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Elektrik-Frage betreffend Zusatzfernscheinwerfer

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    Elektrik-Frage betreffend Zusatzfernscheinwerfer

    Hi an alle Fachleute,

    da Elektrik und Strom für mich ein Buch mit sieben Siegeln ist, hab ich ein paar Fragen an die Strom-Fachleute unter euch da mein persönlicher Elektriker (mein Bruder) momentan im Urlaub ist und ich alles vorbereiten möchte bis er nächsten Sonntag frisch erholt wieder da ist.

    Ich möchte an meinem 90er Tdi 4 Zusatzfernscheinwerfer (a 100 Watt) auf einem Lampenbügel (schon montiert) anbringen. ich möchte die 4, respektive 8, Kabel alle oben an einem Punkt am Bügel in einem wasserdichten Kästchen zusammen führen und dann mit einem 2 adrigen Kabel nach unten ins Fahrzeug gehen damit ich nicht so einen riesigen Kabelbaum ins Auto führen muss. Ich möchte die zusätzlichen Scheinwerfer mit einem Schalter vom normalen Fernlicht abkoppeln können.

    Meine Hauptfragen, da ich meinen 90er nicht abfackeln möchte, sind nun:

    -Ist das mit dem Kabel zusammenführen und mit einem dickeren Kabel weiterführen sinnvoll oder Blödsinn?


    -Wie dick sollte dann das 2 adrige Kabel sein?


    -Mit was für einer Sicherung (Stärke) sollen die Zusätzlichen Scheinwerfer abgesichert werden?


    -Was für ein Relais (Stärke) bzw. Typ muss ich nehmen.


    -Wo nehme ich am besten den Strom ab, ich möchte eigentlich nicht direkt an die Batterie gehen.


    In dem Zug will ich auch gleich den Lichtschalter auf Relais umbauen wenn ich im Netz die Beschreibung des Umbaus finde, wo bringe ich am besten die ganzen Relais (Lichtschalter und Zusatzscheinwerfer) und Sicherungen unter, ist in dem Sicherungskasten( hinter dem Schalthebel) dafür noch Platz?

    Fragen über Fragen, seid bitte nachsichtig mit nem Elektrik Nichtwissenden.

    Die Klarglasscheinwerfer austauschen krieg ich glaub ich ohne Hilfe hin das ist ja mehr schrauberei und weniger Elektrik.

    Besten Dank im voraus

    Michael

    #2
    RE: Elektrik-Frage betreffend Zusatzfernscheinwerfer

    hi,

    das is ja ein Vorhaben....

    1.) vier Zusatzfernscheinwerfer sind nicht erlaubt. Punkt.
    unser TÜV hier trägt da nichts ein, nicht mal, wenn sie ohne Funktion nur auf dem Dach hängen.
    aber: das ist DEIN Bier....

    2.) wenn du keine Ahnung von der Elektrik hast, lass die Finger davon. auch Punkt.
    man muss für eine ordentliche Verkabelung einige Regeln beachten, und wenn das alles so einfach wär, hätt ichs nicht drei Jahre lang lernen müssen.

    3.) die Auslegung der Elektrik ist simpel:
    4 x 100 W macht nach Adam Riese 400W
    bei rund 12 V Bordspannung kommt man da auf runde 35 Ampere. Das sprengt den Rahmen eines normalen Kfz-Relais.

    Ausserdem wirst du mit dieser Flutlichtanlage deine Lichtmaschine überlasten, sprich, nach überschaubarer Zeit ist trotz laufendem Motor die Baterie leer.

    Mein Rat: frage Dich (geh in Dich), ob Du diesen Unfug wirklich BRAUCHST. Wenn ja, wird es ein teurer Umbau, der in die Hände (bei den Stromstärken!!!) eines Fachmannes gehört.
    Wenn "nein", kauf dir ein paar gute Nebelscheinwerfer, das ist bei weitem wichtiger als als so ne Fussballplatzbeleuchtung.

    der WüFu

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      #3
      RE: Elektrik-Frage betreffend Zusatzfernscheinwerfer

      Dein persönlicher Elektriker wird es schon richten.

