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Hatte schon 2005 bei der DEKRA angefragt, ob ich mal meinen A_Bügel (eingetragener EIgenbau)mit Auslegern verbreitern könne. 3 Prüfer hatten das abgelehnt, dann einfach gemacht und zu einem 4. Prüfer gefahren, der hat das dann, nach augenscheinlicher Prüfung, eingetragen.
Also Höhe x Breite steht in den Papieren. Somit kann ich nun alles Basteln, was diesen Maßen entspricht...
Ich hab auf der Seite NICHT EINE Superramme gesehen. Die kann man da auch nicht kaufen. Auch er scheint mitgekriegt zu haben das er sein Geschäft in D betreibt :D
Ingo,
da hast Du mich mißverstanden: Natürlich werden die nicht einzeln verkauft. Aber zugelassen/eingetragen bekommt er die immer noch.
Auf meine Nachfrage am Stand in Bad Kissingen wurde mir gesagt:
- Kein Problem mit der Neuzulassung und Eintragung
- Wie ?
- Kein Kommentar. ;)
Gruß
Jörg
Land Rover - any fool can restore one BUT it takes a real man to get it dirty.
bei mir ist ein Frontschutzbügel eingetragen, aber der Vorbesitzer hat das Teil leider wieder abgebaut. Somit dürfte ich doch, wenn ich einen identischen Frontschutzbügel bekommen sollte, diesen dranschrauben, ohne dass ich damit nochmal zum TÜV müsste, oder nicht?
Wie genau sehen die denn hin?
Eingetragen habe ich einen Romik2, das Teil ist quasi U-Förmig, also ein rechtwinkliger Verlauf im Gegensatz zu einer A-Bar.
Romik bietet natürlich alle möglichen Bügel an, nur nicht mehr diesen.
Geben die sich damit zufrieden, wenn irgendwo Romik dransteht?
bei mir ist ein Frontschutzbügel eingetragen, aber der Vorbesitzer hat das Teil leider wieder abgebaut. Somit dürfte ich doch, wenn ich einen identischen Frontschutzbügel bekommen sollte, diesen dranschrauben, ohne dass ich damit nochmal zum TÜV müsste, oder nicht?
Wie genau sehen die denn hin?
Eingetragen habe ich einen Romik2, das Teil ist quasi U-Förmig, also ein rechtwinkliger Verlauf im Gegensatz zu einer A-Bar.
Romik bietet natürlich alle möglichen Bügel an, nur nicht mehr diesen.
Geben die sich damit zufrieden, wenn irgendwo Romik dransteht?
Stehen Maße im Brief? Ist der Bügel im Brief näher beschrieben? Wenn nein.... :D ....
Laut Aussage meines Tüv- Menschen heißen die Dinger jetzt Personenschutzbügel und sollen die Insassen schützen. Anderer Name und somit wieder statthaft.:D:D
Meiner ist auch nicht eingetragen aber Original von LR somit entfällt auch eine ABE. Mein F1 ist Baujahr 2000 und war nun mehrmals beim Tüv bis jetzt ohne Probleme und kein Mensch wollte eine ABE sehen.
Hauptsache die Gutachter sehen das auch so locker wenn Du damit einen umgenietet hast Jossi. Da würde ich mal nachfragen. Wenn Versicherungen zahlen sollen stellen die ALLES in Frage. Zuerst wird das Fehlen der Eintragung des Bügels erkannt....
Wie gesagt habe mit dem TÜV- Menschen gesprochen. Das einzige wo die eklig werden sind diese selbst gebastelten Dinger. Gibt genug Anbieter die die Personenschutzbügel anbieten mit ABE. Was bei einem Unfall passiert brauchen wir uns nicht zu Unterhalten das tut bestimmt mehr als nur weh aber davon geht man mal nicht aus. Kumpel hatte einen an seinem Nissan dran hatte einen Unfall und der Gutachter hatte festgestellt hätte er keinen Bügel dran gehabt wäre auch nicht so viel kaputt gegangen. Damit muß man leben entweder oder.
Da wir LR Fahrer sehr umsichtig sind und in einer bestimmten Altersgruppe sind nehme ich mal an das wir die wenigsten Unfälle bauen oder?
Originale Teile müssen nicht eingetragen werden.
Ja klar, wenn der Bügel sich biegt, wird mehr deformiert, deshalb bauen wir ja auch die Gummiecken von der Stoßstange ab, weil die in der Regel auch den Kotflügel an der Kante mit eindrücken, wenn sich die Stoßstange mal nach hinten biegt.....
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