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Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

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    Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

    Hallo,
    da ich mich bei KFZ nicht wirklich gut auskenne wollte ich mal nachfragen wie die Haftung
    von Werkstätten aussieht wenn diese Produkte einsetzen die nicht vom Hersteller zertifiziert
    sind, in den Rechnungen aber die Originalnummern angegeben werden?
    Werkstatt würde z.B. im Automatikgetriebe Ravenol anstelle von ZF oder Landrover Öl einfüllen
    und das Automatikgetriebe geht nach 1, 2, 5 oder 10 Jahren kaputt (wird ja nur alle 10 Jahre
    aufgetauscht).
    In der Baubranche wäre der Fall eindeutig, da es sich um Vorsatz handelt.
    Wer hat hier die Nachweispflicht im Fall eines Schadens und tritt nach sechs Monaten eine
    Beweislastumkehr ein?

    Gruß
    Ralle

    #2
    AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

    Zitat von rallebraun Beitrag anzeigen
    Werkstatt würde z.B. im Automatikgetriebe Ravenol anstelle von ZF oder Landrover Öl einfüllen
    und das Automatikgetriebe geht nach 1, 2, 5 oder 10 Jahren kaputt (wird ja nur alle 10 Jahre
    aufgetauscht).
    Und weiter? Wenn das verwendete Öl die vorgeschriebene Norm (müsste ATF D6 sein) erfüllt, ist es egal von welchem Inverkehrsbringer es stammt. Land Rover-Öl gibt es nicht, genausowenig wie ZF-Öl.

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      #3
      AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

      Bei laufender Herstellergarantie ist Deine Antwort natürlich falsch, denn diese wäre dann
      sofort weg.
      Du gehst also davon aus das alle der Spezifikation entsprechenden Öle nach
      beendeter Garantiezeit eingefüllt werden können, da diese alle gleich gut sind
      und keinen Schaden anrichten, auch wenn der Hersteller eindeutig etwas anderes
      verlangt.

      Erscheint mir zumindest rechtlich fragwürdig ob das so stimmt.

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        #4
        AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

        Moin Ralle

        Wenn das Öl die Spezifikationen erfüllt kannst du es auch innerhalb der Garantiezeit einfüllen.
        Die Spezifikationen sind ja dazu da um alternative Öle verwenden zu können, die Alternativen dürfen besser, aber nie schlechter sein als vom Hersteller (hier Land Rover) gefordert.
        Sonst könnten ATU usw. ja keine Inspektionen innerhalb der Garantiezeit machen (oder die Garantie würde erlöschen, was nicht der Fall ist)

        Gruß Ralf.
        Nachher ist man immer Schlauer......

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          #5
          AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

          Zitat von rallebraun Beitrag anzeigen
          Bei laufender Herstellergarantie ist Deine Antwort natürlich falsch, denn diese wäre dann
          sofort weg.
          Schwachsinn. Das hätten die Händler gerne so.

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            #6
            AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

            Werkstatt würde z.B. im Automatikgetriebe Ravenol anstelle von ZF oder Landrover Öl einfüllen
            und das Automatikgetriebe geht nach 1, 2, 5 oder 10 Jahren kaputt (wird ja nur alle 10 Jahre
            aufgetauscht).
            In der Baubranche wäre der Fall eindeutig, da es sich um Vorsatz handelt.
            Wer hat hier die Nachweispflicht im Fall eines Schadens und tritt nach sechs Monaten eine
            Beweislastumkehr ein?
            Ich glaub du wirfst da einiges durcheinander.

            Ein vermeintlicher Vorsatz spielt (auch im Bau) für Gewährleistungsfragen grundsätzlich keine Rolle (weitergehenden Schadenersatz einmal ausgeklammert).
            Deine Service-/Reparaturarbeiten sind ohnehin nur Werkverträge, eine Beweislastumkehr gibt es daher schon nicht.

            Was nach 5 oder 10 Jahren ist spielt in aller Regel auch keine Rolle, die Gewährleistung endet bereits 2 Jahre nach Abnahme. Bis dahin wäre es deine Aufgabe nachzuweisen, dass ein Defekt auf das Einfüllen eines falschen Öls zurückzuführen ist - und wie bereits angesprochen: es kommt nicht auf das Handelsetikett, sondern auf die Spezifikationen an.