      Grundsätzlich sollte es kein Problem sein das Vorhaben umzusetzen,
      Rallye-Fahrzeuge sind in der Nacht auch mit Tannbaumbeleuchtung unterwegs.

      Sinnvoll ist es auf jeden Fall die Lampen direkt an die Batterie anzuschliessen.
      Sicherung nicht vergessen.
      Bei 12-14V Boardspannung und 400W Lampenleistung benötigt man eine Sicherung von ca. 35A.
      Die Steuerleitung über Relais kann dann über jeden herkömmlichen Schalter bedient werden. Das Relais sollte eine Dauerlast von min. 40A schalten können.

      Der Leitungsquerschnitt kann man wie folgt ermitteln:

      Q = I * 0.0178 * l / Vl

      Q= Leitungsquerschnitt in mm
      I = Stromstäke Verbraucher
      l = Leitungslänge
      Vl = Verlustspannung auf der Leitung (1V wäre einrealistischer Wert)
      Schöne Grüße
      Mathias (blacklandy)


      Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
      (Albert Einstein)

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        #4
        RE: Elektrik-Frage betreffend Zusatzfernscheinwerfer

        je nach Bauart und Befestigung reichen eigentlich 2 Kabel bis zum Dach, und eventuell eins für die Scheinwerfer.
        Sofern die Scheinwerfer auf den Haltern durch die Stahlkonstruktion leitfähig vebunden sind, reicht es, das Massekabel am ersten Scheinwerfer, bzw. an der Befestigungsschraube anzuklemmen - Das Pluskabel schleifst Du einfach durch alle Scheinwerfer parallel durch.
        Leitungsquerschnitt würde ich 4mm² wählen, obwohl rein rechnerisch 2,5mm² auch reicht (ist aber etwas knapp).
        Schwieriger wird es, ein passendes (preiswertes) 40A Relais aufzutreiben. Alternativ könnte man die Leuchten auch paarweise über je ein Kfz-Relais schalten.

        Gruß

        Jörg
        am Öl liegt´s nicht - es ist keins drin!

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          #5
          RE: Elektrik-Frage betreffend Zusatzfernscheinwerfer

          Guten morgen,
          6 Reflektoren sind erlaubt.
          Der Defender hat serienmäßig nur 2, nicht wie viele "normale Autos" die schon Fern- und Abblendlicht getrennt unter einer Streuscheibe haben.
          Das heißt, Du kannst vier Zusatzscheinwerfer anbringen mittels eines Lampenbügels vor dem Kühler. (Wenn Du die da vom Platz her unterbringst)

          Ich habe das allerdings so verstanden, daß die aufs Dach sollen, da sollte es überhaupt kein Problem geben.
          Ob Du da aber 100W Schweinwerfer oder auch nur 55W haben darfst weiß ich nicht, ich habe allerdings festgestellt, das ordentliche 55W-Birnen in meinen Hellas fast genauso hell sind wie die billigen 100W die ich mal bei Ebay bestellt habe.

          Viel Spaß beim basteln.

          Grüße
          Marco
          British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

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            #6
            Hallo zusammen,

            danke erstmal für alle Antworten.

            Ob es der TÜV oder Dekra einträgt ist mir eigentlich wurscht.Punkt. :D

            Da ich mir durchaus bewusst bin dass man mit Elektrik nicht leichtfertig umgeht frage ich ja.

            Brauchen tu ich es nicht immer, deswegen ja auch der Schalter damit ich die Zusatzscheinwerfer im normalen Strassenverkehr abschalten kann.

