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Lightweight aus NL

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    #31
    AW: Lightweight aus NL

    Bei mir sind nur vorne Beckengurte ohne "Rolle" verbaut. Die Befestigungspunkte sehen original aus, sind links und rechts im Radhaus und zwischen den Sitzen und dem Batteriekasten in der Trennwand.
    Gruss

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      #32
      AW: Lightweight aus NL

      Wie sehen denn die originalen Befestigungspunkte für die Gurte aus?
      Der LW lief in NL ohne Gurte. Anscheinend ist das wohl möglich für Autos Bj. 1977.

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        #33
        AW: Lightweight aus NL

        Zitat von magerharz Beitrag anzeigen
        Bei meinem Lightweight aus NL hat der Tüv Rheinland in Koblenz die Daten eines LR 88 abgeschrieben.
        Bei meinem Lightweight aus NL hat der TÜV das ebenso gemacht.
        In den Papieren steht "LR 88".
        Die Herstellerbezeichnung war "Military Land-Rover" (also nicht Lightweight).

        Im Rahmen der Zulassung kannst Du versuchen:
        - die Hängerkupplung regulär eingetragen zu bekommen (andernfalls brauchst Du dafür ein Gutachten), statt der Eintragung "nur für Rangierzweicke"
        - mehr als zwei Sitzplätze eintragen zu lassen
        - die Tarnbeleuchtung eintragen zu lassen "deaktiviert durch Entnahme der Sicherung, Sicherung darf als loses Zubehör mitgeführt werden"

        Viel Glück!

        Sailor

        Viele Grüße

        Sailor
        Land-Rover Lightweight Diesel,
        ex Königl. Landmacht der Niederlande

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          #34
          AW: Lightweight aus NL

          Ich habe Dir die Antworten mal dazwischen geschrieben:

          Zitat von Hedley Beitrag anzeigen
          So, ich war in NL und habe mir den Wagen angeschaut. Er sieht recht ordentlich aus, aber ein paar Sachen sind mir aufgefallen und die würde ich euch gerne mal fragen:

          1. Er ist Baujahr 1977 und hat keine Sicherheitsgurte. Muss ich die für D nachrüsten oder braucht er die noch nicht?
          Ja, Sicherheitsgurte müssen sein, allerdings nur vorne. Beckengurte reichen, sind ja auch keine Kopfstützen dran.

          2. Die Reifengröße ist 235/85R16. Das ist doch nicht die Originale? Für D wechseln oder kann ich die hier auch fahren?
          Original für den NL-Lightweight wären 205er Reifen. Ich rate Dir jedoch zu den 235ern. Die normalen Defenderreifen inkl. Felgen passen und werden auch für die H-Zulassung eingetragen. Der Abrollumfang ist größer und daher fährt der Lighty ca. 10 km/h schneller. Ohne 235er magst Du langfristig nicht mehr als 70 km/h fahren, also keine Autobahn, da schieben Dich die Lkw an.

          3. Die Trennwand zwischen den Sitzen (Rückenlehne) und der Ladefläche ist rechts und links durchtrennt und mit verschraubten oder vernieteten Blechen mit außen befestigt. Das wirkt etwas instabil. Ist das so Original?
          Nein, ist nicht original, die geht in einem Stück durch. Hast Du mal ein Foto?

          4. Brauche ich für den Import nach D einen 2-sprachigen Kaufvertrag?
          Ich hatte für die Zulassung die Ausmusterung der Niederlande + eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Flensburg + die TÜV-Untersuchung. Ist aber schon 10 Jahre her.

          5. Noch eine Kleinigkeit: Die Anzeige Öltemperatur zeigt immer heiß an. Liegt das wohl eher am Temperaturfühler oder am Instrument?
          Du musst schon einige km fahren, bis die Öltemperatur steigt. Da ist eines von den genannten Teilen defekt. So einen Fehler hatte meiner noch nicht. Ich würde auf den Fühler tippen.

          Das wäre erstmal meine Fragen. Könnt ihr mir dabei helfen?
          Noch ein Tipp:
          Bau einen Overdrive ein. Sonst ist der Lightweight Diesel so langsam, dass Du nicht 100 km/h fahren magst, ohne um den Motor Angst zu haben.

