Im Grunde sehe ich das genauso wie du. Meine Güte, ich bin doch zu irgendeinem Experten gefahren und der war der Meinung, dass er das so eintragen darf, wie es nun mal bei der Dekra geschehen ist.
Jetzt muss ich als Laie doch nicht hinter den Profis hinterherlaufen und noch mal alles zig mal gegenprüfen lassen, ob es da nicht doch irgendeinen Zweifel gibt.
Von dem her, würde ich auch davon ausgehen, dass die Sache somit eigentlich erledigt sein sollte.
Ich will hier auch nicht gegen das wettern, was Marc geschrieben hat. Also bitte nichts in den falschen Hals bekommen.
Interessant finde ich nur die Frage, was das jetzt für Auswirkungen haben könnte, dass die DEKRA da quasi ein Dokument erstellt hat, was unter Umständen ungültig wäre. In dem Dokument wird ja auch auf die vorausgegangene Abnahme des Lenkrades hingewiesen... So kann mir ja niemand vorwerfen, dass ich ohne das Sportlenkrad zu DEKRA gefahren wäre und die getäuscht hätte.
Wenn sich da also tatsächlich mal bei irgendeinem Unfall oder so jemand dran stört, dass ich quasi ohne Betriebserlaubnis unterwegs war, weil der Zettel von der Dekra nicht in Ordnung ist, dann ist das eigentlich nicht meine Schuld oder? Aber irgendwie wird das jetzt hier alles immer mehr zur Spekulation oder?
Was mir auch nicht so recht einleuchten will ist:
wir diskutieren ja gerade darüber, ob die Spurverbreiterung in Verbindung mit dem Sportlenkrad mit einer einfachen Änderungsabnahme oder mit einer Begutachtung eingetragen hätte werden müssen, weil sich das Sportlenkrad und die Verbreiterung beeinflussen.
Aber die Reifen die ich jetzt drauf habe, sind ja auch breiter als die Serienreifen. Diese Verbreiterung würde doch auch hinsichtlich des Sport Lenkrades eine Überschneidung darstellen. Und müsste man da nicht dann auch sagen, dass man die Reifen in Verbindung mit dem Sportlenkrad garnicht mit einer einfachen Änderungsabnahme eintragen lassen kann?
Kommentar