Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Garantie bei Verkauf Gewerblich an Privat?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Garantie bei Verkauf Gewerblich an Privat?

    Hallo Rechtsexperten,

    folgende Situation: Ich habe einen Defender angeboten bekommen, der mich durchaus interessieren würde. Der Verkäufer ist Gewerbetreibender, alllerdings nicht in der Automobilbranche sondern in der Gastronomie. Nun fürchtet er, als Gewerbetreibender Garantie geben zu müssen und möchte daher das Auto lieber an seinen LR-Händler verkaufen, da er somit aus der Garantie raus ist. Dort bekommt er aber natürlich einen schlechteren Preis.

    Für mich wäre die Lage klar, ich kaufe das Auto von ihm als Privatmann unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, wie es so schön heisst. Aber wie ist die Rechtslage? Kann er als Gewerbetreibender einen Kaufvertrag "Privat an Privat" abschliessen? Könnte ich das anfechten, wenn ich ihm Böses wöllte?

    Kann er die Garantie/Gewährleistung nicht wasserdicht ausschliessen, so wird er das Auto wohl seinem Händler verkaufen, was ich verstehe. Der Händler wird das Auto natürlich wesentlich teurer weiterverkaufen, was es dann für mich uninteressant macht. Ich hätte daher Interesse, das Auto direkt bei ihm zu kaufen..

    Danke schonmal für eure Antworten...
    Signatur... Was schreib ich da nur?

    #2
    RE: Garantie bei Verkauf Gewerblich an Privat?

    Hallo Dr.Bike,

    wenn es sich um ein gewerblich genutztes Fahrzeug handelt muss er 12 Monate Gewährleistung geben! Gerade dann wenn er es an einen Privaten verkauft.
    Da geht kein Weg dran vorbei. Auch die Klausel "Bastlerfahrzeug etc." hat im Zweifelsfalle vor Gericht keine Wirkung wenn man nachweisen kann, dass das Fahrzeug ohne große Reparaturmaßnahmen angemelden und in Betrieb genommen hat. Viele Händler wollen sich mit solchen Klauseln aus der Verantwortung ziehen, sehr sehr oft ohne Erfolg so die Rechtssprechung.
    Wenn er es als Bastlerfahrzeug verkauft, muss er nach besten Gewissen alle Mängel schriftlich belegen. Eine kaputte Birne o.ä. macht aber ein Fahrzeug nicht zum Bastlerobjekt.

    Kommentar


      #3
      Hallo Dr. Bike!!!
      Dazu kann ich dir eine juristisch recht präzise Aussage machen.Man kann als Gewerbetreibender, egal aus welchem Gewerbe, die Sachmängelhaftung (nicht zu vergleichen mit Garantie)an seinem Firmenwagen beim Verkauf nicht ausschliessen.Auch wenn ihr ein Übergabeprotokoll wo alle Mängel und Macken drin stehen schreiben würdet müsste der Verkäufer für alles was noch kommt im Streitfall wegen versteckter Mängel haften Selbst wenn ihr im Kaufvertrag vermerken würdet das du auf deine Sachmängelhaftung verzichtest, wäre dieser Passus im Streitfall nichtig.Deswegen kann ich den Verkäufer verstehen das er nicht an einen Privatmann verkaufen will.Das Risiko ist einfach zu hoch das das KFZ nach ein Paar Monaten eine teure Reparatur hat und man als Verkäufer für den Schaden aufkommen muss.Ich verkaufe meine Firmenwagen( ich bin selbstständiger Friseurmeister!!!) wegen dieser Regelung auch schon länger nicht mehr an Privatleute.Aber wäre es nicht eine Überlegung wert das du mit deinem Bekannten zum Händler gehst, er dich dort als Gebrauchtwagenkäufer angibt und ihr das Geschäft mit dem Autohändler, vielleicht sogar noch mit Gebrauchtwagengarantie, durchzieht?Ich meine das dein Bekannter den Wagen pro forma an den Autohändler verkauft, dich aber sofort als Gebrauchtwagenkäufer vorstellt und du den Inzahlungsnahmnepreis plus nen kleinen Obolus (z.b. 200€) plus die kosten für die Gebrauchtwagengarantie an den Autohändler zahlst.So hat dieser nen Neuwagen verkauft und den Gebrauchten sofort vom Hof und sein Geld wieder.Dein Bekannter hat keine Sorge mehr wegen der Sachmängelhaftung und du nen günstiges Auto und das sogar mit Garantie!!Versuch es einfach mal, Gruss Stephan!

      Kommentar


        #4
        Danke für Eure Antworten. Ich hab' sowas schon befürchtet ;(

        Wäre denn der Weg, er verkauft das Auto an seine Frau oder einen Freund und sie/er dann als Privatperson an mich, denkbar?

        Müsste das Auto dazu von der Frau / dem Freund zugelassen werden?
        Signatur... Was schreib ich da nur?

        Kommentar


          #5
          Hallo Thomas,

          auch das hilft leider nicht weiter. Die Juristen hier können sicherlich etwas ausführlicher und fundierter begründen. Es geht um die Umgehung.

          Wie Prwinner schon ausgeführt hat, geh zum Händler und mach dies gemeinsam oder greife auf einen guten Freund mit Gewerbeschein zurück.
          Aufgrund der Gewährleistung muss es aber schon ein sehr guter Freund sein, denn er ist der Gewährleistung zwischen Dir und Ihm.

          Oder, Du holst Dir einen Gewerbeschein.

          Gruss
          Jörg

          Kommentar


            #6
            Geht schon:

            Muss ich auch hin und wieder machen, z.B. bei einem Gabelstapler den ich im Moment bei ebay verkaufe. Da ich aber keine Lust habe auf einen Stapler von 1988 Gewährleistung zu geben kommt folgender Satz in die Auktion:

            Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende unter Ausschluss des Widerrufsrechts und Gewährleistung!
            Der Lieferung liegt eine Rechnung mit ausgewiesenen 19% Mehrwertsteuer bei.

            Da ich aber nicht nachprüfen kann und will ob der Käufer gewerblich ist oder nicht ist es nun das Problem des Käufers. Kauft ihn ein Privater muss er damit leben das er mich "angelogen" hat und deshalb behandelt wird wie ein Gewerblicher.

            Er soll halt auf die Rechnung schreiben: Firma "Dein Nachname"

            Grüsse

            Peter

            Kommentar

            Lädt...
            X