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    #31
    Hallo Paul,

    wenn dieser Eindruck entstanden ist, tut mir das wirklich leid.
    Natürlich wäre es mir auch lieber, wenn ich hier nur hören würde, wie gut er funktioniert.
    Trotzdem gilt mein Interesse einfach dem, das ich bei der Übergabe von meinem Freely weiß, auf was ich genauer achten sollte, bzw. was der Grund evtl. Probleme ist.
    Dieses wird mein ersten Fahrzeug in dieser Preisklasse. Vorher habe ich nie ein spezielles Forum durchgesehen. Wahrscheinlich waren da die Listen noch länger ;).
    Also, allzeit eine gute, Unfall- u. Störungsfreie Fahrt mit diesem tollen Auto wünscht euch, OLAF
    Gruß OLAF. PB
    Es gibt solche und solche, aber mehr solche als solche.

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      #32
      Original von olafbk
      Dieses wird mein ersten Fahrzeug in dieser Preisklasse. Vorher habe ich nie ein spezielles Forum durchgesehen. Wahrscheinlich waren da die Listen noch länger ;)
      geht mir ja genau so :D :D

      LG Paul

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        #33
        RE: Notprogramm Motorsteuergerät

        Hallo Yamaha-Fan,
        ich hatte meiner Werkstatt den Tip mit dem Unterdruck-Schalter mitgeteilt.
        Originalantwort LR: "Die Sache mit dem Unterdruck-Schalter ist bekannt, unser Fahrzeug sowie andere betroffene hätten ein Softwareproblem, an dem z.Zt. bei LR gearbeitet wird."
        Zwischenzeitig steht der Wagen seit über eine Woche beim Händler.
        Gruß
        Jens

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          #34
          Hallo liebe Gemeinde,
          Mein Auto steht jetzt anfang der 5!!ten Woche beim freundlichen.
          Ich finde es sehr interessant was Ihr so dazu schreibt.
          Auch mein Auto wurde im Juli ausgeliefert und hat Diesel und Automatik.
          Auch ist die Störung des Motors am Tag nach einer längeren Autobahn fahrt aufgetreten .
          Hoffentlich lesen hier die Landrover Leute mit und es hilft Ihnen weiter.
          Ich werde mir diese Woche noch mal anschauen und muß dann wohl zu einem
          Rechtsanwalt oder wie seht Ihr das?
          Mittlerweile habe ich auch schon meine persönlichen Sachen aus dem Wagen geholt.
          Lg. Kerner73

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            #35
            Hallo !

            ich habe zwar keine Probleme mit meinem Freely muß aber auch mal was zu dem angeblichen Software Fehler sagen 8o
            Ich arbeite in einer Firma ( Entwicklung ) in der mindestens so komplizierte Geräte produziert werden wie Autos. Da gibt es auch viel Software ?( die Gerne mal spinnt ;( aber 6 Wochen Fehlersuche hat es noch nie gegeben ;(
            Kann mir nicht vorstellen das LR sich so etwas leisten kann ( Weltweit ) ?(

            Martin
            RRS TD V6
            Santori Black

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              #36
              Kerner73,
              ich darf aus bestimmten (juristischen) Gründen hier keine öffentliche "Rechtsberatung" vornehmen. Aber bei Deiner Situation würde ich meinem Händler schriftlich eine Frist setzen, in der der Mangel an Deinem Fahrzeug zu beheben ist. 5 Wochen Reparaturdauer sind nicht zumutbar. Wenn die von Dir gesetzte Frist (in Deinem Falle reicht 1 Woche) verstreicht ohne dass Dein Händler/Werkstatt den Mangel zufriedenstellend beheben kann, dann ist das ein Grund der Wandlung, d. h. Rücknahme Deines Fahrzeugs. Lass Dich in einem solchen Fall auf keine Diskussionen ein und bestehe auf Rücknahme des Fahrzeugs.
              Notfalls schalte einen Anwalt ein, der von dem Händler bezahlt werden muss, da er unter den Umständen- ohne hier Vorverurteilen zu wollen-
              kaum eine Chance hat den Prozess zu gewinnen.

