da ich mich bei KFZ nicht wirklich gut auskenne wollte ich mal nachfragen wie die Haftung
von Werkstätten aussieht wenn diese Produkte einsetzen die nicht vom Hersteller zertifiziert
sind, in den Rechnungen aber die Originalnummern angegeben werden?
Werkstatt würde z.B. im Automatikgetriebe Ravenol anstelle von ZF oder Landrover Öl einfüllen
und das Automatikgetriebe geht nach 1, 2, 5 oder 10 Jahren kaputt (wird ja nur alle 10 Jahre
aufgetauscht).
In der Baubranche wäre der Fall eindeutig, da es sich um Vorsatz handelt.
Wer hat hier die Nachweispflicht im Fall eines Schadens und tritt nach sechs Monaten eine
Beweislastumkehr ein?
Gruß
Ralle
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