            Gibt es zu deinen Fragen auch einen konkreten Hintergrund?

            Gruß,
            Mathias
            "Ver-nünf-tig?! Spricht man das so aus?":D

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              #7
              AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

              Tja, da wird es echt schwierig - denn LR hält sich ja z.B. beim Getriebe selbst nicht an die Vorgaben des Herstellers.

              Beispiel beim 6HP28:
              LR empfiehlt Shell M13754
              ZF schreibt "ausschließlich ZF LifeGuardFluid"
              Disco4/LR4 V8 MY2010 + Volvo C40 Recharge Twin Ultimate + Volvo XC40 Recharge Single Core + Bürstner Travel Van T 620 G

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                #8
                AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

                Hallo,
                erst mal Dank für die vielen Antworten. Der Hintergrund ist das ohne mein Wissen bei der Getriebespülung
                weder Original noch ZF Öl eingefüllt wurde. Korrekt ist das ohne Rücksprache finde ich nicht. Auch scheint
                beim ZF Getriebeservice die Spülung mit Cleaningfluid bei ZF Getrieben generell nicht gemacht zu werden.

                Ich frage mich dann einfach was passiert wenn durch ein nicht wirklich passendes Öl etwas kaputt geht
                wer haftet? Es scheint ja so zu sein das ich dann einfach mal wieder Pech habe.

                Ich überlege halt ob ich 8 oder 12 Liter ZF Lifeguard 6 Öl kaufe und zweimal/dreimal damit den Wanneninhalt
                sicherheitshalber tausche. Dann sollte ein evt, auftretender Defekt am Automatikgetriebe zumindest
                nicht am Öl liegen.

                Gruß
                Ralle

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                  #9
                  AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

                  Welches Öl ist denn drin?

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                    #10
                    AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

                    Hallo,
                    aktuell Motul ATF VI. Was mich stutzig macht ist das nach der Spülung die Gänge weich einkuppelten,
                    nach 10 Monaten und nur ca. 4000km das Ganze wieder deutlich ruckeliger ist. Evt. ist aber die Füllmenge
                    auch einfach nicht optimal - ich traue da langsam keinem mehr. Neue Metall Ölwanne hatte auch eine
                    Leckage, Schrauben wurden nachgezogen, Füllstand bei visueller Kontrolle (mit Durchschalten) für gut
                    befunden.

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                      #11
                      AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

                      Zitat von rallebraun Beitrag anzeigen
                      Hallo,
                      aktuell Motul ATF VI
                      Passt einwandfrei.Der Füllstand muss so sein, dass bei 50°C Öltemperatur noch minimalst Öl aus der Füllschraube austritt.

                      Bei 400km/Monat Fahrleistung kann es auch einfach an der Adaption liegen.

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                        #12
                        AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

                        Zitat von rallebraun Beitrag anzeigen
                        Evt. ist aber die Füllmenge auch einfach nicht optimal - ich traue da langsam keinem mehr.
                        Nicht ohne Grund. Kaum einer weiß oder beachtet ja z.B., dass der Motor beim Getriebeölstandprüfen laufen muss und die Gänge durchgeschaltet werden müssen. ;)
                        Disco4/LR4 V8 MY2010 + Volvo C40 Recharge Twin Ultimate + Volvo XC40 Recharge Single Core + Bürstner Travel Van T 620 G

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                          #13
                          AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

                          Woher weisst Du das denn? .....praktische Erfahrung? :)

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                            #14
                            AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

                            Das war schon so beim 727er Torqueflite meines '68er Dodge.
                            Ist das eventuell über die Jahrzehnte in Vergessenheit geraten?
                            Die Pumpe im Getriebe muss laufen. Wandler, Ventile, 1000 Kanäle, alles nimmt erst mal Öl auf. Mit dem Rest "arbeitet" das Getriebe.
                            Gruß aus Buxtehude
                            Malte

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                              #15
                              AW: Frage zur Haftung von KFZ-Werkstätten bei Einsatz nicht zertifizierter Produkte

                              Zitat von uwebusch Beitrag anzeigen
                              Woher weisst Du das denn? .....praktische Erfahrung? :)
                              Und wie. :D:D:D
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