              Yamaha-Fan

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                #37
                Nachdem unser Freelander 2 seit knapp zwei Wochen in der Werkstatt steht und bisher keine weiteren Info`s folgten, habe ich heute einmal nachgefragt, wann der Wagen voraussichtlich fertig wird.

                Antwort: "..vor Ende September wird das Problem nicht behoben sein, wir sollten uns eher auf eine noch längere Wartezeit einstellen."

                Auf die Frage, wo das Problem läge, erhielten wir zur Antwort, es müsse zunächst ein neues Programm geschrieben werden, welches anschließend erst erprobt werden müsse, ggf. werden auch Teile der Hardware ausgetauscht.

                Wie wir hiermit umgehen werden/ sollen wissen wir noch nicht.

                Gruß

                Jens

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                  #38
                  Hallo Jens,

                  das ist natürlich ne ganz blöde Sache, ähnlich wie bei mir! :( X(

                  Hast Du denn einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen? Da ich meinen Freely bis zum nächsten Motorschaden ;) auf alle Fälle weiterhin fahren möchte, werde ich keinerlei Aktivitäten in Richtung Wandlung unternehmen. Ich geb LR die Chance den Fehler zu beheben, da es meiner Meinung auf dem Markt kein vergleichbares Fahrzeug z.Zt. gibt und solange ich einen Freely 2 als Ersatzwagen kostenlos zur Verfügung habe, ist es für mich auch nicht umbedingt zeitkritisch!

                  Was ich allerdings bei einem weiteren großen Schaden machen werde, mag ich heute noch nicht beurteilen, vllt. kommt er ja auch garnicht.... :)

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                    #39
                    Hallo Reyeg,
                    einen Ersatzwagen ( mit Schaltung) haben wir bekommen, insofern gibt es keine Probleme. Was uns nicht gefällt, ist die "Informationspolitik" unseres Händlers. Erst nach hartnäckigem Hinterfragen kam eine, wenn auch weiterhin nebulöse Antwort.
                    Eine weitere Frage die sich stellt, ist, wie es um den Wiederverkaufswert des Wagens bestellt ist?
                    Gruß
                    Jens

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                      #40
                      Hallo Jens,

                      das mit dem Wiederverkaufswert, das frage ich mich auch dauernd... :(
                      Aber ich denke mal dass die Probleme, die Dein Freely hat, sich nicht negativ auf den Wiederverkaufswert auswirken sollten, da das Problem ja mit einem Softwareupdate und evtl. Austausch einer Platine behoben sein sollte!

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                        #41
                        Hallo Jens und Reyeg,

                        um den Wiederverkaufswert braucht man sich dann keine Gedanken zu machen wenn der Fehler behoben wird ( Motor neu zB.). Verschleißteile wie Kupplung oder so erhöhen später den Wiederverkaufswert wenn sie neu eingebaut sind.

                        Antwort: "..vor Ende September wird das Problem nicht behoben sein, wir sollten uns eher auf eine noch längere Wartezeit einstellen."

                        Diese Auskunft halte ich für eine Unverschämtheit ?( ?(
                        Ich würde es so machen wie Yamaha Fan vorgeschlagen hat: Frist setzen und auf Wandlung bestehen 8o Es fahren schließlich hunderte
                        Freelys mit TD4 und Automat in der Welt herum 8)

                        Martin
                        RRS TD V6
                        Santori Black

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                          #42
                          @ Yamaha-Fan

                          Eine Wandlung dürfte nach meiner Meinung nicht so ohne weiteres machbar sein, denn der Händler hat - mit Rückgriff auf den Hersteller - durchaus ein Recht auf Nachbesserung. Da diese Nachbesserung löblicherweise nachhaltig sein soll, muss dem Hersteller auch die Chance gegeben werden, diese Nachhaltigkeit durch entsprechende Überprüfung bzw. Erprobung zu realisieren.

