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Umbau von Fahrzeugen/Zusatzbeleuchtung

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    Umbau von Fahrzeugen/Zusatzbeleuchtung

    Hallo Zusammen


    Ich habe mich mal wieder an das Thema Zusatzbeleuchtung/Led Lighrbar gewagt

    Da ich in der Schweiz wohne, sieht das ganze mit der MFK ja leider sehr düster aus.

    Da ich eine sehr grosse Lighrbar (ca. 50"/120 cm oder so) aufs Dach setzen möchte, kommt eine Verwendung als zusatzt Fernlicht nicht in Frage, da man anscheinend nur max. 2 zusätzliche Fernlichter anbauen darf jedoch aber nur 2 gemeinsam und nicht einen alleine, so von wegen Symetrie und so...

    Eine Verwendung als Arbeitsscheinwerfer scheint wohl leider auch nicht zu funktionieren, da man in der Schweiz dafür eine Begründung haben muss, weshalb man Arbeitsscheinwerfer benötigt.

    Laut dem Experten von der technischen Auskunft sind auch reine Offroadscheinwerfer nicht zulässig, nicht mal wenn diese seperat geschalten und Abgedeckt sind.

    Gibts da evt. Erfahrungsberichte oder Lösungen? Irgendwie scheint mir die Schweizer Gesetztgebung verbietet so ziemlich alles was nicht 0815 original Zustand ist...

    Ausserdem frage ich mich, ab wann denn ein Fahrzeug eigentlich als Umgebaut gilt? Zählt das blosse montieren eines Scheinwerfers/Lichtbalken auch schon als eigentlicher Umbau. Meiner Meinung nach montiere ich dabei ja bloss eine Zusatzausrüstung.

    Freue mich auf eure Antworten und Ideen.

    Gruss
    Patrick

    #2
    AW: Umbau von Fahrzeugen/Zusatzbeleuchtung

    Das ist in Deutschland nicht anders,wird aber laxer gehandhabt.
    Wenn du eh schon bereit bist sie abzudecken,gibts von Hella
    Schnellmontageaufnahmen.Meistens für Rundumlampen verwendet.
    Wohnmobile dürfen Vorzeltleuchten haben.
    Gemäß ECE-R48 gilt eine Leuchte als garnicht vorhanden wenn:
    "5.22 Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt,
    als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle
    und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann."
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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      #3
      AW: Umbau von Fahrzeugen/Zusatzbeleuchtung

      Hallo Patrick

      Es kommt auf die Typengenehmigung an. Zum Beispiel ist bei meinem Td5 My 2000 in der Typengenehmigung geschrieben, dass das Fahrzeug auf Wunsch mit 4 Ornamentlampen ausgerüsdet sein kann. Es müssen aber 4 Lampen sein und es geht nicht, dass man einen LED-Lichtbalken nimmt.

      Also, du musst mal einen blick in die Typengenehmigung werfrn. Weiter mach dich im Internet schlau und zwar auf der Seite von der ASA und dem VTS. Da ist alles genau beschrieben was erlaubt ist und was nicht und für man welche Zertifikate und oder Papiere braucht.

      Gruss Ueli

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        #4
        AW: Umbau von Fahrzeugen/Zusatzbeleuchtung

        Moin,

        was bitte sind Ornamentlampen.



        Gruß Martin
        Zuletzt geändert von emmess; 29.06.2018, 12:24. Grund: Blödsinn

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          #5
          AW: Umbau von Fahrzeugen/Zusatzbeleuchtung

          Ich würde eine Magnetbefestigung wählen.

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            #6
            AW: Umbau von Fahrzeugen/Zusatzbeleuchtung

            Hallo Zusammen

            Vielen Dank für eure Antworten.

            Also auf der Seite der ASA habe ich mich auch schon schlau gemacht, allerdings stand da irgendwie, dass in bezug auf die ECE-R48 5.22 Ornamentslampen nicht zulässig seien, da der Punkt 5.22 (nicht vorhanden sein der Lampen...) bei Umgebauten Fahrzeugen nicht angewendet werden kann. Daher auch meine Frage, ab wann denn ein Fahrzeug als Umgebaut gilt.

            Edit: Hier währe noch der Link zu oben genannter aussage


            Ich habe mir überlegt, wenn ich den Lichtbalken montiere jedoch nicht angeschlossen habe und entsprechend nicht durch blosses einsetzten einer Lichtquelle in Betrieb nehmen kann, so gilt er wie oben von Caruso erwähnt als nicht vorhanden und sollte ja erlaubt sein, nur frag ich mich, ob das anschrauben eines Lichtbalkens bereits als Umbau gilt oder nicht.

            Soweit ich weiss steht in der Typengenehmigung meines P38 leider auch nichts von zusätzlichen Lampen.

            Wie genau kann ich mir eine Magnetbefestigung denn Vorstellen? Hält das auch längere Autobahnfahrten von ca. 120-130 km aus?

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              #7
              AW: Umbau von Fahrzeugen/Zusatzbeleuchtung

              Einzelne Suchscheinwerfer bis 35W sind bei uns auch noch zulässig.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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