Ich habe mich mal wieder an das Thema Zusatzbeleuchtung/Led Lighrbar gewagt
Da ich in der Schweiz wohne, sieht das ganze mit der MFK ja leider sehr düster aus.
Da ich eine sehr grosse Lighrbar (ca. 50"/120 cm oder so) aufs Dach setzen möchte, kommt eine Verwendung als zusatzt Fernlicht nicht in Frage, da man anscheinend nur max. 2 zusätzliche Fernlichter anbauen darf jedoch aber nur 2 gemeinsam und nicht einen alleine, so von wegen Symetrie und so...
Eine Verwendung als Arbeitsscheinwerfer scheint wohl leider auch nicht zu funktionieren, da man in der Schweiz dafür eine Begründung haben muss, weshalb man Arbeitsscheinwerfer benötigt.
Laut dem Experten von der technischen Auskunft sind auch reine Offroadscheinwerfer nicht zulässig, nicht mal wenn diese seperat geschalten und Abgedeckt sind.
Gibts da evt. Erfahrungsberichte oder Lösungen? Irgendwie scheint mir die Schweizer Gesetztgebung verbietet so ziemlich alles was nicht 0815 original Zustand ist...
Ausserdem frage ich mich, ab wann denn ein Fahrzeug eigentlich als Umgebaut gilt? Zählt das blosse montieren eines Scheinwerfers/Lichtbalken auch schon als eigentlicher Umbau. Meiner Meinung nach montiere ich dabei ja bloss eine Zusatzausrüstung.
Freue mich auf eure Antworten und Ideen.
Gruss
Patrick
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