            Wenn ich Nebelscheinwerfer wollte dann hätte ich Nebelscheinwerfer gekauft. ;)

            Die Wattzahl der Scheinwerfer von 100 W ist die geplante Ausbaustufe, momentan sind noch 65 W Birnen drin und das werde ich dann wahrscheinlich so lassen wenn ich lese dass 400 W anscheinend doch recht hohe Anforderung an die ganze Sache stellen. Ich werde die Scheinwerfer doch lieber paarweise "verdrahten" das erscheint mir sinnvoller und vor allem einfacher.

            Das mit der Masse direkt an den Bügel legen hab ich mir auch schon überlegt, allerdings weiss ich nicht ob die Masse des Bügels (Lightbar von Paddock) sowie der Softtop Türrahmen an denen der Bügel verschraubt ist, reicht. ?(

            Wie gesagt nochmals Danke an alle die mir hier geantwortet haben

            Michael

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              #7
              @runaway:
              sechs refelktoren dürfen angebaut sein, das stimmt schon. allerdings gibts dafür genaue anbaumasse, und die dachreling fällt aus diesen massen raus.
              und: es dürfen immer nur vier scheinwerfer gleichzeitig funktionieren.
              zudem ist genau geregelt, welche lichter zusammengeschaltet sein müssen, bzw. NICHT zusammengeschaltet sein dürfen.
              d.h.: es darf 1 paar nebelscheinwerfer und ein paar zusatzfernscheinwerfer angebaut sein. die zusatzfern müssen parallel zum fernlicht geschaltet sein (wegen der kontrollampe und dem standlicht), die nebelscheinwerfer können optional mit standlicht oder abblendlicht funktionieren. mit dem standlicht nur dann, wenn sie nicht weiter als (*erinner....)(ich glaub...) 25 cm von der fahrzeugaussenkante angebaut sind.
              bei eingeschaltetem Fernlicht müssen die nebelleuchten ausgehen.
              du siehst also, es ist nicht ganz so simpel, wie es im ersten moment scheint.
              es hat nen grund, wenn ich sage, das sollte ein fachmann machen. fachleute können nämlich nicht NUR kabel verlegen.

              @michael:
              nicht dass du mich falsch verstehst. ich will dir eigentlich wirklich eher helfen als rumnörgeln.mich wundert nur immer, mit welcher überzeugung ihr sagt, dass euch der TÜV wurscht ist.
              wenn es kracht, und einer behauptet, du hättest ihn geblendet, dann ist nur wurscht, ob du den tannenbaum anhattest oder nicht. tatsache ist dann, dass deine lichtanlage nicht i.O. ist. und das führt (wie sagt der nette herr im grünen kittel immer:) zum erlöschen der betriebserlaubnis.
              sprich: kein versicherungsschutz
              fahren ohne fahrerlaubnis
              füherscheinentzug
              schadenersattzpflicht
              ich seh nur immer, mit welcher hingabe auch hier im forum bei reparaturen und ersatzteilen um jeden cent gestritten wird, und dann geht ihr mit solchen aktionen ein so hohes risiko ein, wo es (wenn keine personenschäden zu beklagen sind) um tausende von euro geht.

              und davor möcht ich halt warnen. denn: (und davon bin ich FEST überzeugt) KEINER braucht beim landy eine 400 W - Bar. Warum also mit gewalt was illegales anbauen, wenns doch das legale auch tut.

              das versteh ich halt nicht.

              der WüFu

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                #8
                Mir ist es WURSCHT, tät das auch machen.
                Hab das mit 2 Scheinwerfern, 55w und die machen gut hell.
                Geht also auch mit 4.
                Also.

                Kabel 2,5mm, das tut es, Relais, Schalter (gibt es genug),
                Strom von der Batterie direkt, gesichert mit der fliegenden Sicherung.
                Masse und Strom geht mit je einem Kabel hoch, schleif das von Scheinwerfer zu Scheinwerfer.
                Den Schaltstrom für den Schalter hatte ich von der Uhr genommen, oder Zigarettenanzünder, da reicht das bisschen.
                Schaltplan hab ich zuhause, ich kann den mal abfotografieren und Dir zuschicken.

