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Was der Richter feststellt, ist ungewiss. Mag so sein, wie Du sagst.
Ist mir alles etwas zu windig.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei oder beim nächsten TÜV-Besuch könnte es aber schon Ärger deswegen geben.
Ich hätte weder Bock auf Bußgeld, noch auf unnötigen Aufenthalt bei Verkehrskontrollen oder HU.
Daher würde ichs so machen, wie es richtig ist.
Die Herren bekommen ja schließlich genug Geld für ihre Dienstleistung.
Hmmmm, also mit dem TG über die SPV in Verbindung mit der Rad / Reifenkombination die ja eingetragen ist stimme ich Ralf zu, das ist von der Prüfstelle ab genickt und aufgeführt.
Dokument sowie TG der SPV mitführen.
Was ich allerdings nicht glaube ist, das Lenkrad. Hier liegt doch nur eine ABE vor und muss das Lenkrad in Verbindung mit den SPV inkl. Rad/Reifenkombination von einem Sachverständigen abgenommen und " eingetragen " sein???
Eine ABE gilt ja nur für genau das Teil was da ist. Schraube ich das irgendwo dran muss doch das geprüft werden. Anders als ein TG vom TÜV. Aber ist nur so ins blaue geschossen, aufschluss bringt der nächste TÜV besuch oä.
Hallo Leute, ich habe jetzt noch mal beim TÜV angerufen und einen Termin am Freitag um 9 Uhr gemacht.
Ich denke mal dass der Prüfer eigentlich hätte sehen müssen, dass da Spurverbreiterungen eingebaut sind und auch ein Sportlenkrad in einem Land Rover Defender hätte ihm sicherlich auffallen dürfen.
Letztlich sind ja aber alle nur Menschen und ich selbst hatte ja auch ein ziemliches Brett vor dem Kopf.
Denn da ich am Montag noch nicht so ganz in diese 19.2 bzw 19.3 Thematik eingetaucht war, habe ich den Prüfer auch meinerseits nicht explizit auf die anderen Umbauten hingewiesen...
Was ich allerdings nicht glaube ist, das Lenkrad. Hier liegt doch nur eine ABE vor und muss das Lenkrad in Verbindung mit den SPV inkl. Rad/Reifenkombination von einem Sachverständigen abgenommen und " eingetragen " sein???
Eine ABE gilt ja nur für genau das Teil was da ist. Schraube ich das irgendwo dran muss doch das geprüft werden. Anders als ein TG vom TÜV. Aber ist nur so ins blaue geschossen, aufschluss bringt der nächste TÜV besuch oä.
Gruß
Markus
Du würfelst hier einiges durcheinander.
Bei vorliegender ABE braucht nichts eingetragen zu werden, wenn das Papier mitgeführt wird.
Trifft aber leider auf das Raid Lenkrad nicht zu. Das hat nur ein TG.
Ein Bauteil mit TG, egal von wem, muß immer vorgeführt werden um den ordungsgemäßen Einbau zu bestätigen.
möchte mal meine Erfahrungen mit dem Thema einbringen. Raid Lenkrad habe ich beim TÜV prüfen und abnehmen lassen, Fahrzeugpapiere aber noch nicht berichtigt , weil ich später noch andere Dinge abnehmen lassen wollte. Unteranderem auch eine andere Rad-Reifen Combi. Die besagten Räder habe ich dann bei der KÜS vorgeführt (die verschiedenen Prüfstellen hatten Terminliche Gründe). Da ich bei dem Thema auch eher unbedarft bin,habe ich das Sonderlenkrad nicht erwähnt, und der Prüfer hat auch nicht danach gefragt. Er hat dann die Rad-Reifen Combi geprüft und abgenommen.
Bin dann zum Straßenverkehrsamt gefahren um die Papiere berichtigen zu lassen, dort teilte mir die Dame dann mit, dass Sonderlenkrad und Sonderräder sich gegenseitig beeinflussen, und das Sie das so nicht eintragen könne/dürfe.
Ich dann wieder zur KÜS und dort das soeben erfahrende mitgeteilt. Dem Prüfer war es sehr peinlich, dass er das mit dem Lenkrad nicht gesehen hat (muss zur seiner Verteidigung allerdings sagen, habe ein Land Rover Logo auf dem Lenkrad, und er wahrscheinlich noch nicht soviele Defender geprüft).
Er hat mir dann sogar die Prüfgebür erstattet, und sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt.
Bin dann nochmals zum TÜV gefahren (die KÜS darf das nicht zusammen prüfen und abnehmen), dort dann Lenkrad und Räder zusammen prüfen und abnehmen lassen. Ging ohne Probleme.
Und auch bei Straßenverkehrsamt war nun auch alles wie es sein muss.
