts kannst, ist es egal wo...

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Handbremse ruckelt

                            Na ja, eine Mindermeinung muß deswegen ja nicht unbedingt falsch sein.
                            Wobei Meinungen hier weniger zählen als Wissen.

                            Klarer wird das ganze, wenn man sich den §41(4a) durchliest:

                            (4a) Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 - muss es bei Ausfall eines Teils der Bremsanlage möglich sein, mit dem verbleibenden funktionsfähigen Teil der Bremsanlage oder mit der anderen Bremsanlage des Kraftfahrzeugs nach Absatz 1 Satz 1 mindestens 44 Prozent der in Absatz 4 vorgeschriebenen Bremswirkung zu erreichen, ohne dass das Kraftfahrzeug seine Spur verlässt.

                            Die Spur verlassen tut ein Kfz sicher nicht auf dem Parkplatz.
                            Dann erklär mir mal bitte, was damit sonst noch gemeint sein könnte.

                            Gruß Marc

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Handbremse ruckelt

                              Ja, so einfach ist das nicht, aber Marc hat Recht......



                              Es heisst in der STVO §41 Absatz 1:


                              (1) 1 Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben oder eine Bremsanlage mit zwei voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. 2 Die voneinander unabhängigen Bedienungseinrichtungen müssen durch getrennte Übertragungsmittel auf verschiedene Bremsflächen wirken, die jedoch in oder auf derselben Bremstrommel liegen können. 3 Können mehr als zwei Räder gebremst werden, so dürfen gemeinsame Bremsflächen und (ganz oder teilweise) gemeinsame mechanische Übertragungseinrichtungen benutzt werden; diese müssen jedoch so gebaut sein, dass beim Bruch eines Teils noch mindestens zwei Räder, die nicht auf derselben Seite liegen, gebremst werden können. 4 Alle Bremsflächen müssen auf zwangsläufig mit den Rädern verbundene, nicht auskuppelbare Teile wirken. 5 Ein Teil der Bremsflächen muss unmittelbar auf die Räder wirken oder auf Bestandteile, die mit den Rädern ohne Zwischenschaltung von Ketten oder Getriebeteilen verbunden sind. 6 Dies gilt nicht, wenn die Getriebeteile (nicht Ketten) so beschaffen sind, dass ihr Versagen nicht anzunehmen und für jedes in Frage kommende Rad eine besondere Bremsfläche vorhanden ist. 7 Die Bremsen müssen leicht nachstellbar sein oder eine selbsttätige Nachstelleinrichtung haben.


                              und dann in Absatz 5:


                              (5) 1 Bei Kraftfahrzeugen - ausgenommen Krafträder - muss die Bedienungseinrichtung einer der beiden Bremsanlagen feststellbar sein; bei Krankenfahrstühlen und bei Fahrzeugen, die die Baumerkmale von Krankenfahrstühlen aufweisen, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h übersteigt, darf jedoch die Betriebsbremse anstatt der anderen Bremse feststellbar sein. 2 Die festgestellte Bremse muss ausschließlich durch mechanische Mittel und ohne Zuhilfenahme der Bremswirkung des Motors das Fahrzeug auf der größten von ihm befahrbaren Steigung am Abrollen verhindern können. 3 Mit der Feststellbremse muss eine mittlere Verzögerung von mindestens 1,5 m/s2 erreicht werden.


                              Bremsen bedeutet grundsätzlich Geschwindigkeit reduzieren. Feststellbremse bedeutet zusätzlich, das der Mechanismus der Bremseinrichtung festgestellt werden kann. Der Satz 3 in Absatz 5 `...Feststellbremse.....Verzögerung....1,5 m/s2...erreicht werden.` sagt eigentlich Alles, und Marc sagt es auch.....

                              §41 Absatz 4a (von Marc zitiert) unterstützt diese Auslegung. (Ausgenommen hiervon sind dann nur die zwei und dreirädrigen Fahrzeuge....)




                              Jedoch, die relevante und im §41 genannte EU Richtlinie von 1971 (71/320/EWG) unterscheidet 3 verschiedene Bremsvorgänge,



                              2.1.2. Anforderungen an die Bremsanlage
                              Die in Absatz 1.2 beschriebene Bremsanlage muß folgende Anforderungen erfüllen :

                              2.1.2.1 . Betriebsbremsung Die Betriebsbremsung muß bei allen Geschwindigkeiten und Belastungszuständen und bei beliebiger Steigung und beliebigem Gefälle die Kontrolle der Fahrzeugbewegung sowie ein sicheres, schnelles und wirksames Anhalten des Fahrzeugs ermöglichen. Ihre Wirkung muß abstufbar sein. Der Führer muß die Bremswirkungvon seinem Sitz aus erzielen können, ohne die Hände von der Lenkanlage zu nehmen .

                              2.1.2.2. Hilfsbremsung Die Hilfsbremsung muß das Anhalten des Fahrzeugs innerhalb einer angemessenen Entfernung ermöglichen, wenn die Betriebsbremsung versagt. Die Wirkung muß abstufbar sein . Der Führer muß die Bremsung von seinem Sitz aus erzielen können und dabei mindestens mit einer Hand die Kontrolle über die Lenkanlage behalten.Für diese Vorschrift wird angenommen, daß bei der Betriebsbremsung gleichzeitig nicht mehr als eine Störung auftreten kann.

                              2.1.2.3 . Feststellbremsung Die Feststellbremsung muß es ermöglichen, das Fahrzeug auch bei Abwesenheit des Führers in der Steigung und im Gefälle im Stillstand zu halten, wobei die bremsenden Teile durch eine Einrichtung mit rein mechanischer Wirkung in Bremsstellung festgehalten werden. Der Führer muß unter dem Vorbehalt der für Anhänger geltenden Vorschriften des Absatzes 2.2.2.10 die Bremswirkung von seinem Sitz aus erzielen können.



                              Und da könnte man dann zum Schluss kommen, dass eine Feststellbremsung eben nicht ein Vorgang ist, welcher den Vorgang der Betriebsbremsung im Falles des Versagens der Einrichtung zum Ausführen der Betriebsbremsung ersetzen soll....Das sollte dann aber die Einrichtung zum Ausführen der Hilfsbremsung können.

                              Aber, Marc hat trotzdem Recht.

                              Herzlichen Gruß

                              Michael






                              Kommentar

                              Lädt...
                              X