                          Dem Kunden entsteht dadurch in dem Moment ja kein Nachteil, da ihm ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Von daher wäre ich mit dem Wort "Wandlung" (das nach der neuen Schuldrechtsgesetzgebung so nicht mehr existiert, es heißt jetzt ganz offiziell "Rückgängigmachung des Kaufvertrags") nicht so schnell bei der Sache.

                          Ob eine Frist von einer Woche angemessen ist, wage ich auch mal zu bezweifeln, denn für die Nachhaltigkeit bei einem Problem dieses (mutmaßlichen - so genau wissen wir ja alle nicht, was los ist) Umfangs sollte man dem Hersteller schon etwas mehr Zeit geben.

                          Wenn das Problem hiernach tatsächlich behoben ist, sehe ich auch keinen Nachteil darin, für die Zeit der Ursachenfindung und -behebung mit einem Leihwagen Vorlieb zu nehmen, der ja wohl sogar eine bessere Ausstattung hat, als das defekte Kundenfahrzeug.


                          Soviel mal von mir zu dem Thema aus der Sicht eines Händlers, aber auch mit Verständnis für die Situation!
                          Pünktchen... in den Sätzen... find ich doof...

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                            #43
                            Hi,

                            ich sehe auch nicht wirklich ein Problem darin, dass die Reparaturdauer zur Zeit nicht absehbar ist.
                            Solange ich einen kostenlosen gleichwertigen Ersatzwagen habe ist es OK! Und die vielen gefahrenen KM kommen alle auf meinen Ersatzwagen... :D
                            Trotzdem sollte der Händler den Kunden regelmäßig über den Stand der Dinge informieren und wenn er 3 mal die Woche anruft und sagt, dass es nichts neues gibt, hauptsache kundenorientiertes Arbeiten! :)

                            Was die Wandlung angeht, sehe ich es auch erstmal wie Jörg..... jedoch sollte die Nachbesserung in einem akzeptablen zeitlichen Rahmen sein, was wiederrum auslegungsbedürftig sein dürfte! ;)

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                              #44
                              Original von joerch1970
                              Wenn das Problem hiernach tatsächlich behoben ist, sehe ich auch keinen Nachteil darin, für die Zeit der Ursachenfindung und -behebung mit einem Leihwagen Vorlieb zu nehmen, der ja wohl sogar eine bessere Ausstattung hat, als das defekte Kundenfahrzeug.
                              Sehe ich auch so!

                              Trotzdem wäre es interessant zu wissen ob vom Gesetzgeber nicht eine zeitlich begrenzte Frist festgelegt ist, binnen welcher der Fehler auf Garantie behoben werden muss, andernfalls Geld zurück oder auswechseln des Wagens. Ich habe eine ähnliche Erfahrung mit einem PC gemacht und da hat man mir schlussendlich einen neuen geben müssen da meiner nicht fristgerecht (ein Monat laut Gesetz) aus der Reparatur zurück kam. ?( ?(

                              LG Paul

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                                #45
                                Ob eine "Wandlung" möglich ist oder nicht, werde ich morgen mit unserem Anwalt besprechen. Sofern sich der Hinweis mit der besseren Ausstattung des Leihwagens auf mich bezog, ist anzumerken, dass dem sicherlich nicht so ist.

                                Vielleicht noch als ergänzende Info: Nicht nur unser Wagen steht wegen des Problems in der hiesigen Wekstatt. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass man wegen zwei oder drei betroffener Fahrzeuge eine neue Software über Wochen hinweg entwickeln muss, nach Auskunft der Werksatt ist es auch nicht allein mit der Software getan.

                                Der "Umrüstung" soll sich später eine Erprobungsphase anschließen. Bedeutet das, dass man ein Fahrzeug (mit Automatik) auf den Markt brachte, ohne dieses vorher in der Praxis zu testen.

                                Auch wenn der Wiederverkaufswert nicht beeinträchtigt sein sollte, woran ich aufgrund unserer Erfahrungen mit der E-Klasse Zweifel habe, ist zumindest das Vertrauen in das Auto getrübt.
                                Gruß
                                Jens

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