Habe die Borbet CW in 8 x 16 ET 3 mit 265-75 / 16 drauf (ohne Spurverbreiterungen).
hätte gerne einen höheren Reifen gefahren, mir war aber wichtig, dass ich unter 2m bleibe.
Bin dann zum Straßenverkehrsamt gefahren um die Papiere berichtigen zu lassen, dort teilte mir die Dame dann mit, dass Sonderlenkrad und Sonderräder sich gegenseitig beeinflussen, und das Sie das so nicht eintragen könne/dürfe.
Und das sieht nicht nur die Dame vom Strassenverkehramt so, sondern auch jeder Verkehrspolizist, sofern er beim Unterricht nicht gefehlt hat.
Auch der aaS oder PI vom TÜV könnte bei der nächsten HU darauf stoßen, dass keine Eintragung vorliegt.
In dem Schreiben von der Dekra wird doch auf das Gutachten der Spurplatten hingewiesen.
Heißt (für mich) das alle Rad -Reifenkombis , aus dem Gutachten gefahren werden dürfen.
Wie oft oder was soll denn sonst noch eingetragen werden ? (Eintragen musst du es ja nicht mal, das Schreiben von der Dekra und das Gutachten der Spurplatten mitführen reicht.)
Gruß Ralf
Moin Ralf
Im Gutachten heißt es lediglich, dass die Spurplatten mit den aufgeführten Rädern geprüft worden sind.
Das heißt aber nicht, dass auch jedes Fahrzeug diese Räder auch automatisch fahren darf.
Wenn abweichend von der Größe, welche im Fahrzeugschein aufgeführt sind, andere Reifengrößen (höher/breiter) eingetragen werden sollen, müssen die auch bei der Vorführung montiert sein. Der Prüfer muß dann die Freigängigkeit (Lenkeinschlagbegrenzung) und ausreichende Radabdeckung (nach nationalem Recht, oder eben nach EU-Recht) kontrollieren.
Pauschal geht da mal garnix.
Der Prüfgegenstand ist übrigens eine Spurplatte, und nicht ein Rad,
Von daher weiß ich nicht, wie Du auf das schmale Brett kommst.
Die Radbdeckung hat er mit so einer Schablone geprüft die er seitlich gegen das Rad gehalten hat und da fehlen oben natürlich 1,5cm. Auf meine Nachfrage ob es dabei nicht nur um die Laufflächenabdeckung gehe... Antwort: Nein!!!
Nächstes Problem, das Lenkrad. Er müsse dazu ein Lenkkräftemessgerät haben und sowas haben die hier bei uns schonmal nicht. Und ein solches Gutachten wäre auch kaum noch bezahlbar.
Sein Tipp: Er würde versuchen die Eintragung bei irgendeiner Tuningbude/Umbauer machen zu lassen, die diese Kombi schonmal eintragen lassen konnte...
Meist kennen die da einen Prüfer, der vielleicht schonmal so einen Test mit der Kombi gemacht hat und der weiß daß das o.k. ist. Er selber kenne dafür aber den Wagen zu wenig und müsste sich quasi einmal komplett durchprüfen wozu ihm, wie gesagt auch das Equipment fehle...
Boah... ich muß mal eben aufs Klo und mich übergebenX(
Wo bekomme ich im Kieler Umkreis jetzt diese Geschichte eingetragen?
Genau das hatte ich schon erwartet.
Fahr zu einer der einschlägigen LR-Reparaturbuden, die sowas wöchentlich eintragen.
Die machen das schon fast blind.
Hier unten könnte ich Dir eine Hand voll nennen, aber in Norddeutschland kenne ich mich nicht aus.
Zur Not direkt bei LR. Da dürfte das auch kein Problem sein. Die Kombi ist ja nichts Ungewöhnliches.
Firmen, wie Rinkert, Nakatenanga, Offroadcenter Wiesbaden oder Allrad-Klassik in Monheim, Cnotka in Essen oder Reiner Rupert in Kruft machen sowas.
Sind aber alle wahrscheinlich zu weit südlich für Dich.
Zur Not beim Freundlichen.
Die TÜV-Gebühren sind überall ähnlich. Einzelbegutachtungen gehen nach Zeitaufwand.
Beim Freundlichen anrufen kostet ja nix.
Oder klapper mal ein paar TÜV-Prüfstellen in der Region ab. Eventuell ist da ein Prüfer mit mehr Eiern in der Hose, dem ein Fahrversuch für die Lenkkräfte ausreicht, oder der sowas in der Vergengenheit schon mal eingetragen hat.
Die Prüfer, die bei den freien LR-Buden prüfen, sind ja schließlich irgend einer Prüfstelle angeschlossen.
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