          Viele Grüße

          Sailor
          Land-Rover Lightweight Diesel,
          ex Königl. Landmacht der Niederlande

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            #35
            AW: Lightweight aus NL

            So, ich werde den Lightweight wohl nehmen. Wird in NL vom Verkäufer abgemeldet und ich hole ihn per Trailor.

            Nur noch ein kurzer Abgleich, welche Dokumente ich aus NL brauche:
            1. Kaufvertrag (am besten in deutsch oder englisch)
            2. Export-Bescheinigung vom niederl. RDW (ist das das niederl. Straßenverkehrsamt?)
            3. Datenblatt von Land Rover oder TÜV Süd für die Zulassung.
            Ist das richtig und alles?

            Dann hat er die 235/85R16 Reifen drauf. Bekomme ich die eingetragen? Wenn ja, was brauche ich dafür? Oder gleich umrüsten auf die 7,50-16?

            Bekomme ich die 4 Sitzplätze auf der Ladefläche eingetragen? Wenn ja, gibt es Gurte und Gurtaufnahmen dafür?

            Reicht bei der Kugelkopfkupplung die e-Nummer auf dem Bauteil oder brauche ich auch noch ein Papier dazu? Das werde ich vom Verkäufer vermutlich nicht bekommen und müsste ich irgendwie organisieren.

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              #36
              AW: Lightweight aus NL

              1.Denke ja.
              2.Ist eigentlich EG, wüßte nicht wofür.
              3.Von LR wird es wahrschwinlich nix geben, am besten mit dem Einzelabnahmemenschen besprechen.
              Bei Bedarf hätte ich Kopien von Fahrzeugscheinen.

              Je nach Felge sollten sich die 235 eintragen lassen, ist die Ersatzgröße für die 7.5er.

              Mit den Klappbänken längs zur Fahrtrichtung bekommst du 4 Sitzplätze ohne Gurte eingetragen. Für die Kinder habe ich Beckengurte an den dünnen Schrauben der Haken im Kofferraum befestigt. NICHT zur Sicherheit beim Unfall, sondern nur um die am rumhampeln und rausfallen zu hindern.

              Die Kupplung bekommst du mit e-Prüfzeichen eingetragen. Je nach Prüfer gibt es aber Probleme mit der Montageplatte, musst du mit dem Prüfer besprechen.

              Gruss

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                #37
                AW: Lightweight aus NL

                Alles klar. Danke für deine Hilfe ��

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                  #38
                  AW: Lightweight aus NL

                  Moin,

                  wenn die AHK nur eine NL Prüfnummer hat, kann die vom Tüv auch ähnlich einer US AHK mit max. 1500kg eingetragen werden.
                  Da gibt es eine Regel. Die 2t AHK an meinem Wohnmobil aus NL wurde auch mittels dieser Regel für 1500kg eingetragen.

                  Evtl. lief dein Lighty als LKW, dann brauch der 1977 noch keine Gurte.


                  Gruß Reinhard

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                    #39
                    AW: Lightweight aus NL

                    Wenn er als Pkw offen mit 6 Sitzplätzen laufen soll, dann müssen vorne Gurte rein.
                    Wenn es bei der Kupplung Ärger gibt investier in einen Dixon Bate Schlitten mit e-Prüfzeichen, auf die paar € kommtes dann auch nicht mehr an..

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                      #40
                      AW: Lightweight aus NL

                      Ob da Gurte montiert sein müssen, entscheidet das Baujahr.

                      Auch eine Kupplung mit E-Zeichen bringt nichts, da der Verwendungsbereich bei der Montage an einer Serie sicher nicht eingehalten wird.
                      Da bedarf es dann trotzdem einer Einzelabnahme.

                      Der Prüfer, der keine Dropplate eintragen will, wird auch Probleme mit einer Dixon an der Serie haben.
                      Aber FWD bietet die Dixon auch mit TP-Nr an. Dann wirds einfacher.

