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worauf ist zu achten?
Was sind eure Erfahrungen ... bekommen die Tüv Prüfer das mit Handbremse auf Verteilergetriebe hin?
Legen sich eure Prüfer mit dem Rollbrett unters Auto oder Bühnenarme an den Rahmen und hoch damit?
Angeblich soll man das Auto ja an den Schubstreben hoch beamen ... ist das halbwegs gefahrlos machbar?
Es gibt eine Warnung von ZF für alle 4HP22/4HP24 ... hauptsächlich sind zwar 4HP22 betroffen, aber man muss ja nichts riskieren.
Sachverhalt:
Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe kann es anlässlich der Abgasuntersuchung (AU) zu Schäden bzw. Ausfall der Lamellenkupplungen kommen, wenn die Prüfschritte bei höheren Drehzahlen eine zu lange Zeitdauer in Anspruch nehmen.
Dies betrifft bei Dieselmotoren primär die Prüfung der "Höchstdrehzahl unbelastet", wenn sie - wie derzeit vorgeschrieben - länger als 1,2 sec dauert sowie bei Otto-Fahrzeugen mit Lambdaregelung ("G-Kat") die Konditionierungsphase von 3 min bei n=3000 U/min.
Ursache dieser Schäden ist der hohe Druck im Hydrauliköl-Kreislauf bei Motordrehzahlen über 2500 U/min, welcher über betriebs- bzw. verschleißbedingte Leckagestellen zu einer Druckbeaufschlagung der Kupplungslamellen führt. Wegen der bei Wählhebelstellungen "P" oder "N" stillstehender Antriebswelle tritt dann erhöhter Verschleiß an den Belägen dieser Kupplungen auf.
Auswirkung:
Hauptsächlich beim ZF-Automatikgetriebe des Typs 4HP22, seltener auch beim Typ 4HP24, kann bei den derzeit vorgegebenen Prüfbedingungen das Lamellenpaket der "A"-Kupplung derart in Mitleidenschaft gezogen werden, dass ein Vorwärtsbetrieb nicht mehr möglich ist.
Maßnahme:
Bei stehendem Fahrzeug (Wahlhebel in Position "P") dürfen folgende Betriebspunkte (Drehzahl/ Zeitdauer) nicht überschritten werden:
n_Motor=2500 U/min --> max. 15 Minuten
n_Motor=3000 U/min --> max. 60 Sekunden
n_Motor=5000 U/min --> max. 1,2 Sekunden
nach dem Schrauben ist vor dem Schrauben - und JA, das muß so.
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