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Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
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- 01.12.2006
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- Defender 90 SW, Td5, MY '06 "Style"; MINI Cooper Mk VII, MY '98; BEDFORD MJ 4x4 4ton, MY '79
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
OT: ... und Fiat ... und Daimler ... und BMW ... und ... und ... und.Anybody who loves whisky can't be all bad.
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
Naja, man darf da durchaus skeptisch bleiben.
Hier erstmal die Pressemeldung des BVerwG: http://www.bverwg.de/pm/2018/9 (mE deutlich präziser [aber langweiliger] formuliert als im Rest der Medienlandschaft)
Das Gericht hatte nur die Frage zu klären, ob ein generelles Einfahrverbot zulässigerweise angeordnet werden könnte. Unter Beachtung vorrangigen EU-Rechts (nämlich der Grenzwerte) musste die Antwort ja lauten.
Überspitzt: wenn deutsches Recht der Einhaltung des EU-Rechts im Weg steht, ist es nicht anzuwenden.
Das heißt aber noch lange nicht, dass solche Einfahrverbote auch einfach so praktisch umsetzbar wären. Das Gericht schreibt nämlich selbst:
Entgegen der Annahmen der Verwaltungsgerichte lässt das Bundesrecht zonen- wie streckenbezogene Verkehrsverbote speziell für Diesel-Kraftfahrzeuge jedoch nicht zu. Nach der bundesrechtlichen Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung („Plakettenregelung“) ist der Erlass von Verkehrsverboten, die an das Emissionsverhalten von Kraftfahrzeugen anknüpfen, bei der Luftreinhalteplanung vielmehr nur nach deren Maßgaben möglich (rote, gelbe und grüne Plakette).
Wenn aber nach der StVO (deutsches Recht) kein Einfahrverbot angeordnet werden dürfte, kann es natürlich auch keine Sanktionierung geben. Ohne gesetzliche Grundlage keine Strafen. Es bräuchte also zudem noch eine Änderung der StVO auf Bundesebene um überhaupt die entsprechenden neuen Zusatzzeichen und Sanktionsmöglichkeiten zu normieren. Das ist aber vom Bundesgesetzgeber soweit man hört überhaupt nicht gewollt.
Das führt dann mE zu der (absurden) Situation, dass die Länder/Kommunen zur Einrichtung von Einfahrverboten berechtigt/verpflichtet sind, um dem EU-Recht Geltung zu verschaffen. Gleichzeitig aber mangels nationaler Sanktionsmöglichkeiten keine Handhabe bei Verstößen des Einzelnen möglich ist. Ein wunderbarer Widerspruch :D
Aber wie es aussieht gibt es bereits erste "Freiwillige" die das Ganze in der praktischen Umsetzung mal durchexerzieren wollen:
https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Diesel-Fahrverbote-Hamburg-wird-Vorreiter,fahrverbote104.htmlAktuelle Informationen und regionale Nachrichten aus Hamburg von NDR 90,3, Hamburg Journal und weiteren NDR Programmen.
Es bleibt spannend.
Gruß,
Mathias"Ver-nünf-tig?! Spricht man das so aus?":D
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
... Tangiert mich äußerst peripher!!!
Die können beschließen was sie wollen, dann fahr ich halt nicht mehr in die Stadt.
Wie man an den Zulassungen der Diesel erkennen kann, reagiert die Masse der Medienopfer
genau wie gewollt!
Gruß Nordenfan
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
Zitat von chief brody Beitrag anzeigenGuten Abend,
ich frage mich, ob sowas auch für einen als LKW angemeldeten Defender gelten wird.... Bisher reden sie doch immer über PKWs und nicht LKWs
Gruss
chiefhttps://grenzenlos-unterwegs.de
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
Zitat von Mystery Beitrag anzeigenWas ich wirklich befremdlich finde ist die Tatsache, dass man sich auf das liebste Kind Auto fokussiert und dabei etwas anderes völlig übersieht:
Mit Blick auf die unionsrechtliche Verpflichtung ...