                      Gruß Marc

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                        #41
                        AW: Lightweight aus NL

                        Die Kiste bekommt doch eh ne Einzelabnahme und da ist das mit der Eintragung mit e-Prüfzeichen eher nicht das Problem. Ich rede aber auch von einer normalen Kugelkupplung. Dixon Bate baut auch anderes als Natohaken. Der ist sinnlos solange man keinen Sankey dranhängen will und als Abschlepphilfe zur Deko kann keiner was sagen.
                        Fahr zu einem Prüfer, lass dir ne List machen umd arbeite die ab. Damit habe ich die besten Erfahrungen gemacht.
                        Gruss

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                          #42
                          AW: Lightweight aus NL

                          Ich meinte auch nicht den Natohaken, sondern den Wechselschlitten von Dixon Bate.
                          Den gibts für den Defender mit E-Zuslassung, aber der Schlitten für die Serie hat kein Gutachten. Lediglich der Kugelhals, aber der ist ja nur die halbe Miete.
                          Dropplate und Schlitten tun sich da nichts, was die Eintragbarkeit angeht. Geht beides nur über Einzelabnahme.
                          Wie gesagt, FWD vertreibt bereits geprüfte DB-Schlitten mit TP-Nr. vom TÜV.

                          Gruß Marc

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                            #43
                            AW: Lightweight aus NL

                            Serien ab EZ 1. 04. 1970 müsen vorne Gurte haben.
                            Auch LKW, da sie unter 3,5to Gesamtmasse haben.

                            Einbaupflicht


                            In der Bundesrepublik Deutschland wurden Dreipunkt-Sicherheitsgurte für die Vordersitze für neu zugelassene Pkw mit dem 1. Januar 1974 zur Pflicht. Auch die Nachrüstung für Pkw mit Erstzulassung nach dem 1. April 1970 wurde rückwirkend vorgeschrieben.[29] Meist wurden statische Dreipunktgurte nachgerüstet.

                            Ab 1. Mai 1979 wurden Sicherheitsgurte für die Rücksitze, ab 1. Januar 1988 Dreipunktgurte für die äußeren hinteren Sitze von neu zugelassenen Pkw vorgeschrieben. Für Lkw wurde 1992 und für Reisebusse 1999 die Gurteinbaupflicht vorgeschrieben.

                            Seit 1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassenen Pkw auf allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein; der hinten in der Mitte übliche Beckengurt entfällt; auch hier besteht keine Nachrüstpflicht, da der Einbau von Dreipunkt-Sicherheitsgurten hier in der Konstruktion nicht vorgesehen war. Die ECE-Regelung Nr. 16 bestimmt die Einbaupflicht für die EG-Fahrzeugklasse M und N.[30]
                            Einführung der Einbaupflicht
                            Pkw-Vordersitze (Dreipunktgurte) 1. Januar 1974 1976 1. Januar 1976 1. Januar 1978 (mit der StVO 77)
                            Pkw-Rücksitze 1. Mai 1979 1984 1. Januar 1980
                            Pkw-Rücksitze (Dreipunktgurte außen) 1. Januar 1988 -
                            Pkw (auf allen Sitzen Dreipunktgurte) 1. Juli 2004 -
                            Lkw über 3,5 t 1. Januar 1992[31] 1. Oktober 1998
                            Reisebus 1. Oktober 1999 1. Oktober 1998
                            Linienbus nicht vorgeschrieben nicht vorgeschrieben

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                              #44
                              AW: Lightweight aus NL

                              Fahrzeug der Bauart des Fahrzeuges entsprechen; dies gilt jedoch nicht für
                              1. Feuerwehr- und Heeresfahrzeuge,
                              2. Sitze, die nicht quer zur Fahrtrichtung angeordnet sind,
                              3. nur zur gelegentlichen Benützung bestimmte Notsitze, die bei Nichtbenützung umgeklappt sind und die nicht mit Verankerungspunkten für Sicherheitsgurte ausgestattet sind.

                              Also keine Gurtpflicht hinten!
                              Ab etwa EZ 1992 ist dann wieder alles anders...

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                                #45
                                AW: Lightweight aus NL

                                01.01.1974· Ausrüstpflicht mit 3-Punkt-Sicherheitsgurten auf den vorderen Außensitzen. Die restlichen Sitzplätze mussten zumindest Befestigungspunkte für 2-Punkt-Gurte haben.Bei Fahrzeugen mit offenen Aufbau (z. B. Cabrio) genügen 2-Punkt-Gurte.

                                Offener als ein LW geht kaum, also Zweipunktgurte vorne. Wo sollen denn die oberen Gurtpunkte befestigt werden?
                                Früher wurde das in § 35a StVZO geregelt, mit seitenweisen Übergangsvorschriften. Wenn Wikipedia das alles mit in Ihren Text aufgenommen hätte würde das gar keiner mehr lesen.

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