Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Das Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Schleppen hingegen ist das Fortbewegen eines betriebsfähigen Fahrzeugs ohne, dass eine technische Notlage vorliegt. Mit der Änderung vom 01.08.2013 dürfen Kfz nicht mehr geschleppt werden. Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens nicht vor, wird das Kfz verbotswidrig als Anhänger betrieben.
AW: serie III swb abschleppen... was ist zu beachten
Wichtig ist, was man im Falle einer Kontrolle sagt.
Wenn jemand fragt, ist das immer Abschleppen!
Ansonsten greifen die Kriterien fürs Schleppen.(inklusive Schleppgenehmigung)
Wichtig beim Abschleppen ist, dass das Kfz betriebsunfähig ist.
Das ist die Serie mit Kupplungsschaden ja ohne Zweifel.
Unter anderem wurde als Beispiel fürs Abschleppen sogar die Fahrt zum entgültigen Verbleib(sprich Schrottplatz) angeführt.
Um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, ist der Schaden eben gerade passiert.;)
Abschleppen über größere Distanz würde ich nur mit Abschleppstange.
zur info... haben das fahrzeug gerollt, es dreht nur die hintere kradanwelle mit...
Vorher war die Karre so verspannt, dass der Allrad nicht raus wollte, und nun hat er wie von Geisterhand Freilaufnaben? Wenn da nicht mal der große Houdini die Finger im Spiel hat.
nun soll sie gemacht werden, der schrauber ist ca 17 km entfernt, landstrasse...
aufladen auf einen trailer wäre möglich......aber organisiatorisch umständlich
alternative wäre abschleppen... was ist dabei zu beachten??? bitte auch gnaz banales auflisten....
was muss ich vorher alles überprüfen???
danke für sachdienliche tipps
buenas
- batterie laden
-warnblinker
- bremsleuchten sollten gehen
- funktionierende bremsen waeren auch nicht schlecht :D
- vielleicht noch sicherheitshalber die kardane ausbauen. so bleibt alles drehmoment in den diffs.
aber vorsicht, dann hast du keine Handbremse mehr.
@marc
würdest du mir bitte deinen beitrag erklären? danke
Du schriebst, dass der rote Hebel nicht zu bewegen ging und der Gelbe unten war.
Sowas gibts i.d.R. wenn der Antriebsstrag zwischen Vorder- und Hinterachse verspannt ist.
Nun schreibst Du, dass sich beim Rollen nur die hintere Kardanwelle gedreht hat.
Wenn der Antriebsstrang verspannt war, sollte der auch intakt sein.
Wenn aber die vordere Kardanwelle nicht beim Rollen mitdreht, dann passt das nicht .
AW: serie III swb abschleppen... was ist zu beachten
danke marc
du hast die infos von beiden FREDS vermischt...
wie gesagt, ich war mehr als 3 monate nicht zuhause...
aktueller status:
mittlerweile ist der rote hebel (warum auch immer) beweglich ...und nun ist er VORNE,
der landy ist rollbar, und dabei dreht sich nur die hintere kardan...
freilaufnaben hat die serie, und die stehen auf 2x4..
ich bin ziemlich unschlüssig, also muss ich mir über irgendwas sorgen machen, oder kann so ich schleppen ???
AW: serie III swb abschleppen... was ist zu beachten
also kann ich auch "schleppen" und brauch keinen trailer ???
uawg
evtl soll morgen der transport schon stattfinden
ps
ich wohn hier in der grenzregion......
ca 6 km bis nach F.....
in F ist auch der Schrauber##
keine bundesstrasse, keine autobahn...
nur landstrasse bis ins gelobte land... und dort......... fragt keiner danach.......
#seid mir bitte wegen meiner fragen nicht böse.. das ungeschick meiner serie ist während meiner abwesenheit passiert...siehe FRED
und ich will das ganze ohne folgeschäden einfach zu einem guten ende bringen.. und zu einem passionierten landmaschinen-schrauber bringen,
bei dem mein schwager dutzende bagger und landmaschinen in pflege hat..
D A N K E
Das Abschleppen dient dazu, ein betriebsunfähig gewordenes Fahrzeugs von der Straße zu einem anderen Ort zu verbringen. Schleppen hingegen ist das Fortbewegen eines betriebsfähigen Fahrzeugs ohne, dass eine technische Notlage vorliegt. Mit der Änderung vom 01.08.2013 dürfen Kfz nicht mehr geschleppt werden. Liegen die Voraussetzungen des Abschleppens nicht vor, wird das Kfz verbotswidrig als Anhänger betrieben.
Ich würde den Trailer nehmen............
Gruß aus OL
Bolex
Hier in Portugal ist das generell verboten . Auch gut so denke ich.
Hier ist für solche Fälle eine "Acisténcia a viagem" in allen Versicherungen mit drin. Kostet paar Euronen. Anrufen dann kommt ein Wagen ,nimmt dich drauf und fährt dich dort hin wo du willst . Auto Zuhause oder irgendwo ist egal.
Ich stelle mir gerade vor ,die Portugiesen würden schleppen..........Ohgottohgott :v
http://www.hunde-aus-zentralportugal.org/ ....das liegt uns am Herzen
AW: serie III swb abschleppen... was ist zu beachten
17 KM schleppen währen mir zu lang, bin zwar nicht ängstlich nur die freundlichen in Frankreich sehen das vielleicht etwas e enger wegen deinem Deutschen Nummernschild. Besser auf dem Anhänger
Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Nutzer unserer Website mithilfe von Cookies und anderen Technologien, um unsere Dienste bereitzustellen, Werbung zu personalisieren und Websiteaktivitäten zu analysieren. Wir können bestimmte Informationen über unsere Nutzer mit unseren Werbe- und Analysepartnern teilen. Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
Wenn Sie unten auf "Einverstanden" klicken, stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie und unseren Datenverarbeitungs- und Cookie-Praktiken wie dort beschrieben zu. Sie erkennen außerdem an, dass dieses Forum möglicherweise außerhalb Ihres Landes gehostet wird und Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten in dem Land, in dem dieses Forum gehostet wird, zustimmen.
Kommentar