Versteh' kein Wort...Man muss ja nicht jeden Blödsinn mitmachen.
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
"Selbstverständlich wird auch über LKW gesprochen."
Sofort keine Diesel-LKWs mehr in die Stadt reinfahren lassen und auch keine Diesel-Kleintransporter der Amazon-Paketdienste. Wenn dann die Supermärkte leer bleiben und die Online-Bestellungen auf dem platten Land mit dem Fahrrad abgeholt werden müssen.... bleibt der Flugverkehr mit den Zustell-Drohnen als unreglementierte Alternative ?
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
^^ Wer spricht denn davon, dass sofort Fahrverbote ausgesprochen werden sollen? Das Gericht hat lediglich festgestellt, dass Fahrverbote grundsätzlich als letztes Mittel zulässig sind ... .Anybody who loves whisky can't be all bad.
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
Und das skurilste... keiner hinterfragt, ob das wirklich etwas mit dem Umweltschutz zu tun hat. Kann mich an eine Diskussion bei Grünen in Berlin 1998 erinnern, wo es darum ging "den Individualverkehr zu beenden". Also nicht um den Umweltschutz, sondern das Ende des Autos. Man stellte ein Strategiepapier vor, indem man es klug fand zuerste beim Diesel anzusetzen. Ziel: nachzuweisen, das der Feinstaub des Diesels Gesundheitsgefährdend wäre. Ein Abgeordneter der Landesliste sagte damals "wir müssen nur genau genug messen lassen, dann finden wir auch was."
Die Sache hatte nur ein kleines Problem. Um 2010 wurden Feinstaubfilter so gut, dass die Emmisionen zu sinken begannen. Also hat man nach was neuen gesucht und sich auf Stickoxyd festgelegt.
Dabei ist bis heute eine Gefährdung durch Stickoxyde nicht einmal nachgewiesen, sondern wurde nur theoretisch errechnet. Leider kein Witz. Man glaubt das er gefährlich sein könnte. Das die Belastung in geschlossenen Räumen um ein vielfaches höher als selbst an einer Kreuzung mit extermen Schwerverkehr, wen kümmerts, solange man eine Willfährige Presse hinter sich hat? Leider. Es geht nicht um Gesundheit. Es geht um Ideologie. Es geht darum, dass sie die Autos verbieten wollen. Benziner is next.
Und wir sind so dumm und lassen uns das gefallen.
Cool.mein Blog www.motorschrauber.com
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
am meisten ärgert mich die willkürliche Festsetzung auf die 40mikrogramm. woher stammen die und warum haben andere länder oder arbeits-und Lebensbereiche ganz andere, signifikant andere werte, sehr interessant die Schweiz : https://www.heise.de/autos/artikel/N...e-3966555.htmlAndy aus Teltow/ Fläming
zu tode gefürchtet ist auch gestorben...
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AW: Bundesverwaltungsgericht erlaubt Diesel-Fahrverbote
Da gibt es ein hübsches Zitat von der Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger.
Sie sagte 2014 in einem Interview, als es um den Nutzen der Umweltzonen ging:
"(...) Sie [die Umweltonen] haben dazu geführt, dass wir bundesweit unsere Kraftfahrzeugflotten erneuert haben.
Sie sind jetzt in einer Situation, wo sie keine wirkliche Wirkung mehr entfalten,
aufgrund der Flottenerneuerung, die wir inzwischen vollzogen haben."
(Quelle: https://www.ingenieur.de/technik/wir...-fuer-nutzlos/ abgerufen am 28.02.2017)
Das sagt im Grunde schon alles aus.
Spannend ist jetzt eigentlich die Frage, was "verhältnismäßig" im Zusammenhang mit eventuellen Fahrverboten bedeutet.
Gruß
:o
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