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Dann bitte mehr Info dazu wie es funktioniert. Der Threadersteller schreibt er hätte das gerne mit ABE und das funktioniert ganz sicher nicht.
Falls es Wege zu Eintragung gibt würde mich das auch interessieren, mich haben schon zwei TÜVler mit der Anfrage abgewiesen.
Dann interessiere ich mich jetzt auch wieder dafür :D werde dann wohl mal mit Gesetzestext vorstellig werden beim TÜV.
Mir wurde immer gesagt, dass die Eintragung dann auch schon hätte vor 2008 erfolgen müssen.
Weißt Du darüber was Sir?
Für einen 2008er gilt (sehr wahrscheinlich) kein EG-Frontbügelverbot. Man müsste die exakte EZ wissen.
Deiner ist ein 2007er? Dann kannst Du anbauen was Du willst.
Ernsthaft?
Für mein MY 08 mit EZ 07/11 könnte ich also bspw. eine ARB Stahl- oder Alustoßstange als "Geräteträger" eingetragen bekommen? Ich scheue zwar das Mehrgewicht wie der Teufel das Weihwasser, aber jetzt bin ich neugierig geworden ..
Wie immer: Je nach TÜV-Mann. Ich wäre skeptisch - auch der Trick "Windenträger" funktioniert nur noch bedingt, wie zahlreiche Erfahrungen (auch von Ausrüstern) zeigen... :(
Disco4/LR4 V8 MY2010 + Volvo C40 Recharge Twin Ultimate + Volvo XC40 Recharge Single Core + Bürstner Travel Van T 620 G
Mir wurde immer gesagt, dass die Eintragung dann auch schon hätte vor 2008 erfolgen müssen.
Weißt Du darüber was Sir?
Lass Dir doch dafür mal die entsprechende Rechtsgrundlage zeigen.
Die immer wieder (fälschlicherweise) als Frontbügel-Verbot bezeichnete EG-Richtlinie 2005/66/EG ist absolut unmissverständlich und bietet keinerlei Raum für Spekulationen oder Auslegungen, auch wenn das der politisch instrumentalisierte TÜV gerne hätte.
Was viele nicht wissen: man hat einen Rechtsanspruch auf eine Eintragung per Einzelabnahme bzw. schriftliche Begründung der Verweigerung. Beides kann auf dem Klageweg sowohl eingefordert als auch angefochten werden.
Die mit Einzelabnahmen betrauten Prüforganisationen gehören anteilig den jeweiligen Bundesländern und sind mit einem sog. "staatlichen Prüfauftrag" betraut.
In Hessen bspw. ist das die nahezu unbekannte TÜH (Staatliche technische Überwachung Hessen).
Für mein MY 08 mit EZ 07/11 könnte ich also bspw. eine ARB Stahl- oder Alustoßstange als "Geräteträger" eingetragen bekommen?
Geräteträger ja, Stoßstange auf keinen Fall => ausschlaggebend ist das Datum der EZ.
Einzige Möglichkeit für eine "Stoßstange" wäre, das Fahrzeug in eine nationale Fahrzeugart umzuschreiben, damit die 2005/66/EG keine Anwendung mehr findet - die gilt nur für M1 und N1.
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