                Nimm einen schlichten Bügelträger und mach die da dran, das geht auch bei einem Softtop, vorne am Scheibenrahmen. Kabel an der B-Säule hoch und mit einer Steckverbindung innen bei Bedarf angesteckt, wenn Du den Bügel mal oben festmachst. Kabel an der Türdichtung mit raus. Pfusch, ja, aber es bleibt trocken innen, besser als Löcher bohren.
                Ansonsten schau wirklich mal nach Hella Micro FF die sind wirklich gut.
                Schalter und Kabel gibt es bei den Elektroläden.

                Bzgl. der Tüv und Zulassung. Was dran ist, muss auch funktionieren, somit habe ich keine Zulassung, da meine Scheinwerfer sinnlos um Dachträger hängen und ich zu faul war, sie anzuschließen seit 2 Jahren. Hat niemanden gestört. Auch die separate Schaltung, die ja auch nicht erlaubt ist.

                Ralf
                Mein Auto ist kein Dicker.

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                  #9
                  Kabel lieber nicht durch die Türdichtung, das macht es da nicht lange - lieber mit einem Schutzschlauch hinter der Haube durch und dann am Schnorchel (soweit vorhanden) hoch - da brauchst Du auch keine Löcher bohren.

                  Jörg
                  am Öl liegt´s nicht - es ist keins drin!

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                    #10
                    Original von landycollector
                    das macht es da nicht lange -
                    Jörg

                    8 Jahre !
                    Nix dran.
                    Ralf
                    Mein Auto ist kein Dicker.

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                      #11
                      Hallo Wüstenfuchs,

                      kein Problem, selbst wenn ich deinen Beitrag als Nörgelei empfinden würde hätte ich kein Problem damit, denn man sollte Kritik ertragen können wenn man sich in einem öffentlich zugängigen Forum äussert.

                      So weit ich weiss muss zum Verlust des Versicherungsschutz ein causaler Zusammenhang bestehen.

                      Und zum Thema Vernunft in zusammenhang mit einem Land Rover muss ich ja wohl auch nichts sagen :D

                      @ Finger und Landycollector

                      Das bzw. die Kabel wollte ich eigentlich durch ein bereits vorhandenes M6 Loch im Scheibenrahmen führen, wenn die Kabel dafür aber zu dick sind werde ich es einfach oben in der Regerinne unter dem Verdeck herein führen das ist ja beim Softtop kein Problem.

                      Über den abfotografierten Schaltplan tät ich mich natürlich freuen

                      Michael

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                        #12
                        Hallo,
                        also soweit ich weiß, sind Lampen auf dem Dach von der Regelung mit den Reflektoren eh ausgenommen weil sie als Arbeitsscheinwerfer zu bezeichnen sind.
                        Damit dürfen sie natürlich auf öffentlichen Straßen nicht eingeschaltet werden...abseits des öffentlichen Straßenverkehrs (Gelände) aber schon.
                        Mag sein, daß in diesem Fall ein Trennschalter zum abkoppeln vom normalen Fernlicht genügt.
                        Ich konnte mich noch nicht durchringen einen vernünftigen Dachträger zu kaufen und darum hab ich mich mit der Lampen-auf-dem-Dach-Materie noch nicht so ausgiebig befasst, allerdings habe ich schon einige Defender mit ganzen Lichterbatterien an den Dachträgern gesehen.
                        Irgendwie wird das also schon eine Möglichkeit geben diese hier legal spazieren zu fahren.

                        Grüße
                        Marco
                        British dogs are like british cars - make lots of noise, have lots of defects.

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                          #13
                          ich habe die Dinger (allerdings nur 2 x 100W) seit Jahren am Dachgepäckträger und wurde bei der HU darauf hingewiesen, daß sie eigentlich dort nichts zu suchen hätten, da sie dort im Blendbereich des Fahrers lägen - sprich, sie müßten hinter der Frontscheibe oder unterhalb der Motorhaube angebracht sein - in seinen TÜV-Bericht hat er das aber nicht geschrieben, denn es handelt sich schließlich um einen Landy (und da gehört das halt so... :D)

                          Jörg
                          am Öl liegt´s nicht - es ist keins drin!

                          Kommentar


                            #14
                            Lichtorgel

                            Man muss hier wohl das Rechtliche vom Handwerklichen trennen. Nicht alles, was handwerklich machbar und einwandfrei ist, ist rechtlich auch zulässig. Das dürfte aber ohnehin klar sein.

                            Für Scheinwerfer gelten die §§ 50 und 52 StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung, nachzulesen etwa hier: http://www.sadaba.de/GSBI_StVZO.html). Die Vorschriften sind beim ersten Lesen vielleicht nicht gleich zu verstehen. Sie besagen aber, dass in Deutschland (StVZO, nicht ECE!) nur max. 4 Fernscheinwerfer vorhanden sein dürfen. An sich sind es tatsächlich nur zwei, wenn Abblend- und Fernlicht als getrennte Scheinwerfer vorhanden sind. Für bestimmte Ausnahmen von Scheinwerfern dürfen die Abblendscheinwerfer in der Fernlichtstellung gleichzeitig mit den Extrafernlichtscheinwerfern leuchten (dann sind es vier gleichzeitig leuchtende Fernschweinwerfer).

                            Außerdem gilt (lt. Dekra) eine Begrenzung der Lichtstärke. Alle eingeschalteten Fernleuchten dürfen eine Lichtstärke von 225000 cd nicht überschreiten (Mir ist aber nicht klar, ob dies nur für den ECE-Bereich gilt. Danach dürfen nämlich max. 6 Fernscheinwerfer angebaut sein, aber nicht in Deutschland).

                            Die Dachmontage hat noch weitere Nachteile, § 50 Abs. 6 Satz 4 StVZO: Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Schweinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte.

                            Man leuchtet also von oben nach unten und ist in der Einstellung der Höhe durch die eben genannte Regelung begrenzt, was die Reichweite einschränkt.

                            Arbeitsscheinwerfer müssen mit extra Schalter zu betätigen sein und dürfen mit Abblend- oder Fernscheinwerfer nicht gekoppelt sein und natürlich im Fahrbetrieb auf öffentlichen Straßen auch nicht brennen (Ausnahme: Müllabfuhr, Straßenunterhaltung).

                            Alles in allem sorgt der beabsichtigte Umbau natürlich für einen spektakulären Auftritt, ist aber in jeder Hinsicht unzulässig. Die Ordnungswidrigkeit ergibt sich aus & 69a Abs. III Nr. 18a StVZO. Im Bußgeldkatalog gehört hierzu die Nr. 222.1. Wir sind dort nur im Verwarnungsgeldbereich mit einem Satz von 15,00 EUR. Ich gehe deshalb auch davon aus, dass die ABE für das Fahrzeug bei einem solchen Umbau nicht gleich erlischt und dass deshalb die hier an anderer Stelle beschriebenen möglichen Folgen nicht zu erwarten sind. Die Prüfung, ob die ABE erlischt, ist noch etwas aufwändiger, weshalb ich mir das heute erspare.

                            Grüsse an die Gemeinde
                            KK
                            Viervierundsiebzig und davon kein Meter langweilig!

                            Kommentar


                              #15
                              RE: Lichtorgel

                              Eine Frage dazu:
                              Jeder dritte Fernverkehrs-Lkw hat so eine Lichtorgel über dem Führerhaus. Ist das bei denen auch nicht erlaubt?

                              Gruß Günther

                              Kommentar

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